Privat Diverses Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016

http://www.sexworker.at/faq/faq.php?go=rub&id=16
leider nur in Deutschland
Seit 2012 auch in Österreich. Dein Link stammt aus 2011 und ist somit was die Sittenwidrigkeit und Einklagbarkeit der Gage betrifft obsolet.
 
Die laufen dann am Strich mit so einem Bauchladen rum, da steht die Kassa drauf .
 
In dem Beitrag von sakura stimmt leider fast gar nichts.

1. Nach neuerer Rechtsprechung des OGH sind sexuelle Dienstleistungen nicht grundsätzlich sittenwidrig.
Entscheidung des OGH 3Ob45/12g vom 18. 4. 2012.
Aber mit dem Steuerrecht hat das sowieso nichts zu tun.

2. Ob steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, richtet sich ausschließlich nach der Definition solcher Einkünfte im Einkommensteuergesetz. Ob gewerberechtlich ein Gewerbe vorliegt, hat damit nichts zu tun.
Je nachdem wie die Sexarbeit ausgeübt wird, liegen bei SW entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor.
Erlass: Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
 
Zuletzt bearbeitet:
@barfly: Danke für die sehr plausible Antwort und den aufschlussreichen Link.
Die Frage bleibt aber: Wie wird es mit dem Beleg gehandhabt, und muss dieser 7 Jahre aufgehoben werden?
 
Die Frage bleibt aber: Wie wird es mit dem Beleg gehandhabt, und muss dieser 7 Jahre aufgehoben werden?

nein es wird keinen Beleg geben und der wird auch nicht gehandhabt .

schließlich sind das Prostituierte und keine KaufmännerInnen .
 
In diesem Gewerbe wird sich das ad absurdum führen: Nehmen wir ein Laufhaus her: Jede Dame ist "Neue Selbständige" und müßte -sofern sie die materiellen Grenzen überschreitet- eine Reg. Kasse haben. Somit reicht aber eine Kontrolle nicht vor dem LH, sondern müßte vor jedem Zimmer stattfinden. Die Beamt/innen stehen dann vor der Tür und lassen sich dann vom herausschreitenden Freier den Beleg zeigen? :)

Sofern es nicht für die Branche eine Sonderregelung gibt, ist die Frage, ob nicht die "Kalte-Hände Regelung" zur Anwendung kommt (die Damen bieten ggf mobile Dienste an bzw. aus dem zuvor beschriebenen Umstand). Wie die Steuererklärungen der Damen aussehen, weiß ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass viele unter EUR 30.000,-- / Jahr bleiben (am Papier), schon alleine um unecht USt befreit zu sein bzw. sich ggf. vom FA schätzen zu lassen (und um die SVA Beiträge gering zu halten). Durch das laufende Wechseln der Verrichtungsstätten, tlw. auch ins (EU-)Ausland ist eine lückenlose Nachvollziehbarkeit schwierig. Ich schätze, dass sie herumkommen werden um die "Kassen".

Interessanter ist da schon die Eindämmung des Bargeldes, sofern auch Geschäfte unter EUR 200,-- betroffen wären. Wie das dann gelöst wird (Zahlen in Naturalien? Mit Amazon Gutscheinen o.a.), wird schon interessanter. Insbesondere, da die Damen dann wohl nicht bloß so eine Kasse bräuchten, sondern wohl auch Abgaben an SVA & FA deutlich höher würden. Viele werden es sich dann überlegen, offiziell tätig zu sein. Welche kreativen Lösungen das dann nach sich zöge ... da ist viel Raum für Fantasie und Spekulation.
 
m.m.n. werden's wie in vielen anderen fällen auch auf das probate mittel der steuerprüfung mit anschliessender einschätzung und nachzahlung zurückgreifen, sofern's den damen überhaupt irgendwie habhaft werden können. sobald's den steuerbescheid hat geht's heim nach rumänien, kauft sich neue papiere und kommt unter neuen namen wieder.
 
