Strafmündigkeitsgrenze

Ich darf daran erinnern, daß Vergewaltigung das schwerste Verbechen hinter Mord und Totschlag ist.
Also keine "Dummheit" und auch kein Lausbubenstreich.

Alles klar? :mad:

Ich darf erinnern, dass 12jährige noch Kinder sind. Alles klar? :mad:

Ein selektives Herabsetzen der Strafmündigkeit ohne Anpassung der sonstigen altersbedingten Rechtsfolgen ist imho nicht durchführbar, Seiteneffekte auf Geschäfts- und Vertragsfähigkeit müssten ebenso bedacht werden.
Natürlich kann derartiges Verhalten nicht hingenommen werden, der Täter ist imho einer professionellen Betreuung zuzuführen und aus seinem Familienverband herauszulösen. Aber das heisst nicht, dass 12jährige ins Gefängnis gesteckt werden sollten. Das wäre kontraproduktiv - davon sollten sie nachhaltig ferngehalten werden.
 
Werden schon Kinder in die Welt gesetzt erwarte ich mir, dass sie auch für die Gesellschaft tragbar erzogen werden.
Dann sollte die ganze Gesellschaft mal helfend mittun. ;)


Die Eltern sitzen den lieben langen Tag vor der Glotze . . .
Klar! :daumen: Dass es Eltern gibt, die beide arbeiten gehen müssen, um den nötigen Lebensunterhalt zu verdienen, gibt´s ja nirgends. :roll:

:mauer:


Ich darf erinnern, dass 12jährige noch Kinder sind. Alles klar? :mad:
Aber auch da gibt´s - wie überall - welche die weiter denken können und welche, die´s ned können. ;)


Ein selektives Herabsetzen der Strafmündigkeit ohne Anpassung der sonstigen altersbedingten Rechtsfolgen ist imho nicht durchführbar, Seiteneffekte auf Geschäfts- und Vertragsfähigkeit müssten ebenso bedacht werden.
Stimmt! Aber dass es einfach ist, hat ja auch keiner behauptet. ;)


Natürlich kann derartiges Verhalten nicht hingenommen werden, der Täter ist imho einer professionellen Betreuung zuzuführen und aus seinem Familienverband herauszulösen.
Oder aber der Famile so viel Unterstützung zu geben, dass der Jugendliche dort Halt findet. ;) Das wäre mE die bessere Variante.


Aber das heisst nicht, dass 12jährige ins Gefängnis gesteckt werden sollten. Das wäre kontraproduktiv - davon sollten sie nachhaltig ferngehalten werden.
Da gebe ich Dir Recht. Das ist aber halt auch sauschwer. Irgendwelche Maßnahmen sollte man halt setzen (können). Es ist sicherlich auch so, dass oft jüngere in Banden Dinge ausführen sollen, weil ihnen die Älteren von Anfang an einreden, dass ihnen nichts passieren kann, weil . . . :roll:
Und hier sollte man eben einen Hebel ansetzen können. ;)
 
Es ist sicherlich auch so, dass oft jüngere in Banden Dinge ausführen sollen, weil ihnen die Älteren von Anfang an einreden, dass ihnen nichts passieren kann, weil . . . :roll:

vollkommen richtig benno :daumen:

war in meiner jugend auch so , wir waren eine clique , 2 meiner brüder waren auch "bandenmitglieder" die waren (sind) aber um einige jahre älter als ich , einmal hatten wir eine prügelei mit einer anderen clique , ich der jüngste hab mich da anfangs rausgehalten bis mich mein ältester bruder anschrie "jetzt hau zu du weichei" , ich folgte dem befehl meines bruders und obwohl ich arge prügel bezog war ich dann anerkannt in der clique nur darum ging es mir - der clique anzugehören .

szenenwechsel:

wenn 16 jährige eine vergewaltigung begehen dann sind die sich der tragweite ihres verbrechens sicher bewusst , wenn aber 12 jährige (die wahrscheinklich grösstenteils in ihrem jungen leben noch nie sex hatten) plötzlich an einer vergewaltigung teilnehmen dann sind die sich der tragweite dessen was sie anrichten meiner meinung nach nicht bewusst (die regel unwissenheit schützt vor strafe nicht würde ich bei kindern nicht anwenden) , ich unterscheide ganz klar zwischen vorsatz (wenns 16 sind) und dummheit (wenns 12 sind)​
 
"Strafmündigkeit beschreibt das Erreichen eines Alters, ab dem einem Mensch vom Gesetzgeber her zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen soweit zu überblicken, dass er bewusst anderen schaden kann und daher für diese Handlungen die Verantwortung übernehmen muss."
Ich darf erinnern, dass 12jährige noch Kinder sind. Alles klar? :mad:
Und deswegen dürfen 12jährige Vergewaltiger nicht bestraft werden. Toll! :roll:
Ein selektives Herabsetzen der Strafmündigkeit ohne Anpassung der sonstigen altersbedingten Rechtsfolgen ist imho nicht durchführbar
Warum?

