N
Gast
(Gelöschter Account)
Eine von diesem Escort kam und er war einverstanden. Das ist daran zu sehen, dass er ihr das Geld gab. Dadurch hat seine Pflichten erledigt und hat auf sein Recht verzichtet indem er das Mädel wieder zurückschickte.
Na wollen wir den gesunden Menschenverstand mal nicht ganz außen vor lassen - er hat ihr das Honorar in Erwartung einer bestimmten Gegenleistung bezahlt, die wurde nicht erbracht, also kann er zurückfordern (allenfalls abzüglich des Aufwandes, der ihr entstanden ist)
Im Juristendeutsch heißt das condictio causa data causa non secuta, analog § 1435 ABGB. Ein allfälliger Verzicht wäre hier streng zu prüfen und könnte wohl nur unter der Bedingung der Rückzahlung des Geleisteten angenommen werden.
NJoe
PS: Eigentlich ist die getroffene Vereinbarung von Anfang an nichtig gewesen und wird der Zahlungsfluss überhaupt nur bei vereinbarungsgemäßer Leistungserbringung durch die SW nachträglich legitimiert - unterbleibt die Leistung, müsste daher eine Rückforderung schon nach allgemeinen bereicherungsrechtlichen Grundsätzen, weil ein Titel für die Vermögensverschiebung fehlt, möglich sein. So, jetzt aber genug der Klugscheißerei.