Agenturen Skandal- ABZOCKE bei Touch Me Escort

Eine von diesem Escort kam und er war einverstanden. Das ist daran zu sehen, dass er ihr das Geld gab. Dadurch hat seine Pflichten erledigt und hat auf sein Recht verzichtet indem er das Mädel wieder zurückschickte.

Na wollen wir den gesunden Menschenverstand mal nicht ganz außen vor lassen - er hat ihr das Honorar in Erwartung einer bestimmten Gegenleistung bezahlt, die wurde nicht erbracht, also kann er zurückfordern (allenfalls abzüglich des Aufwandes, der ihr entstanden ist) ;)

Im Juristendeutsch heißt das condictio causa data causa non secuta, analog § 1435 ABGB. Ein allfälliger Verzicht wäre hier streng zu prüfen und könnte wohl nur unter der Bedingung der Rückzahlung des Geleisteten angenommen werden.

NJoe

PS: Eigentlich ist die getroffene Vereinbarung von Anfang an nichtig gewesen und wird der Zahlungsfluss überhaupt nur bei vereinbarungsgemäßer Leistungserbringung durch die SW nachträglich legitimiert - unterbleibt die Leistung, müsste daher eine Rückforderung schon nach allgemeinen bereicherungsrechtlichen Grundsätzen, weil ein Titel für die Vermögensverschiebung fehlt, möglich sein. So, jetzt aber genug der Klugscheißerei.
 
Na wollen wir den gesunden Menschenverstand mal nicht ganz außen vor lassen -

:daumen:


er hat ihr das Honorar in Erwartung einer bestimmten Gegenleistung bezahlt, die wurde nicht erbracht, also kann er zurückfordern (allenfalls abzüglich des Aufwandes, der ihr entstanden ist) ;)

Als er bezahlte hatte er sie schon gesehen, bezahlen ist als Einverständniserklärung zu sehen.
Danach war sie bereit die Leistung zu erbringen, er hat sie aber abgelehnt. Das auch noch mit der Begründung dass sie ihm nicht sympathisch ist. Hätte er das nicht schon vor der Bezahlung wissen müssen?:roll:


Im Juristendeutsch heißt das condictio causa data causa non secuta, analog § 1435 ABGB. Ein allfälliger Verzicht wäre hier streng zu prüfen und könnte wohl nur unter der Bedingung der Rückzahlung des Geleisteten angenommen werden.

NJoe

PS: Eigentlich ist die getroffene Vereinbarung von Anfang an nichtig gewesen und wird der Zahlungsfluss überhaupt nur bei vereinbarungsgemäßer Leistungserbringung durch die SW nachträglich legitimiert - unterbleibt die Leistung, müsste daher eine Rückforderung schon nach allgemeinen bereicherungsrechtlichen Grundsätzen, weil ein Titel für die Vermögensverschiebung fehlt, möglich sein. So, jetzt aber genug der Klugscheißerei.

Ich weiss ja nicht ob das in Ö ähnlich wie in D ist. Bei uns ist das Ganze sittenwidrig und eh nicht einklagbar.

Solltest du Recht haben, wird er ja wohl seine Kohle zurückbekommen:haha:
Also melde dich wieder wenn er die Kohle wieder zurück hat.:cool:
 
Solltest du Recht haben, wird er ja wohl seine Kohle zurückbekommen

Wenn er
- weiß, wie sie heißt
- ihre ladungsfähige Anschrift kennt
- bereit ist, sich von der erkennenden Richterin (80% Chance auf eine Frau in Wien) dumm anschauen zu lassen
kein Problem :cool:
 
Ich werde mich morgen mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Ich sehe das ähnlich wie NJoe: Das Geld kann man nach erbrachter Leistung rechtlich gesehen nicht zurückfordern. Da aber gar keine Leistung erbracht wurde, ist die Zahlung nachträglich nicht legitmiert. Mir ist es egal, ob mich irgendjemand dumm anschaut. Wenn ich rechtlich meine Ansprüche durchsetzen kann und mein Geld zurückbekomme, bin ich zufrieden. Prostitution ist legal und nur weil eine Richterin sich irgendwas von mir denkt, werde ich mich nicht geschlagen geben. Es kann doch nicht sein, dass dieser Touch Me Escort mit so einer Masche durchkommt. Es gibt übrigens auch Frauen, die selber sagen, wenn sie ein Mann wären, würde sie auch Escort- Dienste in Anspruch nehmen.
 
Das Geld kann man nach erbrachter Leistung rechtlich gesehen nicht zurückfordern. Da aber gar keine Leistung erbracht wurde, ist die Zahlung nachträglich nicht legitmiert.