Sie durften jetzt mit 16 wählen und wählten mit >50% FPÖ und BZÖ.
Ergo hängt das "überblicken, dass man bewusst anderen schaden kann" nicht mit anderer Rechtsfähigkeit zusammen, denn politisch sind unsere Jugendlichen offensichlich auch über 16 noch unreif, obwohl sie strafmündig sind.

Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen verschiedenen Rechtsfähigkeiten. Es gibt schließlich auch verschiedene Beurteilungskriterien für sie.
der Täter ist imho einer professionellen Betreuung zuzuführen
Sehe ich auch so!
Aber das heisst nicht, dass 12jährige ins Gefängnis gesteckt werden sollten.
Es gibt wachsende Möglichkeiten der Strafgerichtsbarkeit (abseits der Haftanstalt), aber keine Strafe ist keine Lösung.

Ich bin der Meinung, daß man mit 12 sich bewußt ist, daß man einem Mädchen Schaden zufügt, wenn man sie vergewaltigt.
 
und wennst mir jetzt vielleicht noch erzählst das ein 12 jähriger von zuhause fortgeht mit dem VORSATZ eine frau zu vergewaltigen dann kommt mir die galle hoch :roll:
Und welche Relevanz was soll dieser schwachsinnige Satz haben? :roll:

Vorsatz spielt nur bei einem einzigen Verbrechen eine Rolle bei der Klassifizierung vor Gericht:
Eine vorsätzliche Tötung ist Mord.
Eine Tötung im Affekt (unvorhergesehener heftiger Gefühlsausbruch) ist Totschlag.

Aber wahrscheinlich ist dem armen Jüngling die Vergewaltigung halt "so passiert"... Sie hat sich einfach zufällig ergeben... Der arme kann ja nix dafür, er ist ja dumm.
 
"Strafmündigkeit beschreibt das Erreichen eines Alters, ab dem einem Mensch vom Gesetzgeber her zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen soweit zu überblicken, dass er bewusst anderen schaden kann und daher für diese Handlungen die Verantwortung übernehmen muss."

Und deswegen dürfen 12jährige Vergewaltiger nicht bestraft werden. Toll! :roll:

Es gibt wachsende Möglichkeiten der Strafgerichtsbarkeit (abseits der Haftanstalt), aber keine Strafe ist keine Lösung.

Ich bin der Meinung, daß man mit 12 sich bewußt ist, daß man einem Mädchen Schaden zufügt, wenn man sie vergewaltigt.

Man muß natürlich sehen, dass der 12 Jährige sicher von den Älteren beeinflusst wurde und nicht in der Lage war ihnen zu wiedersprechen.
Mit 12 Jahren ist die Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen, so dass es sicher besser ist dem 12 Jährigen in seiner sozialen Entwicklung behilflich zu sein, bzw. diese in die richtige Richtung zu lenken.

Eine Srtafe in Form von nur wegsperren wäre sicher Contraproduktiv.
 
Und welche Relevanz was soll dieser schwachsinnige Satz haben? :roll:

schwachsinnig finde ich deine art zu diskutieren , ohne beleidigen gehts wohl nicht aber gsd gibts hier nicht viele wie dich die nach dem motto leben "nur meine meinung ist die richtige" :mrgreen:

Vorsatz spielt nur bei einem einzigen Verbrechen eine Rolle bei der Klassifizierung vor Gericht:
Eine vorsätzliche Tötung ist Mord.
Eine Tötung im Affekt (unvorhergesehener heftiger Gefühlsausbruch) ist Totschlag.

ma danke für die aufklärung ausn stgb war für mich ganz was neues.​

:zzz::zzz::zzz:
 
Man muß natürlich sehen, dass der 12 Jährige sicher von den Älteren beeinflusst wurde und nicht in der Lage war ihnen zu wiedersprechen.
Mit 12 Jahren ist die Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen

so sehe ich das auch ;)

ist immer interessant zu beoabachten das sich manche vehement gegen die todesstrafe für schwerverbrecher ("das ist ja so unmenschlich") aussprechen aber auf der anderen seite fordern das man kinder mit 12 jahren verurteilt und einsperrt .​

verkehrte welt :hmm:
 
Man muß natürlich sehen, dass der 12 Jährige sicher von den Älteren beeinflusst wurde
Mit 12 Jahren ist die Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen, so dass es sicher besser ist dem 12 Jährigen in seiner sozialen Entwicklung behilflich zu sein, bzw. diese in die richtige Richtung zu lenken.

