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Gast
(Gelöschter Account)
Hallo liebe Leute!
Ich habe vor einiger Zeit einen spannenden Thread zum Thema "neues Prostitutionsgesetz" gelesen - finde ihn aber leider nicht mehr.
Meiner Erinnerung nach, macht sich nun auch der Freier strafbar, der "illegale Prostitutionsleistungen" entgegennimmt - sprich für den Freier ist die Anbahnung ebenfalls strafbar. Habe ich das richtig in Erinnrung?
Meine Frage, ist in diesem Fale auch die "elektronische Anbahnung" also das Ausmachen per SMS oder über das Internet strafbar?
Vielen Dank,
Herzlichst
Ich habe vor einiger Zeit einen spannenden Thread zum Thema "neues Prostitutionsgesetz" gelesen - finde ihn aber leider nicht mehr.
Meiner Erinnerung nach, macht sich nun auch der Freier strafbar, der "illegale Prostitutionsleistungen" entgegennimmt - sprich für den Freier ist die Anbahnung ebenfalls strafbar. Habe ich das richtig in Erinnrung?
Meine Frage, ist in diesem Fale auch die "elektronische Anbahnung" also das Ausmachen per SMS oder über das Internet strafbar?
Vielen Dank,
Herzlichst