Was passiert wenn du dir ein Auto bestellst, es dir liefern lässt, bezahlst und danach dem Händler erklärst, tschuldigung, das Auto gefällt mir nicht mehr, ich fahre damit nicht. Meinst der sagt, alles ok, da hast die Kohle wieder?:confused:
 
Ich werde mich morgen mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Und gleich nochmal ein paar Hunderter für selbigen abdrücken dafür das du im Endeffekt überbleibst. Falls jemals weiter geht steht's Aussage gegen Aussage ...
 
Was passiert wenn du dir ein Auto bestellst, es dir liefern lässt, bezahlst und danach dem Händler erklärst, tschuldigung, das Auto gefällt mir nicht mehr, ich fahre damit nicht. Meinst der sagt, alles ok, da hast die Kohle wieder?

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich :cool:

Der Käufer in Deinem Beispiel hat das Auto bekommen, der Threadersteller seinen Fick hingegen nicht, das ist der kleine aber feine Unterschied.

Außerdem ist der Vertrag über einen Fahrzeugkauf gültig, der hier gegenständliche nichtig und ist eine Rückforderung nach vereinbarungsgemäßer Leistungserbringung nach der Rechtsprechung nur deshalb ausgeschlossen, weil der Freier in diesem Fall nicht mehr als schutzwürdig (jaja, die Triebhaftigkeit wird von den Frauen gern ausgenützt, das wissen auch die Herren Höchstrichter) angesehen wird.

NJoe
 
Und gleich nochmal ein paar Hunderter für selbigen abdrücken dafür das du im Endeffekt überbleibst. Falls jemals weiter geht steht's Aussage gegen Aussage ...

Sehe ich genauso - schreib die 150 unter "Lehrgeld" ab, bevor es noch teurer wird und buche künftig bei seriösen Agenturen.

Dürfen sich die Frauen eigentlich auch auf der Hacke umdrehen und sagen - nö du bist mir viel zu hässlich, zu dumm? Ehrliche Frage jetzt.

Klar - sonst wär's ja Zwangsprostitution. Aber in der Praxis werden sie wohl eine niedrige Hemmschwelle haben, wenn sie diesen Beruf ausüben und wohl eher nur bei Alkoholisierten/extrem ungepflegten Kunden die Kehrtwende machen.

Genießer :winke:
 
Wenn einer zu einer Prostituierten geht und keinen hochbekommt, erhält der dann auch sein Geld zurück?

Nö, Inhalt der Vereinbarung wird sein, dass sie sich angemessen bemüht und an die getroffenen Abmachungen hält, aber das ist ja wohl eh klar...
 
Nö, Inhalt der Vereinbarung wird sein, dass sie sich angemessen bemüht und an die getroffenen Abmachungen hält, aber das ist ja wohl eh klar...
Aufgrund der Sittenwidrigkeit wird das keine Rolle spielen.

"Da im Zusammenhang mit der Prostitution häufig Leichtsinn, Unerfahrenheit, Triebhaftigkeit und Trunkenheit von Personen ausgenützt werden, sind Verträge über die geschlechtliche Hingabe sittenwidrig“, hat der Oberste Gerichtshof im Jahr 1989 festgestellt - und seither diese Ansicht nicht widerrufen. Im Unterschied etwa zu Deutschland, wo die Sittenwidrigkeit durch immer mehr Urteile - etwa im Jahr 2000 vom Berliner Verwaltungsgericht - in Frage gestellt wird.

Quelle: derStandard.at
 
Und an welche Abmachung hat sich "seine" Dame nicht gehalten?

Meine Antwort war auf Dein voriges Post bezogen.

Er hat bezahlt, zur Erfüllung der getroffenen Vereinbarung ist es aber nicht gekommen und er schon deshalb zur Rückforderung berechtigt, weil die Nichtigkeit nicht durch vereinbarungsgemäße Leistungserbringung saniert wurde.

Hiebei handelt es sich freilich um eine besondere Konsequenz der Sittenwidrigkeit, weshalb dieser Grundsatz nicht auf andere Lebensbereiche übertragen werden kann. Sonst ist es in der Regel schon so, dass, wer die Erfüllung durch den anderen vereitelt, dennoch die ihm selbst obliegende Leistung zu erbringen hat (Sphärentheorie).

NJoe
 
Aufgrund der Sittenwidrigkeit wird das keine Rolle spielen.

Selbstverständlich kommt dem Inhalt der getroffenen Vereinbarung Relevanz zu, andernfalls ja nicht beurteilt werden könnte, ob die Nichtigkeit durch Leistungserbringung in der Form saniert wurde, dass eine Rückforderung ausscheidet :lehrer:

NJoe
 
:hmm: sorry Hansimglück, ich kann nicht so ganz nachvollziehen warum du dich so aufregst...