Eine Srtafe in Form von nur wegsperren wäre sicher Contraproduktiv.
Hiebei bin ich derselben Meinung.
...nicht in der Lage war ihnen zu wiedersprechen.
Hier muß ich entschieden widersprechen:!::
Jeder kann heimgehen oder was auch immer anderes tun!

Denn andernfalls würde das bedeuten, daß Schwerverbrecher a priori schuldlos sind, wenn sie nicht das machen, was die älteren in der Verbrecherbande machen.

So funktioniert eine Gesellschaft nicht.

Es gibt einen freien Willen: Z.B den, kein Verbrechen zu begehen.
Es gilt nur zu klären, ob das Verbrechen unter Zwang ausgeführt wurde.
Die Befürchtung, als "Feigling" bezeichnet zu werden, ist kein Zwang, der ein Schwerverbrechen als schuldlose Tat darstellt.
schwachsinnig finde ich deine art zu diskutieren , ohne beleidigen gehts wohl nicht aber gsd gibts hier nicht viele wie dich die nach dem motto leben "nur meine meinung ist die richtige" :mrgreen:
Es ging bisher immer ohne beleidigen. Wenn du meine bisherigen Beiträge gelesen hättest, wüßtest du das. ;)
Aber deine Meinung ist natürlich die richtige ;)

Gratuliere dir, daß du es geschafft hast, mich zu einem verbalen Zornausbruch zu bringen. Darauf kannst du stolz sein ;), denn ich bin sehr schwer aus der Fassung zu bringen.
Mit dem Verteidigen von Vergewaltigern hast du es geschafft! :daumen:
ma danke für die aufklärung ausn stgb war für mich ganz was neues.
Offensichtlich! ;)

Aber ein Steirer hilft gerne! :mrgreen:

(Danke für den Spruch an Steirerbua!)
 
Aber deine Meinung ist natürlich die richtige ;)

welche meinung jetzt die richtige ist und ob überhaupt eine richtig ist sei mal dahingestellt .

Gratuliere dir, daß du es geschafft hast, mich zu einem verbalen Zornausbruch zu bringen. Darauf kannst du stolz sein ;), denn ich bin sehr schwer aus der Fassung zu bringen.
Mit dem Verteidigen von Vergewaltigern hast du es geschafft! :daumen:

nochmal , ich verteidige kinder und mit 12 jahren sinds kinder ob dir das passt oder nicht , ich stelle straffällig gewordene kinder nicht mit erwachsenen verbrechern auf eine stufe, die 16 jährigen wird man wohl verurteilen zu einer haftstrafe in der jugendstrafanstalt gerasdorf die 12 jährigen wohl in ein erziehungsheim verfrachten . für viele der beginn einer kriminellen laufbahn.....

http://wien.orf.at/stories/60005/
 
so viel müll auf einmal hab ich schon lange nimmer gelesen .
So freut es mich wenigstens Dich unterhalten zu haben großer Beschützer der kindlichen Unwissenheit.

Anscheinend wird es in der Gesellschaft hingenommen, dass straffällige Kinder immer jünger werden.
Auch wenn alle beide Eltern arbeiten gehen sollte es kein Problem sein, die Jugendlichen über den Tag hinweg unter Aufsicht zu stellen. Ganztagsschule, Hort udgl. sollte es in jeder größeren Stadt geben. Das Argument Kosten lasse ich nur bedingt gelten, wenn ich sehe, welche Handys und sonstiger Schrott sinnlos gekauft wird kann es nicht an der Kohle liegen. Ausnahmen gibt es sicher aber weniger als man denkt.
Natürlich soll man auch die Eltern zur Verantwortung ziehen weil sie es nicht fertig gebracht haben, dem Kind zu vermitteln was richtig oder falsch ist.

