Privat Diverses Rechtliche Lage der Freier

Ich würde noch gerne was zur Situation der angesprochenen Belästigungen sagen (schreiben):
Thema "Frau belästigt Mann": Ich kann nur sagen, dass ich mich von den weiblichen farbigen, die sich momentan auf den einschlägigen Strassen so herumtreiben, auch belästigt fühle. Ich wohne in solch einer Gegend, und bin vor ständigen Zurufen wie: "Schadsi, willsd figgen" bis zum Sprung auf die Motorhaube oder den Griff ins offene Fenster auch nicht gefeit. Untermalt werden diese Sympatiebekundungen mit Schmatz-und Bussikonzerten.
Thema "Mann belästigt Frau": Leider wieder die Farbigen! Ich bin der Ansicht, dass sich "unsere" Freier WESENTLICH besser zu benehmen wissen, als die schwarzen Männer. Irgendwo oben wurde geschrieben, dass im S-Viertel sogar Frauen mit Kinderwagen belästigt werden. Die Farbigen, egal in welcher gegend, sind in wesentlich extremerem Masse zutiefst unangenehm! Dagegen tut auch keiner was...

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Ich schätze jede Dame, welche diesem Gewerbe nachgeht wie jede andere, und bin froh, dass es sie gibt!
 
Kannst Sie ja einsteigen lassen, Dir ihren Deckel zeigen lassen und sie am nächsten Wachzimmer vernadern.

(4) Aufdringlich ist die Anbahnung der Prostitution dann, wenn
unbeteiligte Dritte durch deutliche, die Geschlechtssphäre be-
tonende, Handlungen oder Körperhaltungen belästigt werden könn-
ten.

§ 4. (1) Die Anbahnung darf nicht in aufdringlicher Weise er-
folgen.

Vielleicht solltest Dein Auto sicherheitshalber vorher gegen Vandalismus versichern, falls Du dort wohnst und bekannt bist.

lg
Lümmel
 
...mal sehen. Ich glaube, ich werde diesen Zustand einfach akzeptieren...
 
Hi leute


Tja hab mich letztens erkundigt und Sie meinte es würde für ihm 110 euronen und für sie 110 euronen kosten.
Aufgrund ERREGUNGN ÖFFENTLICHEN Ärgernisses, wobei sie auch meinte das es bei manchen wirklich gut wäre wenn sie öfters gestraft werden würden, da sie Schlampig ( Kondom einfach wegschmeissen) seien und somit nur den Ärger der Anwohner herausfordern.

Oder will jemand frühmorgens beim Brötchen holen an 10-20 gefüllte Verhüterli vorbeimaschieren?????

Weiters meinte Sie auch das es zur zeit sehr schlimm sei mit den Blackys!

mfg Beerige :daumen:
 
Hi leute


Tja hab mich letztens erkundigt und Sie meinte es würde für ihm 110 euronen und für sie 110 euronen kosten.
Aufgrund ERREGUNGN ÖFFENTLICHEN Ärgernisses,

Was ist Erregung öffentlichen Ärgernisses? Wo ich was gefunden habe ist etwas mehr als 110.- vorgesehen:

Wiener Sicherheitspolizeigesetz:
Anstandsverletzung und Lärmerregung

§ 1. (1) Wer

1. den öffentlichen Anstand verletzt oder

2. ungebührlicherweise störenden Lärm erregt oder

3. eine Person an einem öffentlichen Ort zu einer Handlung oder Duldung auffordert, die deren sexuelle Sphäre betrifft und von dieser Person unerwünscht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen.
[...]

3. §
(2) eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Abs. 1 Z 1 liegt auch dann vor, wenn das Verhalten geeignet ist, bei anderen Personen durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigten Anstoß zu erregen, und wenn es entweder nicht bloß kurze Zeit aufrechterhalten oder in einem vom Verursacher offenbar nicht mehr kontrollierbaren Rauschzustand gesetzt wird.

StGB:
Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen

§ 218. (1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung
1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist,
berechtigtes Ärgernis zu erregen,
belästigt,
ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit
strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen
zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen,
unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare
Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche
Handlung vornimmt.
(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur auf Antrag der
belästigten Person zu verfolgen.
 
@raser
warum sollte 100€ falsch sein, wie du selbst schreibst, steht im Gesetz BIS ZU 700€.
 
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