Du buchst bei einer Agentur eine Dame.

Die Agentur schickt die "falsche" Dame.

hier sollte die Geschichte EIGENTLICH schon zu Ende sein ;)

aber...

...du bringst die Dame in den "hauseigenen Fitnessraum"
...gibst ihr das Geld
...willst NACHHER Servicedetails abklären (das sollte man, besonders bei Dingen, die vom "Standart" abweichen, dringlichst vorher machen)
...dann geht ein Joke von dir in die Hose (kann passieren wenn man sich kaum kennt, läuft unter "Missverständniss" lässt sich normal mit ein paar Worten aus der Welt schaffen)

und DANN kommst du drauf das dir die Lady unsympathisch ist und du willst dein Geld wieder :fragezeichen:

ok, das Mädel und die Agentur hat auch nicht korrekt gehandelt - da du aber die "falsche" Babsi auch schon akzeptiert hast hat man sich gedacht das du die nächste Krot schon auch noch frisst. Deswegen ist die Lady einfach abgehauen und die Telefonistin will von nichts was wissen.

Kann es eventuell sein das du dich gerade nur über deine eigenes Fehlverhalten (D******* will ich gar nicht sagen ;)) so massiv ärgerst.... ?

Angie
 
Ich versteh deinen Ärger sehr gut HansimGlück..

aber schau, du hast doch gleich gesehen, dass sie dir nicht gefällt oder...?! (auf den fotos sieht sie ganz nett aus!!)

Dann würd ich ja gar net weitermachen! oder?

da geb ich ihr doch das taxigeld und sag- tut mir leid, das passt leider nicht so...

irgendwie ist eh klar, dass sie sich vom acker gemacht hat ... sie wird gemerkt haben, dass du dich bei der telefonistin über sie beschwert hast..oder? das ist auch nicht sehr nett...

und das mit dem angetrunken... ist halt auch nicht das wahre....
 
:hmm: sorry Hansimglück, ich kann nicht so ganz nachvollziehen warum du dich so aufregst...

Du buchst bei einer Agentur eine Dame.

Die Agentur schickt die "falsche" Dame.

hier sollte die Geschichte EIGENTLICH schon zu Ende sein ;)

aber...

...du bringst die Dame in den "hauseigenen Fitnessraum"
...gibst ihr das Geld
...willst NACHHER Servicedetails abklären (das sollte man, besonders bei Dingen, die vom "Standart" abweichen, dringlichst vorher machen)
...dann geht ein Joke von dir in die Hose (kann passieren wenn man sich kaum kennt, läuft unter "Missverständniss" lässt sich normal mit ein paar Worten aus der Welt schaffen)

und DANN kommst du drauf das dir die Lady unsympathisch ist und du willst dein Geld wieder :fragezeichen:

ok, das Mädel und die Agentur hat auch nicht korrekt gehandelt - da du aber die "falsche" Babsi auch schon akzeptiert hast hat man sich gedacht das du die nächste Krot schon auch noch frisst. Deswegen ist die Lady einfach abgehauen und die Telefonistin will von nichts was wissen.

Kann es eventuell sein das du dich gerade nur über deine eigenes Fehlverhalten (D******* will ich gar nicht sagen ;)) so massiv ärgerst.... ?

Angie

Ihre Kommenater sind eine Bereicherung für das Forum, sowohl hier als auch im anderen thread "Erfahrungsberichte von Escortdamen" liegt sie mit ihren Ansichten genau richtig.
 
Vor Gericht wird es nicht einfach, wenn es überhaupt so weit kommt aber für mich bist Du zu 100% im Recht. Die Dienstleistung wäre in dem Fall gewesen, Dir Gesellschaft für eine Stunde zu leisten und nachdem Sie nach wenigen Minuten mit dem Geld geflohen ist, ist das definitiv nicht unter Lehrgeld zu verbuchen, nie und nimmer, niemals.

Vorausgesetzt Du sagst die Wahrheit, wüßte aber nicht, warum man eher einem Mädchen von einer Fakeagentur glauben sollte als Dir aber bitte sehr...

Das mag alles nicht besonders schlau von Dir gewesen sein aber Du bist im Recht, zeig die Agentur an und lass Dir den echten Namen des Mädchens geben, bzw. ihn von der Polizei verlangen lassen. Dann kannst du immer noch einen Anwalt einschalten. Bestehlen musst Du Dich sicher nicht lassen, nicht um 4 in der Früh und nicht nach 2 Spritzern und nicht nach 20.
 
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