Zum Abschluß:
Kinder welche so erzogen wurden, daß ihr Handeln keine Konsequenzen hat, haben es sehr, sehr schwer in ihrem späteren Leben und das, ist noch milde ausgedrückt.

Ciao,
 
:shock: Oih! Wenn ich das so schreibe, merke ich erst, dass ich alt bin und vor allem wie alt! :cry: :hmm:

schwedenbomberl.... hättest mich nur fragen müssen, das hätt ich dir auch sagen können :undweg:
:bussal:


genug verwässert

wenn ich sowas lese, dann bin ich ganz allgemein zwischen angst und hass hin-und-hergerissen

die strafgrenze herunterzusetzen wäre sicher angebracht (wie es bei vielen sachen die aus anno dazumal übernommen wurden notwendig wäre, diese mal zu überdenken)

allerdings ist es damit meiner meinung nach nicht getan
wichtig wäre festzulegen, wie die bestrafung auszusehen hat
man sollte den kindern nahezubringen was sie falsch gemacht haben und vor allem, was sie dem mädchen wirklich angetan haben, denn ich glaube nicht, dass ihnen mit 12 die tragweite dieser handlung wirklich bewusst ist

dass das dem mädchen, das sie verletzt haben nicht mehr viel bringt braucht mir jetzt keiner sagen, das weiss ich selber
aber irgendwann werden auch diese mini-rambos erwachsen

gespräche mit den eltern, "strafarbeit" in solzialeinrichtungen, beratungen usw bringen wahrscheinlich mehr, als die kinder wegzusperren

andererseits....
für die kinder wär es vielleicht sicherer....
wenn einer über meine kleine drübergeht und ich bekomm den zwischen die finger ......
 
Vorsatz spielt nur bei einem einzigen Verbrechen eine Rolle bei der Klassifizierung vor Gericht:
Eine vorsätzliche Tötung ist Mord.
Eine Tötung im Affekt (unvorhergesehener heftiger Gefühlsausbruch) ist Totschlag.

Ich borg mir einfach ein Zitat von Dieter Nuhr:
Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.
Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit/leichte Fahrlässigkeit spielt in der Justiz bei sehr vielen Tatbeständen eine wesentliche Rolle, nicht nur im Strafgesetz und schon gar nicht nur bei einem Delikt.

Aber wahrscheinlich ist dem armen Jüngling die Vergewaltigung halt "so passiert"... Sie hat sich einfach zufällig ergeben... Der arme kann ja nix dafür, er ist ja dumm.

Dumm oder nicht, er ist körperlich und intellektuell meistens deutlich unterlegen und steht in der Clique-internen Rangordnung weiter hinten.

Jeder kann heimgehen oder was auch immer anderes tun!

Denn andernfalls würde das bedeuten, daß Schwerverbrecher a priori schuldlos sind, wenn sie nicht das machen, was die älteren in der Verbrecherbande machen.

Das gilt nur, wenn man Kinder Erwachsenen in Sachen Verantwortung für ihr Tun gleichstellt. Das geht aber nicht. 12jährige stehen am Anfang ihrer Pubertät und haben eine wichtige Phase der cerebralen Entwicklung inklusive der Persönlichkeitsbildung vor sich. In dieser Phase spielen Cliquen auch meistens eine gewichtigere Rolle als das Elternhaus - von diesem nabelt sich der Pubertierende ja gerade ab. Es ist daher Nonsense, alles auf die Eltern und die Erziehung abzuschieben.

Es gibt einen freien Willen: Z.B den, kein Verbrechen zu begehen.
Es gilt nur zu klären, ob das Verbrechen unter Zwang ausgeführt wurde.
Die Befürchtung, als "Feigling" bezeichnet zu werden, ist kein Zwang, der ein Schwerverbrechen als schuldlose Tat darstellt.

Wie gesagt, der gesellschaftliche Druck, in der Clique anerkannt zu werden, ist für Pubertierende enorm. Den von dir unterstellten freien Willen hat der 12jährige eben nicht, genau deswegen ist er noch nicht strafmündig.

Aber ein Steirer hilft gerne! :mrgreen:

(Danke für den Spruch an Steirerbua!)

Der Spruch steht dir nicht zu, die Qualität des Steirerbuam erreichst du nicht.

Kinder werden nicht früher erwachsen, wenn man sie früher und härter bestraft. Wieveile Kinder hast du großgezogen?
 
