Ich gestatte mir einen Einschub:
1.) Die Thaimassage entspricht normalerweise nicht dem regelmentierten Gewerbe Massage. Siehe:
https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung/bundesnormen/20002472/massage-verordnung – zugangsvoraussetzungen, fassung vom 11.08.2021.pdf
2.) RWR-Karten bzw. RWR+ Karten spielen hier für Thais oder Phillippinas keine Rolle, da sie fast nie die erforderliche Punktezahl erreichen.
3.) Als Ehefrau eines Österreiches haben sie den Status "Angehöriger" und als solches uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Merke: keine Bindung an einen Arbeitgeber und kein Mindestgehalt.
4.) Die Gehaltsunterschiede zwischen den Ursprungsländern der Frauen und Österreich sind in der Tat nicht mehr so groß, sodaß tatsächlich weniger "Nachschub" vorhanden sein wird.