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"Körperliche Ertüchtigung" ....... und dazu kommt, außerhalb des Prostitutionsrechts (nach dem - ich bezieh mich auf das Wiener ProstG - der Freier auch strafbar ist), eben jetzt die Frage, wieso der Freier ausgeht (wenn er keine SW im eigenen Haus hat).
Reingehen darf er halt nur in eine begrenzte Auswahl an Möglichkeiten. Andere Wohnungen gehören da nur im allerengsten Familien bzw. Freundeskreis dazu... würde ich laienhaft interpretieren:
Allerdings - falls man mit ein derselben SW wöchentlich über lange Zeit verkehrte - könnte das bereits unter "regelmäßigen Kontakt" fallen? ... dann müsste allenfalls seitens der Behörde die Geschäftsbeziehung nachgewiesen oder vermutet werden... . Aber in so einem Fall werden wohl viele keine Gerichtsverfahren anstreben....
Ahjo ... falls es erforderlich ist: kann Spuren von Ironie enthalten.
Nur irgendwie sinnvoll erscheint mir die Regelung nicht. Da werden wohl eher Moralistenbedürfnisse befriedigt (irgendwer muss ja den "Schwarzen Peter" haben - derzeit die Ungeimpften und auch anrüchige potenzielle Superspreader....)
Also - wenn zwei geimpfte Menschen intim verkehren ist das ein unbedeutender Beitrag zur Pandemiekrise. Wenn ganze Schulklassen im ganzen Land offen gehalten werden, obwohl genau dort die Dynamik der Pandemie unterwegs ist, ist das laut Bildungsministerium ein Beitrag zum sozialen Wohlergehen der aktuellen Fortpflanz-Generation ...
Aber ich habe es längst aufgegeben, auch Ratio neben den eigenbrötlerischen Interessen der politischen Kaste zu erhoffen....