Hier muß ich entschieden widersprechen:!::
Jeder kann heimgehen oder was auch immer anderes tun!

Denn andernfalls würde das bedeuten, daß Schwerverbrecher a priori schuldlos sind, wenn sie nicht das machen, was die älteren in der Verbrecherbande machen.

So funktioniert eine Gesellschaft nicht.

Es gibt einen freien Willen: Z.B den, kein Verbrechen zu begehen.
Es gilt nur zu klären, ob das Verbrechen unter Zwang ausgeführt wurde.
Die Befürchtung, als "Feigling" bezeichnet zu werden, ist kein Zwang, der ein Schwerverbrechen als schuldlose Tat darstellt.

:hmm: Du weisst aber auch warum man mit Personen bis zu einem bestimmten Alter keinen Sex haben darf?

Weil sie eben nicht immer in der Lage sind die für sie richtige Entscheidung zu treffen, weil sie oft noch zu sehr beeinflussbar sind.

Warum sollte das in diesem Fall nicht auch zutreffen?

Man muss dann eben an diesem Punkt ansetzen und ihnen vermitteln was sein Verhalten für andere bedeutet ec. und dass er sich dann auch in die Lage des Opfers versetzen kann um in Zukunft die richtige Entscheidung zu treffen.

12 Jährige können auch von ihren Freunden abhängig sein, man muß ihnen dann eben auch zeigen dass das der falsche Weg sein kann und dass sie so viel Selbstbewusstsein haben, dass sie in der Lage sind ihren eigenen Weg zu finden. Die Kriterien nach denen sie den dann beurteilen, wenn es um eine Entscheidung geht müssen wir ihnen vermitteln.
 
Natürlich soll man auch die Eltern zur Verantwortung ziehen weil sie es nicht fertig gebracht haben, dem Kind zu vermitteln was richtig oder falsch ist.

das würde meiner meinung nach nur dazu führen das die eltern vermehrt ihre kinder zuhause zuhause einsperren vor tv, play station etc . damit sie ja nix anstellen können in ihrer freizeit.

Zum Abschluß:
Kinder welche so erzogen wurden, daß ihr Handeln keine Konsequenzen hat, haben es sehr, sehr schwer in ihrem späteren Leben und das, ist noch milde ausgedrückt.

jene straffälligen jugendlichen die man zur "besserung" in erziehungsheime oder jugendstrafanstalten steckt die haben es in späteren leben noch viel schwieriger.
 
die 12 jährigen wohl in ein erziehungsheim verfrachten . für viele der beginn einer kriminellen laufbahn.....
Schwerkriminell ist der 12jährige ganz OHNE Erziehungsheim geworden!
Irgendwer muß diese Menschen erziehen. Die Eltern haben es offenbar nicht getan.
Daß man bei staatlichen Maßnahmen und Einrichtungen einiges verbessern könnte, ist klar.
Natürlich soll man auch die Eltern zur Verantwortung ziehen weil sie es nicht fertig gebracht haben, dem Kind zu vermitteln was richtig oder falsch ist.

Kinder welche so erzogen wurden, daß ihr Handeln keine Konsequenzen hat, haben es sehr, sehr schwer in ihrem späteren Leben und das, ist noch milde ausgedrückt.
man sollte den kindern nahezubringen was sie falsch gemacht haben und vor allem, was sie dem mädchen wirklich angetan haben.

gespräche mit den eltern, "strafarbeit" in solzialeinrichtungen, beratungen usw bringen wahrscheinlich mehr, als die kinder wegzusperren
Sehe ich auch so.
Die Erziehung hat nicht funktioniert oder gar nicht stattgefunden, und das muß dringend nachgeholt werden.
Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.

er ist körperlich und intellektuell meistens deutlich unterlegen und steht in der Clique-internen Rangordnung weiter hinten.
der gesellschaftliche Druck, in der Clique anerkannt zu werden, ist für Pubertierende enorm. Den von dir unterstellten freien Willen hat der 12jährige eben nicht.

Es ist Nonsense, alles auf die Eltern und die Erziehung abzuschieben.
Bei solchen Umgangsformen und Argumenten muß ich mich leider ausklinken. :winke:
:hmm: Du weisst aber auch warum man mit Personen bis zu einem bestimmten Alter keinen Sex haben darf?

Weil sie eben nicht immer in der Lage sind die für sie richtige Entscheidung zu treffen, weil sie oft noch zu sehr beeinflussbar sind.

