Dienstleistungen Diverses Oberösterreich ....

cherax
na wart, in wien habens eine tussi (villenbezirk),
die genau das will
 
Zuletzt bearbeitet:
hab grad mit schrecken festgestellt, dass der gute ein freund von einer bekannten von mir ist. werd in mir bald zur brust nehmen den burschen.
 
den Typen gibts angeblich gar nicht-Profil ist ein fake-der Feigling#
Vollkoffer... der soll si a andere Beschäftigung suchen...

Cool find ichs, dass er überall mit vollem Namen vertreten ist.
Wenn das wirklich sein ECHTER Name ist, wird er in Zukunft schon merken, wo sein Hilfssheriff-Dasein hinführt... :cool:
 
naja, wenn net mal die staatsanwaltschaft weis, ob des eine straftat ist....kluger typ

naja, eigentlich macht er ja nur fotos....
das da "zufällig" ein paar autos mit nummern drauf sind, ist halt für die betroffenen pech...
(Das kann auch woanders passieren. dass z.B: touristen fotos machen, wo man ungewollt drauf erscheint)

da er weder die besitzer samt daten ausfindig mach, noch irgendwelche besitzer konfrontiert oder anderes,
macht er auch keine strafbare handlung...

und da er die fotos selbst macht, hat er natürlich auch das recht, diese beliebig zu veröffentlichen...
so wie er will....!!!!
 
das ist eine rechtsansicht und keine entscheidung eines höchstgerichtes (da es ja hinsichtlich der gesetzesauslegung einer interpretationsmethoden erfordert.) ...............

Na, dann pack´ma die Sache halt mal anders an und machen Babyschritte. :mrgreen:



QUELLE: HELP.gv.at
Was kann ich tun, wenn ich ein unerwünschtes Foto von mir im Internet finde?

Ersuchen Sie zunächst die Webseitenbetreiberin/den Websietenbetreiber, das Foto zu entfernen. Falls diese/dieser Ihrem Wunsch nicht nachkommt, müssen für das weitere Vorgehen die folgenden Fälle unterschieden werden:
Es handelt sich um ein Foto, das jemand anderer gemacht hat: Vorausgesetzt, dass die Veröffentlichung gegen berechtigte Interessen Ihrerseits verstößt, haben Sie einen Unterlassungsanspruch



Die Rechtsanwälte wollen ja a was verdienen. ;)
 
naja, die nächste juristische kleinkrämerei....was sind "berechtigte interessen"????
z.B.: um den ehebruch zu verschleiern..., das (oft falsche) ansehen der familie/kollegen/chef´s nicht zu beeinflussen..,
oder um was gehts dabei????

vielleicht sypatisiert der fotograph mit anderen "Aufdecker-Jornalisten",
und die sind, juristisch gesehen bekanntlich allsamt schwer zu kriegen...

....Vorausgesetzt, dass die Veröffentlichung gegen berechtigte Interessen Ihrerseits verstößt, haben Sie einen Unterlassungsanspruch[/COLOR][/I]
;)
 
vielleicht sypatisiert der fotograph mit anderen "Aufdecker-Jornalisten",
und die sind, juristisch gesehen bekanntlich allsamt schwer zu kriegen...

juristisch ist das z.B. einem Milosch (Blue Rose) Wurst. Wen er den Fotografen erwischt, kommen seine Zähne wieder bei Arschloch heraus (Orginal Zitat).
 
naja, von der sorte gibts leider mehrer...
ein ganz prominenter ist da der blaublütige Ernst August von Hannover, besser bekannt unter "Hau-Gust"...

und juristisch gewonnen hat aber berechtigter Weise der fotograph....
also, so easy ists nicht...


juristisch ist das z.B. einem Milosch (Blue Rose) Wurst. Wen er den Fotografen erwischt, kommen seine Zähne wieder bei Arschloch heraus (Orginal Zitat).
 
dem muss ja fad sein,..oder sitz er im auto in einer hand den fotoapparat in der anderen seine wurscht,.??? und vor freude einen knipsen zu können mit dem gedanken er wird entlarvt geht ihm dann mal einer ab,...auch eine art von perversion,.

der staatsanwalt ist mit sicherheit a richtige nuß,..so a aussage könnt von an wirtshaustisch kommen aber ned von an der die materie datenschutz schon a bissal besser kennen sollte,..

letztlich würd ich in solchen fällen vom faustrecht gebrauch machen = sack über die birne und knüppel drauf bis es ruhig wird,...
und dann hoffen dass derselbige staatsanwalt zuständig ist :daumen:

wobei mir kanns eigentlich egal sein weil selbst wenn es fotos geben würde könnte kaum was peinlich werden für mich dabei,....aber ohrfeigen würd ich ihn dennoch weils a charaktersache,..letztlich sollen auch die puffs existieren können ned wahr,.


