Mein Lieber Record,
dann hast Du bei Deinem Einspruch etwas falsch gemacht.
Welche Beweise hatte der Beamte, dass es sich um Anbahnung der Prostitution handelte?
War er dabei, wo du mit dem Mädel die Preise besprochen hast?
War das Mädel eindeutig als Prostituierte zu erkennen (Kleidung, Schuhe)?
War es das selbe Mädel wie beim ersten Mal?
Das Du am selben Ort erwischst wurde kann keine Begründung sein, da per se das mieten eines Zimmers weder bei Gabi noch bei Emmerich verboten ist. Du kannst Dich dort ja auch mit dDeiner Eherfrau (falss vorhanden) einmieten. Wie würdest Du dann reagieren wenn der Beamte vor Dir steht?
Der Punkt ist doch der, dass dem Freier die Anbahnung der Prostitution bzw. die Verleitung zu illegalen Anbahnung vorgeworfen wird.
Dieses Vorgehen kann die Polizei allerdings nur dann beweisen, wenn sie:
a) Die Dame auf der Strasse beobachtet hat, wie sie mit dir Blick-Gesprächskontakt aufgenommen hat (und dies auch schon vorher bei anderen Pasanten versucht hat.
b) Die Polizei mitgehört hat, dass Du Ihr Geld oder andere Sachleistungen geboten hat
c) Die Polizei mitgehört hat wie das Mädel eindeutige Geldforderungen für die Erbringung gewisser sexueller Leistungen gefordert hat
Ich denke, dass all diese Punkte nicht erfüllt waren und somit wäre es auch beim 2. Mal möglich gewesen erfolgreich Einspruch einzulegen.
Ich kann nur jedem Solo Mann, der keine Angst vor Post von der Polizei haben muss, Einspruch gegen diese Vorgehnsweise der Polizei einzulegen.
LG
PS HAst was von unserer "gemeinsamen" ungarischen Freundin gehört?