Prostitution - Nötigung?

"Den Schlüssel für den Schrank mit der Schokolade gibt es nur, wenn du anschaffen gehst."

Für die eine ist das ganz klar Nötigung, für die andere der beste Grund ihn in die Wüste zu schicken. :)

Wie immer, es kommt auf den Fall an. Ein wenig Selbstbewusstsein hilft, sich nicht in emotionale Zwickmühlen zu begeben.
 
"Den Schlüssel für den Schrank mit der Schokolade gibt es nur, wenn du anschaffen gehst."

Für die eine ist das ganz klar Nötigung, für die andere der beste Grund ihn in die Wüste zu schicken. :)

Wie immer, es kommt auf den Fall an. Ein wenig Selbstbewusstsein hilft, sich nicht in emotionale Zwickmühlen zu begeben.
Der letzte Satz sagt alles aus.
 
Er hat ja keinen Nutzen davon, ergo ist es kein Ausnutzen.
Weil das Geld soll sie ja behalten

Dieses Verständnis von "Ausnutzen" stimmt für den allgemeinen Sprachgebrauch. Für den Tatbestand der Nötigung ist es nicht erforderlich, dass der Täter einen Nutzen daraus zieht. Das steht nämlich bei bestimmten Tatbeständen auch so drinnen ("Wer sich oder einem Dritten einen Vorteil verschafft...")
Im Zusammenhang mit Nötigung meint "Ausnutzen" das "Benutzen", als "Mittel verwenden" einer Situation (Abhängigkeit, Notlage,...)

Aus deinem ersten Link:

Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung...

Und genau das ist in der geschilderten Situation wohl nur sehr schwer zu argumentieren.

Wenn ein Mann weiß, dass eine Frau alles was ihr möglich ist tun würde, um ihn weiter sehen zu können,...

Die Aussage ist in dieser Form viel zu verschwommen, um als Handhabe für eine juristische Subsumtion herzuhalten. Was ist denn "alles" bzw "alles, was ihr möglich ist"?
Jeder Verteidiger würde doch sofort die naheliegende Schiene "Übertreibung, Metapher,..." fahren, haben wir doch in Redewendungen, ja sogar in einzelnen Begriffen Metaphern (wer "blitzschnell" von A nach B läuft, braucht dennoch länger als ein Blitz für die gleiche Strecke) und sind doch Übertreibungen in gewissem Rahmen auch bei der Werbung erlaubt usw.

Die Punkte Reife, Therapiebedarf usw lasse ich außen vor, weil explizit nur nach der rechtlichen Einschätzung gefragt wurde.

"I would do anything for love, but I won't do that" - Meat Loaf lässt grüßen.

Just my 2 eurocents.
 
Meiner Meinung nach liegt hier ein Straftatbestand vor. Es handelt sich hierbei um das Schema eines sogenannten Loverboys.
nein.
du verwechselst da das sexuelle spiel mit ausbeutung.
er schickt sie nicht für ihn anschaffen, er bekommt das geld nicht, er zwingt sie nicht einmal emotional von wegen "sonst siehst du mich nie wieder" (zumindest wurde und das nicht gesagt) ...

die Intention ist für den strafbestand selten unbedeutend, in diesem fall sogar erst recht nicht.
 
Wenn ein Mann weiß, dass eine Frau alles was ihr möglich ist tun würde, um ihn weiter sehen zu können, und dann zu ihr sagt, sie soll anschaffen gehen (das Geld dabei selbst behalten), ansonsten will er sie nicht mehr treffen: liegt hier ein Strafbestand vor? Nötigung?
Bitte nur sachliche Antworten, hatte darüber gerade im Freundeskreis eine Diskussion - danke!

Für mich dreht sich alles um die Frage der Intention dahinter. Was ist der Grund warum er das will unabhängig vom Geld da sie es behalten soll.
Konkret die Frage : warum willst du, das ich anschaffen geh, damit ich dich sehen darf.

Und der Kontext ... Wie stehen sie zueinander.

Ist es auf der sexuellen Basis oder ist es eine Kontrollfunktion?

Eine (horrende) Vorstellung zu sehen ob sie auch _wirklich_ alles macht?

Gibt es weitere Instanzen wo das angewendet wird. Gibt er generell vor was wie wann zu geschehen ist?

All das wäre wichtig um da konkret eine Aussage zu treffen.

Und was hat sie für Gedanken dazu wie kam die Idee zustande ? Aus einem Gespräch, einen Witz, einem Streit, eine Art tiefergehendes Gespräch?
 
Wenn ein Mann weiß, dass eine Frau alles was ihr möglich ist tun würde, um ihn weiter sehen zu können, und dann zu ihr sagt, sie soll anschaffen gehen (das Geld dabei selbst behalten), ansonsten will er sie nicht mehr treffen: liegt hier ein Strafbestand vor? Nötigung?
Bitte nur sachliche Antworten, hatte darüber gerade im Freundeskreis eine Diskussion - danke!

