Gute Nachrichten ab Mittwoch!!
In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen", erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung. Als Impfnachweis würden all jene Impfungen anerkannt, die von der EU-Arzneimittelbehörde EMA zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Der russische Impfstoff Sputnik V gilt somit nicht, wohl aber die chinesische Vakzine Sinopharm, die von der WHO eine Notzulassung bekam. "Bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten ist zudem eine Quarantäne anzutreten, für Virusvariantenstaaten gelten nochmals strengere Regeln", so Mückstein.
Für folgende Staaten ist keine Quarantäne vorgesehen
Keine Quarantäne ist für Staaten mit geringem Infektionsgeschehen vorgesehen, darunter:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Andorra und Australien.
Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise - auch zu touristischen Zwecken - möglich. Ein aktueller 3-G-Nachweis ist erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgemacht werden.
Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Impf-Dokument, zum Beispiel der gelbe Impfpass. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion.