Dienstleistungen Diverses Oberösterreich ....

Vollkoffer... der soll si a andere Beschäftigung suchen...

Cool find ichs, dass er überall mit vollem Namen vertreten ist.
Wenn das wirklich sein ECHTER Name ist, wird er in Zukunft schon merken, wo sein Hilfssheriff-Dasein hinführt... :cool:
 
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i glaub dem stosst des leben auffa, wenn ich er wär würd ich mich nicht mehr auf die strasse traun. was denkt er sich dabei? oda gibts gar einen neuen pornojäger?
 
Na, dann wünsch´i dem selbsternannten Saubermann den nächsten Lottosechser, wenn ihn - auf dem Zivilrechtsweg -die erbosten Zulassungsbesitzer zur Rechenschaft - ziehen. :haha:





Denn "....grundsätzlich hat jedermann gemäß § 1 DSG (Datenschutzgesetz)2000 „Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten“. Dieser Anspruch auf Geheimhaltung besteht nicht falls Daten allgemein verfügbar sind bzw. nicht auf den Betroffenen zurückgeführt werden können (§ 1 DSG 2000). Sowie falls die Verwendung von Daten gesetzlich vorgesehen ist, Betroffene der Verwendung zustimmen, die Verwendung im lebenswichtigen Interesse der Betroffenen erfolgt oder überwiegende berechtigte Interessen die Verwendung erfordern (§ 8 DSG 2000).


Fotos – personenbezogene Daten?

Auch Fotos sind personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetztes sofern sich diese einer Person zuordnen lassen. Aufnahmen von (erkennbaren) Personen stellen ohne Zweifel personenbezogene Daten dar. Aufnahmen von Kraftfahrzeugen sind „personenbezogen“ sofern das Kennzeichen erkennbar ist und somit eine Zuordnung zum Fahrzeugbesitzer möglich ist.

Schließlich kann mit einer Abfrage im Zulassungsregister herausgefunden werden auf wen ein Fahrzeug zugelassen ist. Selbst wenn das Kennzeichen nicht erkennbar ist können (Werbe-)Aufkleber, Verzierungen, spezielle Aufbauten oder sonstiges ein Fahrzeug auf eine bestimmte Person rückführbar, und somit personenbezogen machen.

Quelle: WWW.ARGEDATEN.AT
 
i kann mir vorstellen, dass ein haufen leute das profil bereits gemeldet haben - und die seite gibts noch immer.

ein ganz gutes beispiel dafür, dass sich facebook im zusammenhang mit datenschutz nix scheisst.
 
na dann werd ich schnell noch nach freistadt fahren und ein foto machen lassen. der nächste urlaub ist fällig:lol:

das "gesichtsbuch" ist ohne hin ein übles buch :mad:
 
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dem muss ja fad sein,..oder sitz er im auto in einer hand den fotoapparat in der anderen seine wurscht,.??? und vor freude einen knipsen zu können mit dem gedanken er wird entlarvt geht ihm dann mal einer ab,...auch eine art von perversion,.

der staatsanwalt ist mit sicherheit a richtige nuß,..so a aussage könnt von an wirtshaustisch kommen aber ned von an der die materie datenschutz schon a bissal besser kennen sollte,..

letztlich würd ich in solchen fällen vom faustrecht gebrauch machen = sack über die birne und knüppel drauf bis es ruhig wird,...
und dann hoffen dass derselbige staatsanwalt zuständig ist :daumen:

wobei mir kanns eigentlich egal sein weil selbst wenn es fotos geben würde könnte kaum was peinlich werden für mich dabei,....aber ohrfeigen würd ich ihn dennoch weils a charaktersache,..letztlich sollen auch die puffs existieren können ned wahr,.
 
naja das faustrecht wäre auch nicht das ideale. da gibts schon andere lustige dinge. vielleicht sollte man ihm eine dame ins auto setzen und dann ein paar fotos machen.
 
Weil ihr nicht das Profil melden müsst sondern einzelne Fotos. Beim Profil melden geht nichts bei Facebook ein sondern es wird nur bei euch blockiert.

