Straßenstrich Testbericht Anita-Stuwer1/4 : Vorsicht Extrem Abzocke

:traurig: Das trifft mich jetzt sehr hart :traurig:

Musst du net ehrenamtlich irgendwelchen Abzocker-Dirnen kostenlose Rechtsauskunft geben, du Bordstein-Schwalben-Held?
Davon abgesehen, du Gscheidling aus Meidling: ICH stehle keiner SW ihr Geld und so wie es ausschaut ist es dem Habschi auch wurscht, sonst wär der coolfredtheuser schon länger afk.
 
Zitat Tom: ja, die zeiten ändern sich. früher wär der zugehörige strizzi um die ecke gebogen, es hätt 'ne gebrochene nase gegeben und alles wär wieder seinen lauf gegangen.

Dann kommt zum Betrug noch die schwere Körperverletzung dazu.
Öffentliches gutheißen einer Straftat.
 
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1.Den echten Namen herauszubekommen ist nicht so schwer ;) Da gibt es IP Adressen, weiters hat er sich hier registriert !
2. Die Frau zu finden dürfte auch nicht schwer sein mit einer solchen Beschreibung
3. Den Unterschied zwischen Verwaltungsübertretung und Straftat sollte man schon kennen bevor man gscheit schreibt ;)
4. Dieses wer wird ihn den Anzeigen haben sich auch schon andere gedacht und am Ende dumm gschaud ;)
5. Ob es andere Zeugen gibt kannst du nur wissen wenn du dabei warst oder?
6. Kann es leicht sein dass sie zur Polizei gegangen ist (muss ja nicht die echte Story erzählen)
7, Es ist kein angeblicher Raub, sondern ein Raub ;)
8. Hoffe ich dass mal ein netter Aufpasser dazu kommt wenn die Frauen so behandelt werden ;)

Wieder einer, der Betrug und grobe Körperverletzung durch die verbotenen Zuhälter haben will. Hoffentlich passiert das ihm selbst.
 
Bei der Abmachung zwischen Fred und der Liebesdienerin handelte es sich um einen mündlichen Vertrag. Sie brach den Vertrag und Fred handelte daraufhin angemessen.

Whats the Problem? ;)
 
genau so ist es,so war es immer!! und es sollte auch so sein !! und die aufpasser von heute, kann man sicher nicht mit der alten zeit vergleichen !!
 
Bei der Abmachung zwischen Fred und der Liebesdienerin handelte es sich um einen mündlichen Vertrag. Sie brach den Vertrag und Fred handelte daraufhin angemessen.

Whats the Problem?

leider kann man sich hier nicht auf einen Vertrag berufen, weil Vereinbarungen gegen das Gesetz automatisch null und nichtig sind. Daher ist es in solchen Fall besser sich nicht auf einen Vertrag zu berufen. Ich würde eher sagen, dass er die Person nicht mehr in seinem Auto haben wollte (+ verständliche Begründung) und im Effekt gehandelt hat.
 
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leider kann man sich hier nicht auf einen Vertrag berufen, weil Vereinbarungen gegen das Gesetz automatisch null und nichtig sind.

Daher sollten solche "Schnackselverträge" unbedingt in schriftlicher Form - natürlich vorm Schnackseln- unter Einbeziehung der salvatorischen Klausel ev. bei einem Notar errichtet werden. :hahaha::hahaha:
 
:esreicht::
Diese Diskusion sollte schön langsam ein Ende finden!!!!
So werden nur Leute vergrault die immer brauchbare Berichte abliefern.
 
Ein ähnlicher Fall ist in Innsbruck vor Gericht gelandet. Siehe Bericht in der

http://www.tt.com/Überblick/6813523-6/freier-wollte-schandlohn-wieder-zurück.csp

Da der Link nicht zu funktionieren scheint, hier der Text aus der Tiroler Tageszeitung:

Innsbruck – „Eigentlich hatte ich mit dem Abend schon abgeschlossen und wollte nach Hause. Doch dann wollte einer der Kollegen nach der Lokaltour noch ins Bordell Maxim. Da dieses aber geschlossen war, sprachen wir eben die Straßenprostituierte vor der Tankstelle an“, schilderte gestern am Landesgericht ein 22-Jähriger den Verlauf eines Abends im April, der sein Leben verändern könnte.

War der Arbeiter mit der Dirne doch bald handelseins geworden, ihr für ihre Dienste 70 Euro zu bezahlen. Nach gut zehn Minuten beendete die Bulgarin jedoch ihre Arbeit, da der Freier zu betrunken war. Dies wollte der 22-Jährige nicht akzeptieren und forderte sein Geld zurück. Nach einer Streiterei mit der Prostituierten entriss er ihr deshalb kurzerhand ihre Tasche und traf sie laut Staatsanwalt Florian Oberhofer auch noch mit der Hand im Gesicht.

„Ich kam mir total verarscht vor. Schließlich hatte ich den Höhepunkt noch nicht erreicht!“, schilderte der Angeklagte den angeklagten Raub vor Richter Mair. „Was haben Sie für 70 Euro denn erwartet? Auch noch ein Glas Champagner? Oder denken Sie ernsthaft, Sie können bei so etwas ihr Geld wieder zurückverlangen, wenn es Ihnen nicht gefällt?“, konterte der Strafrichter.

Verteidiger Christopher Fink wies auf die starke Alkoholisierung und das sofortige Geständnis des Angeklagten hin. Dieser wollte übrigens in der Tasche keinerlei Schandlohn mehr entdeckt haben.

„Sagen Sie, Herr Rat. Steht da jetzt eigentlich Haft drauf?“ „Von einem bis zu zehn Jahre Haft!“, antwortete Mair und vertagte zur Ausschreibung der Prostituierten. (fell)


Die Vielfalt der juristischen Sichtweisen rund um das Thema hat ein Anwalt dargestellt (die Juristen leben ja von der Komplexität der Rechtslage in allen Lebensbereichen ....):

www.sexworker.at
 
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:esreicht::
Diese Diskusion sollte schön langsam ein Ende finden!!!!
So werden nur Leute vergrault die immer brauchbare Berichte abliefern.

Ganz deiner Meinung,jetzt wird es schon lächerlich!

Hat diese besagte Anita jemand anderes auch schon getestet? Werde heute ev. ist Stuwer schaun, vielleicht treff ich sie ja selbst.

wenn wer von Forum Lust hat können wir ja gemeinsam auf die Pirsch gehen :cool:
 
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