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Ich darf daran erinnern, daß Vergewaltigung das schwerste Verbechen hinter Mord und Totschlag ist.
Also keine "Dummheit" und auch kein Lausbubenstreich.
Alles klar?
Ich darf erinnern, dass 12jährige noch Kinder sind. Alles klar?
Ein selektives Herabsetzen der Strafmündigkeit ohne Anpassung der sonstigen altersbedingten Rechtsfolgen ist imho nicht durchführbar, Seiteneffekte auf Geschäfts- und Vertragsfähigkeit müssten ebenso bedacht werden.
Natürlich kann derartiges Verhalten nicht hingenommen werden, der Täter ist imho einer professionellen Betreuung zuzuführen und aus seinem Familienverband herauszulösen. Aber das heisst nicht, dass 12jährige ins Gefängnis gesteckt werden sollten. Das wäre kontraproduktiv - davon sollten sie nachhaltig ferngehalten werden.