Nehmen wir ein Laufhaus her: Jede Dame ist "Neue Selbständige"
Warum diese Konstruktion von den Behörden nicht hinterfragt wird ist mir ein Rätsel. Sonst gelten strenge Bestimmungen was z.Bsp. Werkverträge betrifft und es wird sehr darauf geachtet ob der Werkvertragsnehmer weisungsgebunden usw. ist- in welchem Fall ein Angestelltenverhältnis unterstellt wird samt allem was dazugehört: Kündigungsschutz, Gebietskrankenkasse, Urlaubsgeld usw.
Bei den Läufhäusern halten sich die Zuhälter fein heraus, sind am Papier nur Zimmervermieter und ersparen sich eine Menge an Verantwortung und Abgaben.
 
egal, wie's in der praxis dann gehandhabt wird.... vergesst bloß nicht, den beleg wegzuschmeißen, bevor ihr eurer frau die hose/jacke o.ä. zum waschen gebt :lehrer:
 
Warum diese Konstruktion von den Behörden nicht hinterfragt wird ist mir ein Rätsel. Sonst gelten strenge Bestimmungen was z.Bsp. Werkverträge betrifft und es wird sehr darauf geachtet ob der Werkvertragsnehmer weisungsgebunden usw. ist- in welchem Fall ein Angestelltenverhältnis unterstellt wird samt allem was dazugehört: Kündigungsschutz, Gebietskrankenkasse, Urlaubsgeld usw.
Bei den Läufhäusern halten sich die Zuhälter fein heraus, sind am Papier nur Zimmervermieter und ersparen sich eine Menge an Verantwortung und Abgaben.

Tatsächlich war das Teil der Debatte. Jedoch ist es nicht zulässig bzw war nicht erwünscht, zur Erbringung sexueller DL angestellt zu sein. Die Damen sollen ja "frei" sein, daher die "Neuen Selbständigen". Ob sie wirklich frei davon sind, ausgebeutet zu werden, steht auf einem anderen Blatt. Ob verrechnete und tatsächlich gezahlte Mieten ident sind, ebenso. Auch hierbei könnte die Eindämmung von Bargeld die Marge schmälern.

Doch: Lassen wir uns überraschen. Prostitution wird es wohl immer geben - die Rahmenparameter werden wohl mal mehr, mal weniger absurd sein. Momentan tendiert das Pendel m.E.n. gegen "mehr" ...
 
manche sind doch nicht mal ein Jahr hier und die meisten sind sowieso von auswärts.

ausserdem was soll da denn wirklich drauf stehen ?? da müsste es zuerst mal genormte Dienstleistungen und Bezeichnungen für den Schweinkram geben :)
 
Also braucht man einen Beauftragten? Stimmt's?
Ich melde mich freiwillig...
 
wir tun immer so als wären wir in ö mit irgendwas vorne dabei oder die ersten. :haha: bin mir sicher da gibt es schon länder in denen das längst geregelt ist. zb wie ist das in deutschland, der schweiz oder in holland? gibts da kassen, bzw belege?

kann mir kaum vorstellen dass das so abläuft: zb lh vienna...kommst dann runter zum ausgang wo jetzt eine kassa steht. osti zählt auf: hatte zwei mal die dragica, einmal die dragana und einmal die ralukka, zwei mal ins gsicht spritzen und einmal griechisch...achja und die fotosession mit dragica...passt - macht 580...ja aber ich hab die rabattmakerln geklebt also einmal cif wieder weg bitte...alles klar...sammelst du aufkleber fürs pornstar-album? ich nicht aber meine tochter, also gib mir 3 packungen mit...bitte sehr...und hier die rechnung...gut aufheben, mit der spielst mit bei der monatlichen tombola - kannst einmal ins gsichterl rotzen gewinnen...geil :daumen:

naja oder so ähnlich...
 
