Österreichische Staatsbürgerschaft

Ok :D mir wuascht haha
Naja, nachdem die Doppelstaatsbürgerschaften eine Politikum wurden und in Zeiten der Digitalisierung und des "gläsernen Bürger" kann ich mir vorstellen, dass das nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis bei irgendwelchen Anträgen ungemeldete Doppelstaatsbürgerschaften auffallen und dem nachgegangen wird.
 
Naja, nachdem die Doppelstaatsbürgerschaften eine Politikum wurden und in Zeiten der Digitalisierung und des "gläsernen Bürger" kann ich mir vorstellen, dass das nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis bei irgendwelchen Anträgen ungemeldete Doppelstaatsbürgerschaften auffallen und dem nachgegangen wird.
Meine mutter hat schon bei der gemeinde nachgefragt und die meinten es wäre kein problem.

Noch dazu leb ich ja sowieso nicht in AT
 
du hast gar keine doppelte Staatsbürgerschaft, sondern einfach zwei staatsbürgerschaften (ein "grauer" bereich, weil wie schon mehrfach angemerkt, es eben ned wirklich toll "kontrolliert" wird).
weder wird in Österreich anerkannt, dass du österreichisch-französisch bist (für sie bist einfach österreicherin), noch wird es in frankreich anerkannt (für die bist du einfach franzosin).

is alles nachzulesen bei den entsprechenden seiten (wobei ich mich für die französische seite auf wikipedia verlassen hab, weil ich mich auf die schnelle bei deren gov seiten ned zurecht finde :p )

nach heutig gültigem recht, würden deine eltern nach zusage der österreichischen Staatsbürgerschaft, innerhalb zwei Jahre nachweisen müssen, dass die französische abgelegt wurde, um die österreichische permanent zu kriegen ... und da schnappt dann auch teilweise die "kontrolliert kaum jemand" falle wieder zu, je nachdem wer gerade regiert :D

So ist es!

Mit der jeweiligen Regierung würde ich das aber nicht in Verbindung bringen - bislang hat keine etwas unternommen.
 
du hast gar keine doppelte Staatsbürgerschaft, sondern einfach zwei staatsbürgerschaften (ein "grauer" bereich, weil wie schon mehrfach angemerkt, es eben ned wirklich toll "kontrolliert" wird).
weder wird in Österreich anerkannt, dass du österreichisch-französisch bist (für sie bist einfach österreicherin), noch wird es in frankreich anerkannt (für die bist du einfach franzosin).

is alles nachzulesen bei den entsprechenden seiten (wobei ich mich für die französische seite auf wikipedia verlassen hab, weil ich mich auf die schnelle bei deren gov seiten ned zurecht finde :p )

nach heutig gültigem recht, würden deine eltern nach zusage der österreichischen Staatsbürgerschaft, innerhalb zwei Jahre nachweisen müssen, dass die französische abgelegt wurde, um die österreichische permanent zu kriegen ... und da schnappt dann auch teilweise die "kontrolliert kaum jemand" falle wieder zu, je nachdem wer gerade regiert :D

Genau. Nachdem ich immer noch in Ungarn gemeldet bin und ich durch meinen Vater schon die ungarische Staatsbürgerschaft hatte, könnte ich dort einen neuen Pass beantragen. Dann hätte ich einen deutschen und einen ungarischen Pass, aber nicht die deutsch-ungarische Staatsbürgerschaft. Diese habe ich mit 14 verloren, als wir nach Deutschland ausgewandert sind, im Kinderpass stand noch deutsch-ungarisch, später im Personalausweis musste ich mich für eine entscheiden.

Die Situation meines Sohnes ist anders, denn er hatte nie die österreichische Staatsbürgerschaft. Dann greift wieder die neue Regelung wenn er diese nun beantragen würde und wir müssten nachweisen, dass er die deutsche abgelegt hat.

