Agenturen Skandal- ABZOCKE bei Touch Me Escort

5. Werde ich wenn nötig einen Rechtsanwalt einschalten, weil 150 für mich relativ viel Geld sind und Agenturen wie Touch Me Escort einmal in die Schranken gewiesen werden müssen.

bzgl. gewährleistungsrecht einen rechtsanwalt einzuschalten um die agentur ein bisserl zu würgen ist keine schlechte idee in dem sinn.
aber wegen 150 euro? :lol:
sei mir nicht böse - aber solch einen 'streit' geht man bei beträgen ab 4.000 euro ein - in ausnahmefällen natürlich auch um weniger - is klar...

der liebe anwalt wird dir beim 'vorgespräch' eh verklickern was er für jede verhandlungsstunde und jeden läppischen schriftsatz beziffern wird. sobald dir dann schlecht wird, du merkst dass es sich überhaupt nicht rentiert - darfst trotzdem rund 100 euro zahlen, bekommst noch nen feuchten händedruck+taschentuch - und kannst laut vor dich hersingen "eeeeeyo ~250 euro verschissen eeeeyo"

setz das geld sinnvoll ein und tank´s auto voll

<--- grüßt
 
erstgespräche bei anwälte beginnen bei 250euronen,ein telefonat kost ab ca 150 euros
bei den minimalen streitwert ist eine klage überlegenswert
 
will hier keine nerd (=langweiler) diskussion aufkommen lassen.
...aber 250 euro erstgespräch ist übertrieben - da meines wissens die kosten durch´s ratg und der ahk gesetzlich geregelt sind.
weiters würden nur die dümmsten nach einem telefonat, wo die putzfrau, der hausmeister - oder weiß ich wer - dran sein könnte 150 euro zahlen.

vielleicht meldet sich ja noch ein jurist zu wort, der das gschäft mit hoher wahrscheinlichkeit besser cheggt als wir beide :p


<--- grüßt :daumen:
 
Meine Meinung zu dem Thema: SSKM (= selbst schuld kein Mittleid) :kopfklatsch:

Wahrscheinlich hast du dich ganz rüppelhaft verhalten, dass sie geflüchtet ist. Sie hatte vielleicht Angst, dass du handgreiflich wirst. Da würde ich auch rennen. :hmm:

Und wegen der 150€ (ist ja im Vergleich zu den Verfahrenskosten und allem Drumherum nichts) willst jetzt einen Richter beschäftigen. Und alle jammern, dass sie Justiz so ausgelastet bzw. überlastet ist.

Wenn es bei dir im Börsl wirklich so eng ist, dass du um die 150€ kämpfen musst, hättest dir keine Dame bestellen sollen. :mauer:
Oder bist du einer von denen, die immer im Recht sein möchten, koste es was es wolle. :kopfklatsch:
 
mein bruder ist jurist der nimmt für das erstgespräch 370 euro und ein telefonat kost derzeit 168 euro, das sind ´festgelegte gebühren,
natürlich unterscheidet man zwischen langen und sogenannten kurzen telefonaten, international sind diese abgaben aber ein klacks
und man sollte immer davon ausgehen das honorare sehr nebulös gestaltet sind, am besten man macht sich ein pauschalbetrag aus
 
Anwalt kostet, Anzeige bei der Polizei kostet nichts
... würde ich an Deiner Stelle machen.
 
... man bucht auch nicht bei Fake Agenturen :lehrer:

Mich täten die 150 Eier auch ärgern!
 
vielleicht meldet sich ja noch ein jurist zu wort, der das gschäft mit hoher wahrscheinlichkeit besser cheggt als wir beide

Bei einem Streitwert von € 150,-- darf der Anwalt für eine - wenn auch fernmündliche - Besprechung nach RATG für jede begonnene halbe Stunde heiße € 15,90 (!) verzeichnen, dauert sie weniger als 10 Minuten, nur 40% davon, jeweils zzgl USt. Das Honorar steigt degressiv mit dem Streitwert, bei dzt € 515,50 netto (bzw 40% davon) ist allerdings Schluss.

Die für ein kurzes "Erstgespräch" üblicherweise in Rechnung gestellten € 100,-- zzgl USt (hier wird in der Praxis ausgelotet, was dem Klienten finanziell zumutbar ist bzw dieser akzeptiert) finden im Gesetz daher nur bei entsprechend hohem Streitwert Deckung, andernfalls empfiehlt sich aus Anwaltssicht, im Voraus einen angemessenen Betrag zu vereinbaren.

mein bruder ist jurist der nimmt für das erstgespräch 370 euro und ein telefonat kost derzeit 168 euro, das sind ´festgelegte gebühren

Dann gratuliere ich Deinem Bruder zu Causen mit exzessiv hohen Streitwerten, die Regel sind solche Tarife zumindest in den Allgemeinpraxen nicht ;)

man sollte immer davon ausgehen das honorare sehr nebulös gestaltet sind, am besten man macht sich ein pauschalbetrag aus

Zumindest für jemanden, der nicht gerade seine international verflochtenen Unternehmungen umgründen will, ist es idR am billigsten, wenn nichts vereinbart wird, insbesondere keine höheren Bemessungsgrundlagen...

NJoe
 
mein Gott, so ein Mords Trara wegen läppischer 150.- Euro - gehst halt einmal weniger Essen und der Schaden ist wieder herinnen.
 
Das ist eine einmalige Schweinerei !!! Hast Du Dein Geld zurückbekommen ? LG A.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
und was lernen wir daraus, die anwälte legen mehr leute aufs kreuz als prostituierte...
 
Bei einem Streitwert von € 150,-- darf der Anwalt für eine - wenn auch fernmündliche - Besprechung nach RATG für jede begonnene halbe Stunde heiße € 15,90 (!) verzeichnen, dauert sie weniger als 10 Minuten, nur 40% davon, jeweils zzgl USt. Das Honorar steigt degressiv mit dem Streitwert, bei dzt € 515,50 netto (bzw 40% davon) ist allerdings Schluss.

Die für ein kurzes "Erstgespräch" üblicherweise in Rechnung gestellten € 100,-- zzgl USt (hier wird in der Praxis ausgelotet, was dem Klienten finanziell zumutbar ist bzw dieser akzeptiert) finden im Gesetz daher nur bei entsprechend hohem Streitwert Deckung, andernfalls empfiehlt sich aus Anwaltssicht, im Voraus einen angemessenen Betrag zu vereinbaren.



Dann gratuliere ich Deinem Bruder zu Causen mit exzessiv hohen Streitwerten, die Regel sind solche Tarife zumindest in den Allgemeinpraxen nicht ;)



Zumindest für jemanden, der nicht gerade seine international verflochtenen Unternehmungen umgründen will, ist es idR am billigsten, wenn nichts vereinbart wird, insbesondere keine höheren Bemessungsgrundlagen...

NJoe


trotzdem kann sich da einiges ansammeln!

vielleicht hat er eine rechtsschutzversicherung und will nicht nur einzahlen ;-)
 
Zurück
Oben