Das Faustrecht ist zwar zumeist nicht das geeignete Mittel um Meinungsverschiedenheiten zu bereinigen,
aber in diesem Falle das einzige richtige Mittel um diesen Wixer zur Räson zu bringen.
 
naja, von der sorte gibts leider mehrer...
ein ganz prominenter ist da der blaublütige Ernst August von Hannover, besser bekannt unter "Hau-Gust"...
und juristisch gewonnen hat aber berechtigter Weise der fotograph....
also, so easy ists nicht...

na ja, ein bisserl ein Unterschied zwischen einer öffentlichen Person und
einem "Privaten" besteht schon...

kurzum: der Haugust "muß" sich fotographieren lassen
 
heute vormittag hab ich noch auf seiner fb seite gestöbert......aber jetzt find ich die seite nicht mehr...wahrscheinlich hatt sich das thema schon erledigt !
 
heute vormittag hab ich noch auf seiner fb seite gestöbert......aber jetzt find ich die seite nicht mehr...wahrscheinlich hatt sich das thema schon erledigt !

genau, man kommt zu folgender Meldung:
Dieser Inhalt ist derzeit nicht verfügbar
Die von dir ausgewählte Seite kann derzeit nicht angezeigt werden. Es könnte sein, dass diese vorläufig nicht zur Verfügung steht, der von dir verwendete Link abgelaufen ist oder du nicht die erforderliche Genehmigung hast, um die Seite zu betrachten.
 
Es gibt kein Recht an der Sache! Und dazu zählt alles inkl. Tieren! Wenn der "Gute" von der Straße aus das Grundstück fotografieren kann und es sind keine Personen drauf zu sehen, darf er das. Er kann auch eine Leiter nehmen, solange er nicht durch ein Loch im Zaun oder dergleichen fotografiert. Er darf die Fotos sogar verkaufen, wenn er das möchte. Wenn er sie auf seine FB Seite stellt, kann auch keiner was dagegen machen.

Mich wundert, dass die Nachrichten, die ja Profifotografen und Juristen beschäftigen, da so einen Zirkus machen, wo doch 50 Leute in dem Betrieb sind, die das wissen. Aber hätten sie das gleich klar gestellt, wär ja die Story weg und "Sex sells" noch immer am besten.
 
Zuletzt bearbeitet:
genau so ists...
und was täten die millionen touristen, die jeden sche... fotografieren...
ist auch pech wennst drauf bist...

Es gibt kein Recht an der Sache! Und dazu zählt alles inkl. Tieren! Wenn der "Gute" von der Straße aus das Grundstück fotografieren kann und es sind keine Personen drauf zu sehen, darf er das. Er kann auch eine Leiter nehmen, solange er nicht durch ein Loch im Zaun oder dergleichen fotografiert. Er darf die Fotos sogar verkaufen, wenn er das möchte. Wenn er sie auf seine FB Seite stellt, kann auch keiner was dagegen machen.

Mich wundert, dass die Nachrichten, die ja Profifotografen und Juristen beschäftigen, da so einen Zirkus machen, wo doch 50 Leute in dem Betrieb sind, die das wissen. Aber hätten sie das gleich klar gestellt, wär ja die Story weg und "Sex sells" noch immer am besten.
 
das thema betrifft mich nicht direkt, dennoch eine frage:

wieso mußte google, alle autokennzeichen unkenntlich machen, als sie mit dem "googleearthmobil" alles ablichteten ?

joe
 
......

wieso mußte google, alle autokennzeichen unkenntlich machen, als sie mit dem "googleearthmobil" alles ablichteten ?

joe
Hat Google das nicht freiwillig und in weiser Voraussicht gemacht, um ned von Datenschützern in die Mangel genommen zu werden?
Die Kennzeichen wurden deshalb bereits im Vorfeld gepixelt bzw. wenn dennoch jemand seines entdeckt, auf Antrag im Nachhinein manuell unkenntlich gemacht.
 
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