Massagen Tantra & more

Schade, heute war ich auf der HP und mußte mit schrecken erfahren , dass Michelle leider eine Handgelenksentzündung hat ( Eintrag vom Sept. ) - hat er den neuesten Stand ? Hab auch versucht jemanden über die Telefonnr. zu erreichen - hatte kein Glück . Möchte sehr gerne diese erotische Nuru Massage - wie es Helikon bereits besprieben hat auch erleben....:roll:
 
Schade, heute war ich auf der HP und mußte mit schrecken erfahren , dass Michelle leider eine Handgelenksentzündung hat ( Eintrag vom Sept. ) - hat er den neuesten Stand ?...

Hallo Sunny!
Meines Wissens ist Michelle noch im Krankenstand.
Nuru Massagen bietet in abgespeckter Form auch das W4Y an. Es ist allerdings nur ein müder Abklatsch...

Sonst kenne ich in Wien nichts Vergelichbares, wohl aber in anderen Ländern.
Auf Wunsch schicke ich dir Infos per PN.

Lg
Helikon
 
Yuri привет!
Sorry that I missed your posting.
The contact details of Annie can be viewed on her official website => http://anniesprinkle.org.
My last contact with her goes back about six years when she has been given the doctor degree.
I don’t know if she is still engaged in Germany.

Искренне, Helikon
 
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Von mehreren EF-Lesern wurde folgende aktuell gewordene Problematik in den Raum gestellt: Nachdem die „Tantramassagen“ nach dem neuen Wiener Prostitutionsgesetz (=> "WPG" im Originalwortlaut) in einen bedenklichen Nahbereich zur Geheimprostitution gerückt sind, könnte dem Kunden womöglich die Verhängung einer Strafe drohen, wenn er solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Gleich vorweg: Ausgeschlossen ist dies keineswegs!
Das neue Wiener Prostitutionsgesetz trägt nämlich bereits eine „grün-feministische“ Handschrift und diese nimmt auch den „Freier“ in die Pflicht (Vorbild Schweden).

Lingammassagen, die gegen Bezahlung erbracht werden, sind jedenfalls als „Vornahme sexueller Handlungen“ im Sinne des § 2 (1) WPG einzustufen (vgl. => hier). In seiner diesjährigen Neufassung erspart sich das WPG den realen Beweis, dass sexuelle Handlungen tatsächlich ausgeübt werden. Ein Ertappen auf frischer Tat ist somit nicht mehr erforderlich.

Gemäß § 2 (5) WPG wird jeder geschlossene Raum, in dem sexuelle Handlungen (also auch „Wixen“) gewerbsmäßig vorgenommen werden, kurzerhand als „Prostitutionslokal“ eingestuft. Das ist wenig überraschend.

Die Sache ist jetzt allerdings noch viel strenger geworden: Ein Prostitutionslokal wird beispielsweise auch dann angenommen, wenn sich darin eine oder mehrere Personen aufhalten, die ein „der Prostitutionsausübung zuordenbares äußeres Erscheinungsbild (Bekleidung) aufweisen“. Dieser Anscheinsbeweis gilt sogar bis zum Beweis des Gegenteils. Das heißt, nicht die Behörde muss beweisen, dass Prostitution tatsächlich stattfindet, sondern die Betroffenen müssen den Nachweis erbringen, dass dies nicht der Fall ist.

Wenn also eine Tantramassage in einer gewöhnlichen Wohnung stattfindet, wird diese automatisch als „Prostitutionslokal“ i.S. des § 2 (5) WPG gewertet. Das allein ist noch nicht verboten. Damit aber die Sache im legalen Rahmen bleibt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Die Dame muss einen Deckel haben (§ 5 WPG)
b) Die Massage-Lokalität muss den Anforderungen des § 6 WPG genügen. Insbesondere muss das Lokal „einen unmittelbaren und gesonderten Zugang zur öffentlichen Fläche aufweisen“. Gemeinschaftliche Stiegenhäuser und Lifte sind keine öffentlichen Flächen. Wenn sich die „Tatwohnung“ also nicht von der Straße aus (oder über eine separate Stiege) erreichen lässt, wird es illegal!

Welche Auswirkungen hat das auf den Kunden? Nach dem neuen WPG große!
Denn gemäß § 16 WPG dürfen „Freierinnen und Freier“ mit Personen, „die Prostitution anbahnen oder ausüben“ außerhalb der Prostitutionslokale, deren Betrieb ausdrücklich genehmigt ist, „zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen“. Man beachte, dass die bloße Kontaktaufnahme tatbestandsbegründend ist. Tatsächliche sexuelle Handlungen müssen gar nicht erst gesetzt werden. Erlaubt sind lediglich Kontaktaufnahmen „über Telefon, E-Mail oder sonstige Kommunikationsmedien“. Erscheint man hingegen persönlich in einem „unzulässigen Prostitutionslokal“, also beispielsweise in der Wohnung der Masseurin, die keinen Zugang über eine öffentlichen Fläche aufweist, kann die Behörde einen bereits „am Krawadl“ nehmen, vorausgesetzt natürlich, man ist nicht der Paketbote oder Klempner.

