Versicherungsprofi(s) anwesend?

Mitglied #77086

Power Mitglied
Männlich Hetero Österreich, Wien Dieser Benutzer sucht keine Kontakte
Registriert
19.10.2007
Beiträge
3.694
Reaktionen
55.641
Punkte
1.786
Checks
1
Hallo Liebe Community,

aus aktuellem anlass habe ich da mal eine Frage:

Ich habe ein grosses Rechtsschutzpaket! DAs grössete welches dieser "Verein" anbietet. Cirka EUR 50,-- / Quartal. (200 im jahr)

jetzt habe ich den 3ten Versicherungsfall, aus meiner Sicht Kleinigkeiten, der mir auch von denen abgelehnt wird. Konkret geht es um das unrechtmässige Abschleppen eines KFZ. (Fall bereits gewonnen)

ISt das wirklich normal das eine "KFZ-Schleppung" nicht inkludiert ist? sogar vorsätzliches Unfallverschulden ist abgedeckt aber schleppen nicht (unrechtmässig)

mir kommt es so vor als erfinden die nur irgendwelche ausreden um nicht zu zahlen.

das erste war wegen STPO - eine unwahre anschuldigung= wurde von Versicherung abgelehnt. (meine Anwaltskosten 150,--)
das zweite war ein warenbetrug über euro 100 = versicherung zahlt 60 kulanter weise (also mein Beitrag 40)

und das dritte ist die KFZ-Schleppung. (bisherige Anwaltskosten 300,-- Gerichtsverhandlung ausstehend wegen Beschädigunng des KFZ wobei das ins Bodenlose steigen könnte......

ich will damit sagen das wenn diese Dinge des "normalen" Lebens nicht abgedeckt sind, jeder der es noch nicht gebraucht hat glaubt natürlich das er Deckung hat wenn es drauf ankommt - weil sonst zahle ich das ja nicht, dann stellt sich die Frage was die eigentlich für Leistung anbieten für das Geld.

das grosse Informationsblatt kenne ich - da steht alles super drauf. von STVO + Mietrecht usw,.........(das dürfte aber nichtmal den Druck wert sein)

DAnke für Info wenn da jemand aus dem Fach ist.......

bin auch gerne für Eure Erfahrungen dazu offen.......

Greets Charin - danke schon mal
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre mal interessant zu wissen, aus welchen Gründen die Versicherung abgelehnt hat. Also nicht versichert oder die Streitsumme zu niedrig? Es gibt in den meisten Rechtschutzverträgen eine Geringfügigkeitsklausel, um quasi zu verhindern, dass jeder wegen einem 50-Euro-Strafzettel gleich die Rechtschutzversicherung bemüht.
 
nicht versichert....also kfz-schleppen wird nicht gedeckt.......das ist die antwort.
 
die RS Versicherung bietet dir Schutz für
a) zivilrechtliche Durchsetzung eines Personen oder Sachschadens (Prozesskostenrisiko) und
b) die strafrechtliche Verteidigung wenn Vater Staat dich wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes (z.b. wennst bei einem Unfall einen Verletzten verursachst) anklagt. Hier werden dir die Anwaltskosten UND die Verfahrenskosten (Staatsanwalt, Richter etc) ersetzt. Vorsätzlich begangene Unfälle sind nicht versichert - da dies ein Vorsatz gegen Leib und Leben wär = nicht versicherbar logischerweise.
Beides trifft aufs Abschleppen nicht zu - ausgenommen dein Fahrzeugschaden vom Abschleppen - diese Durchsetzung müssten sie decken. Wobei hier die Frage ist obs nicht gescheiter wär von der RS Versicherung eine Ablöse zu verlangen (d.h. ich verzichte auf einen Prozess-und dafür zahlts ma einen - oder a paar Hunderter). Wennst schon am Gericht bist, ist das aber natürlich gelaufen. Der Anwalt und der richter bekommen sicher ihre Gage. Ob du was bekommst, sei dahingestellt - das sollte man immer mitbedenken.

