Outdoor Masturbation

Auszug aus dem "Net-Doktor":
Exhibitionismus wird nur unter bestimmten Voraussetzungen als „Störung der Sexualpräferenz“ oder Paraphilie bewertet (ICD F65.2). So sind exhibitionistische Fantasien, die nicht in der Öffentlichkeit ausgelebt werden, kein Zeichen einer Störung.

Definition
Zeigt ein Mann einer anderen Person ohne deren Einwilligung sein Genital, ist Exhibitionismus nach §183 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Zeigt ein Opfer den Exhibitionisten an, zieht das ein Strafverfahren nach sich. Es drohen eine Geldstrafe oder Haft von bis zu einem Jahr.

Strafbarkeit
Exhibitionismus beschreibt die Neigung, die eigenen Genitalien vor Fremden in der Öffentlichkeit zu entblößen. Es handelt sich um einen psychischen Zwang, dem überwiegend Männer unterliegen. Die Zurschaustellung des Penis erregt den Exhibitionisten sexuell, manche masturbieren dabei. Belästigt er dabei eine Person, ist Exhibitionismus eine Straftat.
Auch das Versenden von pornografischem Material ist ohne das Einverständnis des Empfängers oder der Empfängerin strafbar. Dazu gehören auch sogenannte Dickpicks – Fotos des eigenen Penis. Wer solche Bilder an Minderjährige oder ohne Einwilligung an Erwachsene verschickt, macht sich der Verbreitung von pornografischen Schriften (§184 StGB) strafbar. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Ursachen von Exhibitionismus
Die Exhibitionismus-Ursachen sind ungeklärt. Vermutet wird eine Kombination aus genetischen, psychischen und sozialen Faktoren. Häufig haben Exhibitionisten ein geringes Selbstwertgefühl. Eine Theorie ist, dass es vor allem darum geht, Aufmerksamkeit zu erregen. Aber auch grundsätzliche Schwierigkeiten, mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen, können zu exhibitionistischem Verhalten beitragen.

Meine persönliche Betrachtungsweise:
Wenn Sex mehr sein soll, als ein reiner mechanischer Druckabbau, brauchet man ein intimes, gesichertes Umfeld.
Mich würde es sehr irritieren und von sexuellen Gefühlen abhalten, wenn die Gefahr der Entdeckung bestünde.
 
Vor einiger Zeit war ich in NRW unterwegs. Mir kam der Gedanke eine Bekanntschaft auf ein Schäferstündchen zu besuchen. Ich war so richtig drauf. Ich konnte sie zwar telefonisch erreichen. Sie war aber leider andernorts in einem Hotel. Ich hab das Auto abgestellt und ging in einen angrenzenden Wald. Wir haben dann sehr schönen Telefonsex gehabt. Hatte eine hammerharte Erektion. Streichelte meinen Schwanz nur leicht bei unserem gegenseitigen aufgeilen, weil sich gehörig der Druck aufbaute.
Eine Freundin von ihr hörte dabei zu. Ich konnte es dann nicht mehr zurückhalten. Es kamen richtig kräftige Schübe raus. Das hat langanhaltend noch beim Autofahren gutgetan. Das hat mich richtig entleert, als hätten wir realen Sex gehabt. Richtig wohliges Gefühl in den Hoden.
dann hat es sich doch für dich gelohnt
 
Also mich persönlich überkommts Outdoor nicht 🙂 sodass ich mich an mir selbst beschäftige ...wenn ich mal jemanden zufällig outdoor erwische bzw sehe ...solang er mich in Ruhe lässt oder es nicht vor mir macht ...Ists mir egal ...🙂😉
 
Ursachen von Exhibitionismus
Die Exhibitionismus-Ursachen sind ungeklärt. Vermutet wird eine Kombination aus genetischen, psychischen und sozialen Faktoren. Häufig haben Exhibitionisten ein geringes Selbstwertgefühl. Eine Theorie ist, dass es vor allem darum geht, Aufmerksamkeit zu erregen. Aber auch grundsätzliche Schwierigkeiten, mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen, können zu exhibitionistischem Verhalten beitragen.
die klassische Übersprungshandlung in der Psychologie reicht als Erklärung völlig aus.

Aus aktuellem Anlaß noch was für die Kichermuskeln:
Im antiken Ägypten wedelte der Pharao (immerhin als Gottheit mit entsprechenden Kräften betrachtet) am Anfang der Saison öffentlich in den Nil ab, damit es reichlich Wasser und fruchtbare Böden gibt --> also wer von euch war's der da kürzlich irgendwo bei Passau die Hände nicht von sich lassen konnte?
 