Kommt man also als „Massagewilliger“ in die nicht ausdrücklich als „Prostitutionslokal“ genehmigte Wohnung der Tantramasseurin, ist man grundsätzlich „dran“ und verfällt einer Geldstrafe bis 500 Euro, bei Uneinbringlichkeit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Tagen – § 17 (3) WPG. Vorstrafen sind damit keine verbunden, wohl aber wird man gemäß § 19 (1) WPG EDV-mäßig erfasst.

Unkenntnis des Gesetzes schützt bekanntlich vor Strafe nicht!
Jedem wird zugemutet, beurteilen zu können, ob die „Tatwohnung“ über ein mehreren zur Verfügung stehendes Stiegenhaus oder einen Lift erreichbar ist. Wenn ja, handelt es sich um ein unzulässiges Prostitutionslokal und die Obrigkeit kann grundsätzlich ihres Amtes walten, um die chronisch maroden öffentlichen Kassen aufzufüllen.
 
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Dann sind ja mind. 90% sämtlicher Massagesalons illegal. Schwere Zeiten kommen auf uns zu!

Ob tatsächlich so heiss gegessen wird, wie das WPG kocht, bleibt abzuwarten!
Aber es ist jedenfalls ein ungutes Gefühl, blank auf dem Futon mit dem Gefühl zu liegen, dass nach der "Masseurin" noch eine zweite Hand abkassieren könnte.

Vielleicht kommt es ja zu einer Abwanderbewegung in den Speckgürtel.
Also Massage im Grünen als Folge der "grünen Handschrift" im WPG :haha:
 
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das Gesetz muss ja schleunigst zum Verfassungsgerichtshof ...
Tantra-Massagen sind nach der Auffassung, die hier vorherrschend ist, eher ein religiöses Ritual als Sex -> mit einem Argument Religionsfreiheit wird man zwar nicht durchkommen, aber probieren sollte man es zumindest.
Was garnicht sein kann: Eine Person (m) spricht eine andere Person (w) an, um z.B. nach dem Weg oder der Uhrzeit zu fragen und weil (w) nach irgendwessen Auffassung "so aussieht", als würde sie Prostitution ausüben, muss (m) dann den Beweis erbringen, dass er nach der Uhrzeit gefragt hat? Im übrigen glaub ich einmal gehört zu haben, dass der VGH auf Gesetze, die eine Beweislastumkehr implizieren, ohnehin sehr gereizt reagiert!
 
Im Prinzip könnte man einen 500er ständig mitführen, um gleich an Ort und Stelle zu blechen.
Aber so heiß wird bestimmt nich gekocht.

Unangenehmer dürfte die "Post" sein - wenn sonst nix, droht die Einvernahme als Zeuge
 
und weil (w) nach irgendwessen Auffassung "so aussieht", als würde sie Prostitution ausüben, muss (m) dann den Beweis erbringen, dass er nach der Uhrzeit gefragt hat? Im übrigen glaub ich einmal gehört zu haben, dass der VGH auf Gesetze, die eine Beweislastumkehr implizieren, ohnehin sehr gereizt reagiert!

Immerhin hat ein allseits bekanntes und hier im EF bestens bewertetes Massageinstitut vorsorglich die einst wirklich sehenswerten Photos der Damen durch unscheinbare, an "Perchten" erinnernde, Pics ersetzt.
Warum wohl?
 
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Nachdem die „Tantramassagen“ nach dem neuen Wiener Prostitutionsgesetz (=> "WPG" im Originalwortlaut) in einen bedenklichen Nahbereich zur Geheimprostitution gerückt sind, könnte dem Kunden womöglich die Verhängung einer Strafe drohen, wenn er solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Sag mal wie viele total unterschiedliche Themen willst du eigentlich noch in EINEM Thread anschneiden :roll:

Das ist doch ganz offensichtlich ein Reizthema wo es jede Menge Beiträge geben wird..Da gehen dann die hoffentlich noch weiteren Berichte und Anleitungen/Definitionen/Erklärungen vollkommen unter...

Persönlich hoffe ich, dass der Fokus mal auf die Straßenprostitution gelegt wird und durch das Schließen von einschlägig bekannten "Lokalen" eine gewisse Vorwarnzeit für den Endkunden besteht...

Ganz abgesehen davon finde ich nicht das der Staat so viel in der Privatwirtschaft herumfuhrwerken sollte.
 