Warum sollte das in diesem Fall nicht auch zutreffen?
Weil es nicht vergleichbar ist:
Einvernehmliche sexuelle Handlungen sind nicht mit schwerer Gewaltanwendung vergleichbar.

Ich spreche jetzt nur für mich, aber ich wußte schon lange vor dem 12 Lebensjahr, daß ich andere Menschen nicht verletzen will, weil ich auch selbst nicht verletzt werden will und weil es etwas Böses ist.
Womit wir wieder bei den Grundlagen der Erziehung wären, der wie ein anderer geschrieben hat, angeblich keine Schuld zugeschoben werden darf. :roll:

Zu unterscheiden, was richtig und was falsch ist, was gut und was böse ist, ist nicht mit der Entscheidung zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen vergleichbar, wo es um Fragen geht wie z.B: Möchte ich ein Kind bekommen? Möchte ich eine Partnerschaft mit dem?
Man muss dann eben an diesem Punkt ansetzen und ihnen vermitteln was sein Verhalten für andere bedeutet ec. und dass er sich dann auch in die Lage des Opfers versetzen kann um in Zukunft die richtige Entscheidung zu treffen.

Die Kriterien nach denen sie den dann beurteilen, wenn es um eine Entscheidung geht müssen wir ihnen vermitteln.
Eben Grundlagen der Erziehung durchführen.

Bischen spät für 12jährige, nicht wahr?
man muß ihnen dann eben auch zeigen dass das der falsche Weg sein kann und dass sie so viel Selbstbewusstsein haben, dass sie in der Lage sind ihren eigenen Weg zu finden.
Ich würde das nicht auf mangelndes Selbstbewußtsein zurückführen, das hier als Ausrede für Mittäterschaft genannt wird, sondern auf mangelnde Empathie für Mitmenschen und mangelndes Gewissen, um Gut und Böse unterscheiden zu können und dementsprechend zu handeln.
 
Weil es nicht vergleichbar ist:
Einvernehmliche sexuelle Handlungen sind nicht mit schwerer Gewaltanwendung vergleichbar.

Dann hast du das was ich meinte nicht richtig verstanden.
Ein 12 Jähriger ist in seinen Entscheidungen eben nicht so frei oder selbstbestimmt wie ein 18 Jähriger. Deswegen geniesst er besondern Schutz zum einen und bedarf in diesem Fall eben auch einer anderen Behandlung wie ein 18 Jähriger.


Eben Grundlagen der Erziehung durchführen.

Bischen spät für 12jährige, nicht wahr?

Ja, sehr spät, aber besser spät als nie.
Was gibts dazu für Alternativen?
Knast? Würde es das allein besser machen?


Ich würde das nicht auf mangelndes Selbstbewußtsein zurückführen, das hier als Ausrede für Mittäterschaft genannt wird, sondern auf mangelnde Empathie für Mitmenschen und mangelndes Gewissen, um Gut und Böse unterscheiden zu können und dementsprechend zu handeln.

Das spielt sicher auch mit, trotzdem kann sich ein 12 Jähriger nicht so durchsetzen wie es ein 18 Jähriger vermag.
 
Schwerkriminell ist der 12jährige ganz OHNE Erziehungsheim geworden!
Irgendwer muß diese Menschen erziehen.

du hast ja keine ahnung wie es in erziehungsheimen und vor allem in jugendstrafanstalten zugeht , aber eines wird dir wohl klar sein das dort jeder der dort ist (mal abgesehn von den wärtern) ausschliesslich von anderen kriminellen umgeben ist und das dort nicht die bibel sondern das strafgesetzbuch thema nummer 1 ist angefangen von §75 bis §321. die hoffnung ist aus ihnen dort "gutmenschen " zu formen, meistens bleibt der wunsch aber vater des gedankens und der schuss geht nach hinten los.
 
tja, hier kann ich mal meine expertise als "gstudierter" juris einbringen:

gerenell ist dieser einzelfall natürlich schrecklich und das bedürfnis nach bestrafung dieser täter enorm.

aber erstens werden diese natürlich außerhalb des strafrechts genau beobachtet (jugendpsychologie, eventuell jugendheim vermerk in den einschlägigen dateien, schulische beobachtug usw.), was zwar kein ersatz für die gerechte strafe ist, aber doch sehr unangenehm.

und zweitens ist es nicht immer klug, wegen einzelfällen - so schrecklich sie auch sein mögen .- die generellen regeln zu verändern.
 
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