Straßenstrich polizeistreifen und bullen in zivil............

Wird man im Zuge einer Lokalkontrolle mit einem Mädl im Zimmer erwischt, welches tagtäglich im Stuwerviertel arbeitet, somit bestimmt amtsbekannt wenn nicht sogar pers. den Beamten bekannt ist... Ist es schwer zu erklären, dass man sie nicht dort aufgegabelt hat.

Nächster Punkt:
In der Situation die für die Prost. nicht besonders angenehm und meist mit Strafen verbunden ist, wird sie sich dementsprechend kooperativ zeigen um die Strafen sowie weitere Probleme so gering zu halten wie möglich.

Bedenkt dabei, dass sie in solchen Momenten durchaus die Wahrheit sagt wo,wie,wieviel,wann etc. Der Freier ist ihr sowas von scheißegal, das ist ihr Job und nicht ihr Freund *g* Also wenn das Mädl alles wahrheitsgetreu erzählt ist das Beweismittel der Zeuge, in dem Fall die Prost.

Zudem weiß ich als Freier gar nicht, was sie zu dieser Anzeige aussagt, bzw. angibt - mein Einspruch kann noch so gut sein, wenn sich meine Angabe mit der, der Prost bzw. des Polizisten komplett widerspricht, wird er nicht durchgehen... Weils unglaubwürdig ist

Und außer im Strafrecht, muss der Angezeigte seine Unschuld beweisen, nicht der Anzeiger...Und soweit ich weiß ist Prostitution nicht im Strafrecht verankert...
 
Welche Beweise hatte der Beamte, dass es sich um Anbahnung der Prostitution handelte?
War er dabei, wo du mit dem Mädel die Preise besprochen hast?
War das Mädel eindeutig als Prostituierte zu erkennen (Kleidung, Schuhe)?

Per se ist das Mieten eines Zimmers weder bei Gabi noch bei Emmerich verboten ist. Du kannst Dich dort ja auch mit dDeiner Eherfrau (falss vorhanden) einmieten. Wie würdest Du dann reagieren wenn der Beamte vor Dir steht?
Der Punkt ist doch der, dass dem Freier die Anbahnung der Prostitution bzw. die Verleitung zu illegalen Anbahnung vorgeworfen wird.
Dieses Vorgehen kann die Polizei allerdings nur dann beweisen, wenn sie:
a) Die Dame auf der Strasse beobachtet hat, wie sie mit dir Blick-Gesprächskontakt aufgenommen hat (und dies auch schon vorher bei anderen Pasanten versucht hat.
b) Die Polizei mitgehört hat, dass Du Ihr Geld oder andere Sachleistungen geboten hat
c) Die Polizei mitgehört hat wie das Mädel eindeutige Geldforderungen für die Erbringung gewisser sexueller Leistungen gefordert hat


Ich kann nur jedem Mann, der keine Angst vor Post von der Polizei haben muss, Einspruch gegen diese Vorgehnsweise der Polizei einzulegen.
Ich selber habe einen Einspruch gesehen dem genau bei dieser Begründungen stattgegeben wurde.




Wird man im Zuge einer Lokalkontrolle mit einem Mädl im Zimmer erwischt, welches tagtäglich im Stuwerviertel arbeitet, somit bestimmt amtsbekannt wenn nicht sogar pers. den Beamten bekannt ist... Ist es schwer zu erklären, dass man sie nicht dort aufgegabelt hat.

Nächster Punkt:
In der Situation die für die Prost. nicht besonders angenehm und meist mit Strafen verbunden ist, wird sie sich dementsprechend kooperativ zeigen um die Strafen sowie weitere Probleme so gering zu halten wie möglich.

Bedenkt dabei, dass sie in solchen Momenten durchaus die Wahrheit sagt wo,wie,wieviel,wann etc. Der Freier ist ihr sowas von scheißegal, das ist ihr Job und nicht ihr Freund *g* Also wenn das Mädl alles wahrheitsgetreu erzählt ist das Beweismittel der Zeuge, in dem Fall die Prost.