Super Beschreibung!:haha:

aber da siehst du .....alleine mit meinen Besuchen wird das Budget ordentlich saniert.:haha:
in Abwandlung eines Zitates...ein guter Tag endet mit einem verfickten Budget...

ach ja...dafür will ich das dafür notwendige Arbeitsgerät steuerlich absetzten:mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Beitrag von sakura stimmt leider fast gar nichts.

1. Nach neuerer Rechtsprechung des OGH sind sexuelle Dienstleistungen nicht grundsätzlich sittenwidrig.
Entscheidung des OGH 3Ob45/12g vom 18. 4. 2012.
Aber mit dem Steuerrecht hat das sowieso nichts zu tun.

2. Ob steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, richtet sich ausschließlich nach der Definition solcher Einkünfte im Einkommensteuergesetz. Ob gewerberechtlich ein Gewerbe vorliegt, hat damit nichts zu tun.
Je nachdem wie die Sexarbeit ausgeübt wird, liegen bei SW entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor.
Erlass: Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen

vielen Dank für das Update und die Links. Ich kannte nur das Erkenntnis in dem die Forderung noch verneint wird. Aber schön zu sehen dass man sich hier zu einer anderen Auffassung durchgerungen hat.

lg sakura
 
Jedoch ist es nicht zulässig bzw war nicht erwünscht, zur Erbringung sexueller DL angestellt zu sein. Die Damen sollen ja "frei" sein, daher die "Neuen Selbständigen".
Weil es mich gerade interessiert:
Dient die Laufhauskonstruktion auch dazu, dass die 'Zimmervermieter' die Vergnügungssteuer umgehen?
Wenn die Damen selbständig sind müssten ja sie selbst - und nicht der Zimmervermieter - für ihre Tätigkeit die Vergnügungssteuer abführen.
 
Je nachdem wie die Sexarbeit ausgeübt wird, liegen bei SW entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor.
Erlass: Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen

Eine Frage dazu:
Bei "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" Wenn die Dame (SW) nur daliegt und sich bumsen läßt, dabei aber nichts macht.
Es gibt ja genügend von der Sorte braucht Sie die Einkünfte dann nicht versteuern ? :hmm:

Vielleicht ein Grund warum so viele Mädels einfach nur daliegen und wir beschweren uns das Sie Zonk sind und keine Leistung bringen, dabei wollen Sie nur Steuern sparen!

:winke:
 
Weil es mich gerade interessiert:
Dient die Laufhauskonstruktion auch dazu, dass die 'Zimmervermieter' die Vergnügungssteuer umgehen?
Wenn die Damen selbständig sind müssten ja sie selbst - und nicht der Zimmervermieter - für ihre Tätigkeit die Vergnügungssteuer abführen.


•Film- (oder Video-)Vorführungen (ausgenommen solche, die z. B. in Kinos und Freiluftkinos täglich vor Sitzreihen stattfinden – siehe unten).


• Ausstellungen (ausgenommen Kunstausstellungen, wissenschaftliche Ausstellungen Tierschauen, internationale Warenmessen sowie Ausstellungen der Museen – siehe unten)


• Eiskunstlauf, Kunstlauf auf Rollbahnen


• erotische Tanzvorführungen


• Publikumstanzveranstaltungen, Masken- und Kostümfeste (ausgenommen bestimmte kleine, nicht anmeldepflichtige Tanzveranstaltungen – siehe unten)


• Spielautomaten, Musikautomaten, Vermietung von Videospielen, Videos, Filmen u. a.

wo würdest du SW einreihen ? :hahaha:
 
@harleychris: Offenbar schloss sich der Gesetzgeber meiner Meinung an, dass der Verkehr mit Prostituierten kein Vergnügen ist.

Ich war fest der Meinung dass bei Prostitution Vergnügungssteuer anfällt, da
ich einmal bei einer Versteigerung war, wo die Gemeinde Wien das Einfamilienhaus eines Bordellbesitzers wegen Vergnügungssteuerrückständen zur Versteigerung brachte.
Ein Bordell mit einer Gogostange fällt nämlich nach der Aufstellung unter die Steuerpflicht.
 
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