Ich bin mit meinen Überlegungen noch nicht weiter gekommen. Mir hat die fremde Staatsbürgerschaft soweit mir bekannt keine Nachteile gebracht. Ich habe immer den Job oder die Wohnung bekommen, die ich wollte, ich wurde noch nie irgendwo abgelehnt. Aber mein Sohn steht am Anfang, das muss ich mir halt genauer anschauen.
 
da geht's um die deutsche staatsbürgerschaft ... mit der wirst in AT mit offenen armen herzlichst empfangen ;)
lass bleiben :D
Ja, das trifft im großen und ganzen zu. Aber manche Laufbahnen würden ihm verschlossen bleiben. Die anfangs genannten Berufe würden ihn zurzeit interessieren. Es geht mehr in Richtung Pilot oder Fluglotse. Da gibt’s keine Beschränkungen. Würde er diese Ausbildungen beim Heer machen wollen, dann sieht das anders aus.
 
Wenn ihr in Österreich bleibt würde ich sagen die österreichische Staatsbürgerschaft
 
Kann er eh machen
... aber halt nicht beim Bundesheer, sondern bei der Bundeswehr :D

Hauptsache nicht bei der Wehrmacht ;D

Wenn ihr in Österreich bleibt würde ich sagen die österreichische Staatsbürgerschaft

Das denke ich mir auch. Ich besitze eine nicht österreichische EU-Staatsbürgerschaft und ich überlege mir langsam, ob ich nicht die Österreichische annehmen soll. Offiziell sollte man zwar keine Nachteile wegen einer "fremden" EU-Staatsbürgerschaft haben, in der Realität kann es aber anders ausschauen: ich habe es zwar glücklicherweise nicht erleben müssen, ( zumindest nicht bewusst ) ich habe aber von einigen Bekannten von mir gehört, dass sie besser behandelt werden seit dem sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben und da spreche ich von Personen von verschiedenen EU-Staaten, es kann also nicht an nur einer Nationalität liegen. Ich würde an Deiner @Mitglied #501787 Stelle ganz einfach abwarten bis Dein Sohn 18 ist und der sollte dann ganz einfach selbst entscheiden, welche Staatsbürgerschaft er lieber haben will; es wäre imho der gescheitste Weg.
 
Grundsätzlich sind doppelte Staatsbürgerschaften vom Gesetz nicht vorgesehen , mit dem erhalt der österreichischen muss die andere abgelegt werden bzw mit achtzehn Jahren man sich für eine entscheiden . Das einige Berufe (Justitz ,Exekutive, Bundesheer usw ) für Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft als Österreichischen nicht möglich sind ist ganz normal und in jedem Staat so .

p.s Fluglotse sollte wenn Voraussetzungen gegeben sind ( Matura , deutsch , sehr gutes englisch usw ) auch mit fremder Staatsbürgerschaft möglich sein , Luftraum Überwachung zivil und militärisch macht das Bundesheer
 
du hast gar keine doppelte Staatsbürgerschaft, sondern einfach zwei staatsbürgerschaften (ein "grauer" bereich, weil wie schon mehrfach angemerkt, es eben ned wirklich toll "kontrolliert" wird).
weder wird in Österreich anerkannt, dass du österreichisch-französisch bist (für sie bist einfach österreicherin), noch wird es in frankreich anerkannt (für die bist du einfach franzosin).

is alles nachzulesen bei den entsprechenden seiten (wobei ich mich für die französische seite auf wikipedia verlassen hab, weil ich mich auf die schnelle bei deren gov seiten ned zurecht finde :p )

nach heutig gültigem recht, würden deine eltern nach zusage der österreichischen Staatsbürgerschaft, innerhalb zwei Jahre nachweisen müssen, dass die französische abgelegt wurde, um die österreichische permanent zu kriegen ... und da schnappt dann auch teilweise die "kontrolliert kaum jemand" falle wieder zu, je nachdem wer gerade regiert :D
Bei mir und meiner Schwester war das so. Als wir die neuen Pässe beantragt haben, mussten wir die andere Staatsbürgerschaft ablegen. Bei meinen anderen Geschwistern hat bis jetzt kein Schwein danach gefragt.
 
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