Privat Diverses Solefelsenbad Gmünd

Werde morgen mal wieder ins Solefelsenbad fahren.
Ist eine Frau oder ein Paar hier aus dem EF morgen Nachmittag auch dort?
 
Vielen Dank an das Pärchen aus Salzburg für die Einladung auf euer Zimmer und den geilen Nachmittag mit euch.;)
 
Wir sind am Samstag dort im Saunabereich...geile Sie Interesse im Sprudelbecken Ihm de Schwanz zu massieren?
 
suche weibliche 35-50 begleitung für Thayatalbad Raabs/Thaya auch per PM möglich
 
Habe vor am Donnerstag ins Bad zu fahren und würde eine nette weibliche Saunabegleitung suchen, mit der man sich gut unterhalten kann und einen entspannten Tag verbringen kann.
Vielleicht findet sich ja wer :)
 
hallo
ja die saunalandschaft ist sehr schön, und im aussenbereich auch groß. besonders die waldsauna am hügel mit blick auf den see ist sehr beliebt.
mädels kennenlernen ist wie überall ein zufall, manchmal sind solo ladies aus der cssr dort, sonst meist pärchen. hab schon gehört das manchmal am abend im wald hinter der waldsauna gevögelt wird, aber selber hab ich sowas noch nicht gesehen.
es wurde mal ein pärchen beim sex im pool erwischt, nachdem schon das sperma im wasser war, die bekammen hausverbot und mussten die poolreinigung zahlen.
grüsse
Echt? also wir woan dabei wie die 2 am schnaxln waren, allerdings spermaaa hättn wir kans gseng, oder er hätt nach 10sek gspritzt...kann jo durchaus a sein :haha:
find ich aber voll ok des mit zahlen lassen...i wü ned in den säften anderer herumschwimmen...poolreinigung is geil :D :D i vergönns eana
maaaaaaaaa des is grauslich...wenns umbedingt schnaxln woin, soin sa si a zimma nehmen :mauer: :cool:

mir graust scho vor meim eigenen saft...und dann no der eines anderen :shock::nono:

Sex ist generell nirgends verboten, solange du nicht damit die Öffentlichkeit erregst.
Das heißt also, wenn ihr die notwendigen Vorkehrungen trefft, das es für andere nicht ersichtlich ist, das ihr an euren Geschlechtsteilen rumspielt, weil ihr sie nicht für andere sichtbar präsentiert würde es sich lediglich am Mutmaßungen oder eine sehr ausgeprägte Fantasie derer handeln die euch beobachten.
Glauben (Verdacht) heißt jedoch nichts wissen.
Wenn euch also jemand vor anderen verwarnen möchte und ihr hättet zum Beispiel einen Zeugen der in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu euch steht oder befangen sein könnte, stehet euch das Recht auf Schadenersatz zu.
Also im Wasser oder anderen Ortes wenn ihr der Meinung seid, dass euch niemand sehen kann oder anderwertig versteckt, auch an Orten wo es unüblich ist, dass sich dort Passanten aufhalten, dürftet ihr kein Problem bekommen.
Im Wasser sich zu umarmen oder zu kuscheln, wie es unter Eheleuten und Verliebten üblich ist, ist absolut kein Grund für eine Verwarnung durch frustrierte Angestellte.

Bitte aber in gar keinen Fall in der Umgebung von Kindern egal wie ihr es macht!

Mutwilliges ins Wasser ejakulieren geht absolut nicht.
Wenn es unbeabsichtigt erfolgt, genauso wie alle normalen Absonderungen aus After, Speichel, Samenflüssigleit, Vaginalsäfte, Tränenflüssigkeit, Schweiß,Ohrenschmalz (Cerumen) etc. was sich ja auch durch größte Vorsorge (Hygiene) nicht verhindern lässt , ist in Thermen und öffentlichen Bädern das Wasser sehr gut zusammengesetzt um Ansteckungen größtmöglichst zu Vermeiden.
Spezielle Filteranlagen sind in der Lage sogar Bakterien aus dem Wasser zu Filtern.

(Wir sind jedoch sicher keine Experten in diesen Gebieten, jedoch ganz gut informiert
und würden es selbst so handhaben, wollen es jedoch ausdrücklich nicht weiterempfehlen ohne dass ihr es selbst geprüft habt.)


Bezüglich Hausrecht:

Geschäftsräume
Wichtige Ausnahme sind Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht möglich, da er in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz eingreift. Ein Hausverbot muss in diesem Fall daher einen sachlichen Grund haben,[2] es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet. Auch in diesem Fall gilt aber das AGG.[3] Einschränkungen können sich auch aus Vertrag,[4] Wettbewerbsrecht[5][6] und der Grundrechtsbindung öffentlich beherrschter Unternehmen[7] ergeben.

Daher es müss eine Begründung nachgewiesen werden, das heißt auch ohne Beweise gibt es massive Schwierigkeiten für die Therme und es kann vom Kunden geklagt werden.;).

Bitte dies jetzt nicht als persönlichen Angriff zu werten, es soll lediglich eine Sachverhaltsdarstellung sein.

Busserl desire_69:herzen:
 
Sind heute und morgen in der Therme. Von der Therme sind wir derzeit nicht so begeistert am Abend geht es in den Saunabereich. Sind schon gespannt.
 
Also wir waren vor ca. 3 Wochen dort und haben die Umkleidekabine ausgiebig getestet so wie den Außenbereich. Vieles möglich dort, allerdings kaum "Willige Beute" für uns :)
 
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