Zudem weiß ich als Freier gar nicht, was sie zu dieser Anzeige aussagt, bzw. angibt - mein Einspruch kann noch so gut sein, wenn sich meine Angabe mit der, der Prost bzw. des Polizisten komplett widerspricht, wird er nicht durchgehen... Weils unglaubwürdig ist

Und außer im Strafrecht, muss der Angezeigte seine Unschuld beweisen, nicht der Anzeiger...Und soweit ich weiß ist Prostitution nicht im Strafrecht verankert...
 
wenn ihm die frau das "beichtet" braucht er doch keine eigene Wahrnehmung. Das Beweismittel ist die Aussage d frau und die Anzeige wird (rechtsgemäß auch noch) erstattet. ich seh schon ein was du schreibst und worauf du hinaus willst, (geb dir in dem punkt auch recht) aber zwingend sehen muss er das nur wenn alle was andres behaupten... Und darauf vertrauen was sie dem Polizisten unter 4 Augen sagt würd ich an d Stelle d Freiers nicht so ^^
 
Es ist auch nicht lustig beim Gespräch oder gar im Zimmer wenn man:down: gerade "mitten drin ist" gestört zu werden und ein (doch eher peinliches) Gespräch mit der Polizei zu führen. Muss nicht sein.
 
Welche Beweise hatte der Beamte, dass es sich um Anbahnung der Prostitution handelte?
War er dabei, wo du mit dem Mädel die Preise besprochen hast?
War das Mädel eindeutig als Prostituierte zu erkennen (Kleidung, Schuhe)?

Per se ist das Mieten eines Zimmers weder bei Gabi noch bei Emmerich verboten ist. Du kannst Dich dort ja auch mit dDeiner Eherfrau (falss vorhanden) einmieten. Wie würdest Du dann reagieren wenn der Beamte vor Dir steht?
Der Punkt ist doch der, dass dem Freier die Anbahnung der Prostitution bzw. die Verleitung zu illegalen Anbahnung vorgeworfen wird.
Dieses Vorgehen kann die Polizei allerdings nur dann beweisen, wenn sie:
a) Die Dame auf der Strasse beobachtet hat, wie sie mit dir Blick-Gesprächskontakt aufgenommen hat (und dies auch schon vorher bei anderen Pasanten versucht hat.
b) Die Polizei mitgehört hat, dass Du Ihr Geld oder andere Sachleistungen geboten hat
c) Die Polizei mitgehört hat wie das Mädel eindeutige Geldforderungen für die Erbringung gewisser sexueller Leistungen gefordert hat

Seid mir nicht böse, aber einige in diesem Forum tun gerade so, als wären bei der Polizei nur komplette Volltrottel unterwegs. Wenn ich in ein und demselben Bezirk Wochen, Monate und Jahre meinen Dienst versehe, weiß ich was dort los ist. Glaubt ihr ernsthaft, dass die nicht genau Bescheid wissen, wer, wann, wo anschafft? Stehen doch sicherheitshalber eh immer an den selben Ecken.
 
Wenn ich in ein und demselben Bezirk Wochen, Monate und Jahre meinen Dienst versehe, weiß ich was dort los ist.
Etwas zu wissen und etwas beweisen zu können ist aber zweierlei. So ein allgemeines Wissen, was "los ist", nützt der Behörde nichts, wenn es um den Nachweis einer konkreten Verwaltungsübertretung geht.
 
In dem von mir zitierten Posting geht es doch darum, was los ist, wenn mann mit einer illegalen Prostituierten am Zimmer erwischt wird. Ich frag mich also, wenn die Polizei Bescheid weiß, wer, wann, wo herumlungert und auf Kundschaft wartet, wie schwer wird es dann noch sein, etwas zu beweisen? Wenn das Mädel dann auch noch von Außerhalb kommt und sich am Ende illegal im Land aufhält, wer glaubst du springt dann am Ende über die Klige, wenn es hart auf hart geht? Die Aussage der Dame wird wohl als Beweis ausreichend sein, oder nicht?
 
Ich finde man:down: muss gewisse Dinge nicht provozieren. Wenn ich weiss, dass die Möglichkeit besteht, dass die Polizei an die Tür klopft während ich mit einer Dame ficke.... Naja:mauer:Muss nicht sein! Oder? Aber manche Stuwerviertel Fans stehen anscheinend drauf:fragezeichen:Jeder wie er glaubt! Dann mit der Polizei diskutieren ob sie jetzt Beweise haben oder nicht? Wissen was los ist, Beweise,.... Alles nicht meins. tschuldigung!
 
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