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Mann kann sich aber auch ein wenig abseits stellen und bleibt so unbemerkt. ...
genau, ist eigentlich ganz einfach
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Mann kann sich aber auch ein wenig abseits stellen und bleibt so unbemerkt. ...
Wird man im Zuge einer Lokalkontrolle mit einem Mädl im Zimmer erwischt, welches tagtäglich im Stuwerviertel arbeitet, somit bestimmt amtsbekannt wenn nicht sogar pers. den Beamten bekannt ist... Ist es schwer zu erklären, dass man sie nicht dort aufgegabelt hat.
Nächster Punkt:
In der Situation die für die Prost. nicht besonders angenehm und meist mit Strafen verbunden ist, wird sie sich dementsprechend kooperativ zeigen um die Strafen sowie weitere Probleme so gering zu halten wie möglich.
Bedenkt dabei, dass sie in solchen Momenten durchaus die Wahrheit sagt wo,wie,wieviel,wann etc. Der Freier ist ihr sowas von scheißegal, das ist ihr Job und nicht ihr Freund *g* Also wenn das Mädl alles wahrheitsgetreu erzählt ist das Beweismittel der Zeuge, in dem Fall die Prost.
Zudem weiß ich als Freier gar nicht, was sie zu dieser Anzeige aussagt, bzw. angibt - mein Einspruch kann noch so gut sein, wenn sich meine Angabe mit der, der Prost bzw. des Polizisten komplett widerspricht, wird er nicht durchgehen... Weils unglaubwürdig ist
Und außer im Strafrecht, muss der Angezeigte seine Unschuld beweisen, nicht der Anzeiger...Und soweit ich weiß ist Prostitution nicht im Strafrecht verankert...
Welche Beweise hatte der Beamte, dass es sich um Anbahnung der Prostitution handelte?
War er dabei, wo du mit dem Mädel die Preise besprochen hast?
War das Mädel eindeutig als Prostituierte zu erkennen (Kleidung, Schuhe)?
Per se ist das Mieten eines Zimmers weder bei Gabi noch bei Emmerich verboten ist. Du kannst Dich dort ja auch mit dDeiner Eherfrau (falss vorhanden) einmieten. Wie würdest Du dann reagieren wenn der Beamte vor Dir steht?
Der Punkt ist doch der, dass dem Freier die Anbahnung der Prostitution bzw. die Verleitung zu illegalen Anbahnung vorgeworfen wird.
Dieses Vorgehen kann die Polizei allerdings nur dann beweisen, wenn sie:
a) Die Dame auf der Strasse beobachtet hat, wie sie mit dir Blick-Gesprächskontakt aufgenommen hat (und dies auch schon vorher bei anderen Pasanten versucht hat.
b) Die Polizei mitgehört hat, dass Du Ihr Geld oder andere Sachleistungen geboten hat
c) Die Polizei mitgehört hat wie das Mädel eindeutige Geldforderungen für die Erbringung gewisser sexueller Leistungen gefordert hat
Etwas zu wissen und etwas beweisen zu können ist aber zweierlei. So ein allgemeines Wissen, was "los ist", nützt der Behörde nichts, wenn es um den Nachweis einer konkreten Verwaltungsübertretung geht.Wenn ich in ein und demselben Bezirk Wochen, Monate und Jahre meinen Dienst versehe, weiß ich was dort los ist.