...er bekommt das geld nicht, er zwingt sie nicht einmal emotional von wegen "sonst siehst du mich nie wieder" (zumindest wurde und das nicht gesagt) ...

Doch.
 
nein.
du verwechselst da das sexuelle spiel mit ausbeutung.
er schickt sie nicht für ihn anschaffen, er bekommt das geld nicht, er zwingt sie nicht einmal emotional von wegen "sonst siehst du mich nie wieder" (zumindest wurde und das nicht gesagt) ...

die Intention ist für den strafbestand selten unbedeutend, in diesem fall sogar erst recht nicht.
Na ja, sie soll das Geld schon für die Treffen mit ihm verwenden (Unterkunft, Sexspielzeug bezahlen...).
Und doch, er sagte schon, dass er sie sonst nicht mehr sehen will.
 
Na ja, sie soll das Geld schon für die Treffen mit ihm verwenden (Unterkunft, Sexspielzeug bezahlen...).
Und doch, er sagte schon, dass er sie sonst nicht mehr sehen will.
Sag deiner Freundin, sie soll froh sein, dass sie ihn los ist.
Auch wenn sie das jetzt noch anders sieht
 
Und doch, er sagte schon, dass er sie sonst nicht mehr sehen will
my bad, hab' ich scheinbar überlesen ... hm, ob der tatbestand einer emotionalen nötigung vorliegt, wenn ausser dem sexverhältnis, nix wirklich da ist?
stell ich mir schwierig vor..

Na ja, sie soll das Geld schon für die Treffen mit ihm verwenden (Unterkunft, Sexspielzeug bezahlen...).
gut das wäre aber immer noch keine finanzielle ausbeutung, das sind ja kosten, die sie selbst genauso verursacht ...
 
Muss jetzt was schreiben ist zwar nicht 100% das Thema ist , aber , hat doch irgendwie damit zu tun . Habe vor längerer zeit ein Buch über das Modell " LOVERBOYS " durch Zufall gelesen mit Stellungnahmen von Täter Opfer und Fachleuten , und das was da klar zu erkennen war; ist diese Männer können es perfekt zu den Frauen ein Verhältnis auf zu bauen wo sie um ihn zu gefallen nahe zu alles machen . der Satz den ich bis heute sehr stark in Erinnerung habe ist : Ich hätte für ihn alles gemacht , nur um ihn zu gefallen und damit er zufrieden mit mir ist .
 
Wenn ein Mann weiß, dass eine Frau alles was ihr möglich ist tun würde, um ihn weiter sehen zu können, und dann zu ihr sagt, sie soll anschaffen gehen (das Geld dabei selbst behalten), ansonsten will er sie nicht mehr treffen: liegt hier ein Strafbestand vor? Nötigung?
Bitte nur sachliche Antworten, hatte darüber gerade im Freundeskreis eine Diskussion - danke!

eher erpressung !!!
 
nein.
du verwechselst da das sexuelle spiel mit ausbeutung.
er schickt sie nicht für ihn anschaffen, er bekommt das geld nicht, er zwingt sie nicht einmal emotional von wegen "sonst siehst du mich nie wieder" (zumindest wurde und das nicht gesagt) ...

die Intention ist für den strafbestand selten unbedeutend, in diesem fall sogar erst recht nicht.

Du solltest nicht alles für bare Münze nehmen, was ich im Suff schreibe.
 
liegt hier ein Strafbestand vor? Nötigung?
eher erpressung !!!
Warum nicht Nötigung sondern Erpressung? Was ist denn der Unterschied zwischen diesen beiden Tatbeständen?

Jedenfalls setzen beide Tatbestände Gewalt oder eine gefährliche Drohung voraus. Kann die Ankündigung, aus bestimmten Gründen den Kontakt oder die Beziehung zu jemandem zu beenden, eine gefährliche Drohung sein? Wohl kaum.
Gefährliche Drohung ist laut § 74 (1) 5 StGB
eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen oder des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Zugänglichmachen, Bekanntgeben oder Veröffentlichen von Tatsachen oder Bildaufnahmen, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen (...)

Es steht jedem frei, unter welchen Umständer er Kontakte oder eine Beziehung mit einem Menschen pflegen möchte oder nicht. Wenn jemand mit einem Menschen eine deviante Beziehung in der beschriebenen Weise führen möchte, steht es ihm und dem anderen frei, das so zu wollen oder nicht.

Man kann wohl auch nicht davon ausgehen, die Frau sei
eine Person, die wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (...)
§ 205 StGB Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person
 
Mein Ansatz zudem ganzen ist , es wird nur ein Staatsanwalt bzw im Endeffekt ein Richter feststellen können ob es eine Straftat in diesem Zusammenhang gibt !
Ansonst klingt sein ganzer Wunsch für mich , wie eine sm wixx Fantasie .
 
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