Macht ein Foto auf, geht auf Optionen, Markierung melden/entfernen, es belästigt mich oder eine Person die ich kenne und dann unten den Haken setzen bei "Facebok melden"

Damit wird die Meldung an Facebook gesendet und ihr bekommt einen Bericht den ihr unter Privatsphäre Einstllungen, Supportkonsole verfolgen könnt.
 
von mir ist keins drinnen, ich melde trotzdem einige Bilder um Facbook auf die Seite aufmerksam zu machen.
 
verstehe eure aufregung nicht ???


auf facebook schreibt er: "
... ich führe nur einen Kampf gegen Prostitution in Tschechien!?!"

also er will die Prostitution bei ihm in OÖ haben.

Eigentlich sollten sich die bordell betreiber von tschechien über diese seite aufregen...

Wäre ein EINREISEVERBOT nach tschechien möglich für ihm ??

lg

aus dem salzburgerland

PS: 2 x wöchentlich über die grenze gefahren .. und dann hat er nur 36 Bilder, was hat er in der restlichen zeit unternommen??
war er auch besucher? :lol:
 
Na, mit so einem typen geh ich ums eck,
und erkläre linksauslegerisch , was faustrecht bedeutet.
 
Na, dann wünsch´i dem selbsternannten Saubermann den nächsten Lottosechser, wenn ihn - auf dem Zivilrechtsweg -die erbosten Zulassungsbesitzer zur Rechenschaft - ziehen. :haha:





Denn "....grundsätzlich hat jedermann gemäß § 1 DSG (Datenschutzgesetz)2000 „Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten“. Dieser Anspruch auf Geheimhaltung besteht nicht falls Daten allgemein verfügbar sind bzw. nicht auf den Betroffenen zurückgeführt werden können (§ 1 DSG 2000). Sowie falls die Verwendung von Daten gesetzlich vorgesehen ist, Betroffene der Verwendung zustimmen, die Verwendung im lebenswichtigen Interesse der Betroffenen erfolgt oder überwiegende berechtigte Interessen die Verwendung erfordern (§ 8 DSG 2000).


Fotos – personenbezogene Daten?

Auch Fotos sind personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetztes sofern sich diese einer Person zuordnen lassen. Aufnahmen von (erkennbaren) Personen stellen ohne Zweifel personenbezogene Daten dar. Aufnahmen von Kraftfahrzeugen sind „personenbezogen“ sofern das Kennzeichen erkennbar ist und somit eine Zuordnung zum Fahrzeugbesitzer möglich ist.

Schließlich kann mit einer Abfrage im Zulassungsregister herausgefunden werden auf wen ein Fahrzeug zugelassen ist. Selbst wenn das Kennzeichen nicht erkennbar ist können (Werbe-)Aufkleber, Verzierungen, spezielle Aufbauten oder sonstiges ein Fahrzeug auf eine bestimmte Person rückführbar, und somit personenbezogen machen.

Quelle: WWW.ARGEDATEN.AT

das ist eine rechtsansicht und keine entscheidung eines höchstgerichtes (da es ja hinsichtlich der gesetzesauslegung einer interpretationsmethoden erfordert.) Deine vermeidliche Quelle sagt in anderen berichten genau das Gegenteil aus:

- [...] KFZ-Kennzeichen als Paradebeispiel für „indirekt personenbezogene Daten“ herangezogen[...]

-Gemäß § 47 Abs 2a Kfg, welcher die Zulassungsevidenz regelt, hat die Behörde Privatpersonen auf Anfrage, in der das Kennzeichen, die Motornummer oder die Fahrgestellnummer eines Kraftfahrzeugs angegeben und ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird [...]

- Allerdings hält der VwGH fest, dass allein aus dem Umstand, dass ein Anfragender über eine Berufsberechtigung als Berufsdetektiv verfügt, noch kein rechtliches Interesse an der Erlangung der Auskunft über den Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges ableitbar ist.

(das die obige Ausfertigung durchaus nicht realitätsnah ist, ist mir schon bewusst ;) ) Es ist halt einfach ein rechtlicher Graubereich - aber ich werd gern zugucken wenn´s jemand bis zum vfgh als gesetzauslegungsmonopol treibt ;D
 
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