@Mitglied #703840
Auch in diesem Forum gilt: Es ist ein Diskussion-Thread. Fotos sind nicht erwünscht.
Ich weiß schon, du hast es nicht so mit der Deutschen Sprache und willst dich unbedingt in deinem sexy Angora-Outfit zeigen, aber mach das bitte in den dafür vorgesehenen Threads. DANKE!
 
(...) Der Reiz, dass jemand zusehen oder mich erwischen könnte bringt mich immer wieder in Fahrt. Dabei geht es aber mehr um den Reiz als ums tatsächliche erwischt werden. (...)
Diesen Reiz kann ich voll und ganz nachvollziehen!
Bin sehr gerne nackt an öffentlichen Orten unterwegs und masturbier dann auch gerne, halte das Risiko tatsächlich erwischt zu werden aber immer so gering wie möglich!
Der Nervenkitzel wenn man sich selbst zu riskanten Sachen herausfordert oder beinahe erwischt wird ist einfach geil!
 
das letztemal ist schon etwas her, aber immer wieder schön.
ziehe aber natürlich den sex in der freien Natur vor

aber ja, mag ich sehr
 
Zeigt ein Mann einer anderen Person ohne deren Einwilligung sein Genital, ist Exhibitionismus nach §183 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Zeigt ein Opfer den Exhibitionisten an, zieht das ein Strafverfahren nach sich. Es drohen eine Geldstrafe oder Haft von bis zu einem Jahr.
Sorry. Aber das steht dort einfach nicht. Du zitierst Pifkes, das ist aber vollkommen irrelevant. Bei uns steht: "Wer eine der im § 182 mit Strafe bedrohten Handlungen fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." §182 beschäftigt sich mit Tierseuchen. Wer zitiert, sollte korrekt zitieren. Bei uns ist es §218 und der lautet wesentlich anders:
§ 218 StGB
(1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung
1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,

belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(1a) Nach Abs. 1 ist auch zu bestrafen, wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.
(2a) Wer wissentlich an einer Zusammenkunft mehrerer Menschen teilnimmt, die darauf abzielt, dass eine sexuelle Belästigung nach Abs. 1 Z 1 oder Abs. 1a begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Tat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2b) Wer eine sexuelle Belästigung nach Abs. 1 Z 1 oder Abs. 1a mit mindestens einer weiteren Person in verabredeter Verbindung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(3) Im Falle der Abs. 1 und 1a ist der Täter nur mit Ermächtigung der verletzten Person zu verfolgen.

Interessant finde ich auch den von mir fett gesetzten Teil. Das kann einen jemanden betreffen, der seinen Partner zu solchen Handlungen begleitet. Also einen Mann, der seine Frau "vorführen" will, oder auch umgekehrt.

Entsprechend ist natürlich auch der Rest des Netdoktor Artikel vollkommen irrelevantes Blech. Deutsches und Österreichisches Recht sind sich zwar ähnlich, unterscheiden sich aber trotzdem in wesentlichen Punkten, und von der deutschen Rechtslage auf unsre zu schließen ist so ähnlich, wie von einem Containerschiff auf einen Ferrari zu schließen.
 
Das ist ein Reiz, den ich nicht kenne. Meine Sexualität ist eine, die sich auf die gemeinsame Lust, das gegenseitige Lustbereiten und ein absolutes Fallenlassen in den Moment, fokussiert. Dazu will ich ein geschütztes Ambiente. Völlige Hingabe und ein ungesichertes Umfeld schließen sich für mich aus.

Nicht anders empfinde ich das auch bei Sex "mit mir selbst".
Annahme oder bewiesen durch Versuch?
 
Sorry. Aber das steht dort einfach nicht. Du zitierst Pifkes, das ist aber vollkommen irrelevant.
Ich habe extra hingeschrieben, dass dies ein Auszug von "Net-Doktor" ist. Ja, eine deutsche Seite.
Auch wenn der Paragraf eine andere Nummer hat, so ist Exhibitionismus in der Öffentlichkeit doch ein krankhaftes Verhalten, hat in D und Ö die gleichen Ursachen und ist strafbar.
Aber danke für Deine Ergänzung.
 
Sex bzw. SB in der Natur genieße ich auch. Allerdings ist die Lust schnell vorbei, wenn jemand zusehen oder es bemerken würde.
 
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