Sag mal wie viele total unterschiedliche Themen willst du eigentlich noch in EINEM Thread anschneiden :roll:

Es war notwendig, zu den Kerntechniken der Tantramassage einen Vorspann zu schreiben bzw. eine Abgrenzung zur "Prostitution" vorzunehmen, damit sich jeder eine Meinung bilden kann, welche Überschneidungen Tantramassagen mit "Prostitution" haben. Die wichtigste Erkenntnis dieser Abhandlung resultiert darin, dass es nicht prostitutionstypische Körperteile gibt, sondern dass bei einer Tantramassage jeder Körperteil gleichwertig und mit gleicher Berechtigung eingesetzt werden kann.
Wer den Einsatz von Brüsten oder Mund automatisch mit Prostitution in Zusammenhang bringt, liegt daher inhaltlich falsch, zumal gezeigt wurde, dass nach dem neuen Wiener Prostitutionsgesetz auch eine "sauber" per Hand durchgeführte Lingammassage die Kurve nicht unbedingt kratzen kann.

Die Systematisierung, Gliederung, Strukturierung usw. der Beiträge überlasse ich gerne meinen Nachfolgern.
Ich selber werde jetzt noch einige Beiträge über "tantrische" Techniken verfassen, die zum Teil vorschnell und undifferenziert als "Prostitution" bezeichnet worden sind.
Anschließend stelle ich noch die eine oder andere Masseurin vor - und dann überlasse ich euch "alte EF-Hasen" wieder euch selber ;)
 
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Abgesehen davon das diese juristischen Spitzfindigkeiten ja bereits lächerlich sind wird der Beweis einer Handlung im Sinne der Prostitution wohl sehr schwierig werden. Da es sich bei den Massagelokalitäten meist um Privatwohnungen handelt und eine Kontrolle dort dann nur nach EInlass erfolgen kann, frage ich mich wie das ohne wochenlanger Observation (Stichwort Verhältnismäßigkeit) funktionieren sollte. Darf man sich dann vorstellen, dass die Cobra mit dem Rammbock die Türe eintritt um den ahnungslosen Kunden dann nackt auf dem Massagetisch mit erregierten Schwanz auf frischer Tat zu ertrappen.
Naja, es gibt ja eine Unmenge von praktisch nicht exekutierbaren Gesetzen und dieses reiht sich da wunderbar ein.....
 
dass die Cobra mit dem Rammbock die Türe eintritt um den ahnungslosen Kunden dann nackt auf dem Massagetisch mit erregierten Schwanz auf frischer Tat zu ertrappen.
Naja, es gibt ja eine Unmenge von praktisch nicht exekutierbaren Gesetzen und dieses reiht sich da wunderbar ein.....

Das Gesetz ist schlecht, keine Frage!
Aber liegt eine Anzeige vor, genügt es in der Praxis vollkommen, einige Kunden beim Rauskommen aus dem Lokal zu befragen und sie zu Zeugen eines laufenden Ermittlungsverfahrens zu machen. Das geht auch gegen den ausdrücklichen Willen einer Person. Als Zeuge ist man nicht nur verpflichtet, auszusagen (im Weigerungsfall gibt es Beugestrafen), sondern unterliegt in Österreich auch der Wahrheitspflicht. Ein Verstoß dagegen hat strafrechtliche Konsequenzen. Ein beliebter Trick, dessen sich viele Behörden bedienen.

Der Gesetzgeber bietet dem Kunden allerdings ein Hintertürl: Er muss keine selbständigen Nachforschungen anstellen, ob das "Massagelokal" tatsächlich genehmigt ist und ist auch nicht verpflichtet, die Vorlage des Genehmigungsbescheides zu verlangen. Nimmt er im guten Glauben an, dass eine Genehmigung vorliegt (eh klar, die Betreiber des Lokals werden ihm das versichern), bleibt er selbst grundsätzlich straflos, denn Prostitution ist ja an sich legal. Ist ein separater Straßeneingang nicht zweifellos erkennbar, empfiehlt es sich, ausdrücklich zu fragen, ob das Lokal gesetzeskonform ist. Der Hauptzweck des neuen Gesetzes besteht auch nicht darin, gegen Kunden vorzugehen.

Will "man" hingegen den Betreiber eines "Massagelokals" - aus welchem Grund immer - fertigmachen, ist das mit dem neuen Gesetz extrem einfach geworden.
 
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Vergiß nicht auf die Andrea

Lieber Pensionist!
Niemand wird "vergessen" - außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor, die von der betreffenden Dame geäußert werden.
In solchen Fällen gibt es keine öffentlichen Berichte im EF.
 
die aktuelle Theorie in Ehren - aber ich vermisse Berichte

Hallo Paul!
Den Drang des jungen Mannes in Ehren, aber Tantra hat viel mit Theorie zu tun. Nur wenn man sich auch darauf einlässt, wird die Massage zum wahren Erlebnis.
So weit gehe ich aber nicht, die Sache im Nirwana ausklingen zu lassen, wo es gar keiner "Praxis" mehr bedarf :haha:

Außerdem wollen die meisten wissen, ob nach der aktuellen Gesetzesänderung ihr bestes Stück (weiterhin) legal poliert wird oder sie zusätzlich zum Massage- noch ein Gänsehautfeeling verpasst bekommen.
 
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