Österreichische Staatsbürgerschaft

Is aber eig ee voll mühsam zwei zu haben. Für die hochzeit wars katastrophale bürokratie.

In CH kannst sogar drei haben :facepalm::sour:
 
Das is der unterschied
bitte glaub uns doch ... doppelte staatsbürgerschaft muss in österreich als sondergenehmigung beantragt werden, und es kommt auf die umstände an, obs stattgegeben wird ... das argument "ich möchts einfach so" zieht da zB ned ;)

ein grundrecht darauf (zb weil die eltern von woanders sind etc) gibt es hier nicht :)
 
Ist das echt so schwer zu verstehen? @Mitglied #266594 wird jetzt wohl auch eine Staatsbürgerschaft haben. Würde er die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen, müsste er - von Gesetz wegen - die jetzige zurücklegen. Nur wird das halt einfach zu wenig kontrolliert, deshalb gibt's die "Doppelten".
Wenn ichs nicht haben dürfte, wie sollte ich dann heiraten können?
 
Ich habe meine österreichische Staatsbürgerschaft über meine Mutter bekommen und die bosnische habe ich damals über meinen Vater bekommen. Darf beide behalten, da es in Bosnien keinen Wehrdienst gibt. :cool:
 
Also ich hab meine mutter gefragt.

Als ich geboren wurde war ich in ihrem französischen pass miteingetragen, also mutter kind pass.

Irgendwann habens dann einfach den österreichischen pass beantragt für mich. Mit 8 oder weiss ich wann bekam ich dann meinen eigenen französischen pass nachdem ich mich für diesen entschieden hatte.

Kein nachfragen, kein antrag nix ^^

Wurde wohl einfach gemacht und es hat nie wer was gesagt.
 
Wurde wohl einfach gemacht und es hat nie wer was gesagt.
du hast gar keine doppelte Staatsbürgerschaft, sondern einfach zwei staatsbürgerschaften (ein "grauer" bereich, weil wie schon mehrfach angemerkt, es eben ned wirklich toll "kontrolliert" wird).
weder wird in Österreich anerkannt, dass du österreichisch-französisch bist (für sie bist einfach österreicherin), noch wird es in frankreich anerkannt (für die bist du einfach franzosin).

is alles nachzulesen bei den entsprechenden seiten (wobei ich mich für die französische seite auf wikipedia verlassen hab, weil ich mich auf die schnelle bei deren gov seiten ned zurecht finde :p )

nach heutig gültigem recht, würden deine eltern nach zusage der österreichischen Staatsbürgerschaft, innerhalb zwei Jahre nachweisen müssen, dass die französische abgelegt wurde, um die österreichische permanent zu kriegen ... und da schnappt dann auch teilweise die "kontrolliert kaum jemand" falle wieder zu, je nachdem wer gerade regiert :D
 
du hast gar keine doppelte Staatsbürgerschaft, sondern einfach zwei staatsbürgerschaften (ein "grauer" bereich, weil wie schon mehrfach angemerkt, es eben ned wirklich toll "kontrolliert" wird).
weder wird in Österreich anerkannt, dass du österreichisch-französisch bist (für sie bist einfach österreicherin), noch wird es in frankreich anerkannt (für die bist du einfach franzosin).

is alles nachzulesen bei den entsprechenden seiten (wobei ich mich für die französische seite auf wikipedia verlassen hab, weil ich mich auf die schnelle bei deren gov seiten ned zurecht finde :p )

nach heutig gültigem recht, würden deine eltern nach zusage der österreichischen Staatsbürgerschaft, innerhalb zwei Jahre nachweisen müssen, dass die französische abgelegt wurde, um die österreichische permanent zu kriegen ... und da schnappt dann auch teilweise wieder die "kontrolliert kaum jemand" falle wieder zu, je nachdem wer gerade regiert :D
Ok :D mir wuascht haha
 
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