- Registriert
- 26.4.2010
- Beiträge
- 515
- Reaktionen
- 532
- Punkte
- 98
- Checks
- 1
Google machte das verpixeln freiwillig und wollten sich Prozesse und Ptroteste ersparen, außerdem gelten in jedem Land andere Rechte und das ist mit unter komplex. Beispiel: Stefansdom von Balkon gegenüber. In Österreich kein Problem, würde er in Deutschland stehen, nein. Ich darf dieses das Bild in Deutschland auch nicht verkaufen, denn sobald die Kamera das natürliche Gesichtsfeld verlässt, ist es verboten. Beim Eifelturm ist's noch komplexer, den kann man als Teil (Beiwerk) auf dem Bild haben (der Rechteinhaber ist ja seit 70 Jahren Tod), aber wenn es Nacht wird, hat die Stadt Paris die Rechte, also nur mit Genehmigung.
Das gilt aber nur für das verkaufen oder veröffentlichen, aber da gehört Facebook ja dazu.
PS: In LA brauchst für ein Shooting in einem öffentlichen Park an die 10 Formulare....
Das gilt aber nur für das verkaufen oder veröffentlichen, aber da gehört Facebook ja dazu.
PS: In LA brauchst für ein Shooting in einem öffentlichen Park an die 10 Formulare....