Strafverfolgung wegen Verbreitung von Pornographie im Internet

Klingt mir sehr nach 'nen G'schichtl. Erkennungsdienstlich behandelt werden wegen ein paar SM Büdl? Da müsst ja es habe EF Aktenkundig sein ... ;)
 
wenn das nicht a gschichtl ist. wenn ich das richtig lese, ist das gschichtl aus deutschland - hierzulande sagt man wohl wache und nicht revier. in deutschland ist die internetkriminalistik aber dem bundeskriminalamt unterstellt und daher werden sich auf einem revier schlicht und einfach keine abteilungen für internetkriminalistik finden.
außerdem gibt es keinen straftatbestand, der verbreitung von pornographie übers internet heißt. wenn schon wurde die dame wegen verbreitung pornographischer schriften angezeigt. au ch der satz: es blieb mir keine zeit mich über meine rechte zu informiere scheint mir völlig absurd, vor allem auch wenn gleich danach kommt, dass sie darauf aufmerksam gemacht worden ist, zum sachverhalt nichts zu sagen. - dann sag ich halt nix und mach mich dann schlau. die gschicht passt hinten und vorne nid zusammen - dh wo genau weiß ich es nicht, weil ich das hinten nicht kenne - sowas les ich nicht bis zum schluß.
selbst dies erschiene mir zumindest merkwürdig. wieso menschen sich solche gschichtln ausdenken scheint mir schleierhaft. aber fast noch mehr als das wundere ich mich über menschen, die nicht zumindest skeptisch werden, ob des wahrheitsgehalts eines solchen gschichtls.
 
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