wegen Vorsatz: hast die Vorsatzdelikten sicher in der Polizze stehn. Der Punkt betrifft b) (=Verteidigung in einen Strafverfahren) - und es gibt Delikte die z.B. nur vorsätzlich (und nicht fahrlässig) begangen werden KÖNNEN (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl, Raufhandel, Unterschlagung... ) Wenn du wegen eines dieser Delikte in ein Strafverfahren verwickelt bist, zahlt dir deine RS Versicherung den Anwalt, sofern du freigesprochen wirst oder das Verfahren gegen dich eingestellt wird. Wennst wegen eines Vorsatzdeliktes verurteilt wirst, dann kein Schutz (da sagt die Versicherung - du hast ja eh Dreck am Stecken ghabt)

Ansonsten halt ichs mit Luxi - wär interessant warums ablehnen. Bin selber in der Branche tätig und hab mit ein paar Anwälten guten Kontakt. Die bekommen von mir den einen oder anderen Verkehrsunfall, dafür brauch ich sie aber auch wieder mal für "hatscherte" Fälle- z.b. wie deine.

aber - was macht der beitrag eigentlich im ef? gg

ok - kolumne rat und tat - hab ich überlesen gg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
)
das erste war wegen STPO - eine unwahre anschuldigung= wurde von Versicherung abgelehnt. (meine Anwaltskosten 150,--)
das zweite war ein warenbetrug über euro 100 = versicherung zahlt 60 kulanter weise (also mein Beitrag 40)
und das dritte ist die KFZ-Schleppung.

:lehrer: Vertrag lesen und an die Gesetze halten. :mrgreen:
 
:lehrer: Vertrag lesen und an die Gesetze halten. :mrgreen:

Gottseidank ein Smiley dabei weil sonst hätte ich weinen müssen......:lol:

luckylinzer:

danke für deine Erklärung. Soweit ist das klar für mich.

kurz zur historie wegen STPO: (ist zwar OTT aber kurz muss ich meinen ärger los werden)
ich bekomme einen Brief das ein Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt worden ist. Ich wusst nichtmal wer mich angezeigt hat. (eigentlich ein Freund, weil wir waren zu zweit - ich bekam den Brief cirka 6 Wochen nach ihm)
mit Staatsanwaltschaft telefoniert. Die Damen meinte: "Die ganze Geschichte liest sich wie ein Schundroman und daher keine Anklage". Ich ok toll nur ich würde gerne wissen was ich angestellt haben sollte. ich wurde nichtmal von der Polizei vernommen dazu. Wie gibt es denn sowas.
Will nicht zu tief ins detail gehen.
RS VErsicherung: wir übernehmen keine Kosten denn das verfahren ist ja eingestellt. ja, super nur bleibt ein Zivilrechtlichesverfahren davon unberührt und ich würde mal gerne wissen worum es überhaupt geht. Also auf zum Anwalt.

Im endeffekt musste ich 150 zahlen umzu erfahren was da passiert ist. Der Anwalt hat eine Teildeckung bei der RS Vers.rausgeholt obwohl ja keine deckung wegen " verfahren eingestellt" (offensichtlich macht es einen grossen Unterschied aus ob ich der kleine konsument anrufe oder der Herr Recht?!)
-----------------
zur KFZ Schleppung:

es geht von anfang an darum das mein auto bei einer nicht rechtmässigen Schleppung beschädigt worden ist. ich habe selber cirka 7 monate alle wege/briefe/einsprüche erledigt. ich war bei schadensbegutachtung usw,...versicherung sagte "Pech" die werden nichts zahlen - macht die Ma48 nie"

Die Polizei hat mir 2 mal das gleiche Beweisstück geschickt. einen handschriftlichen Zettel wo drauf steht das da eine Halten und Parkenverbotszone war. handschriftlich mit kuli, 2mal.
Diese Frechheit hat mich so geärgert, auch unter bedacht der anderen geschichte, das ich zu einem Anwalt bin.

Anfänglich heisst es bei der RS Versicherung: ich habe keinen Vertrag. :daumen:
kurz darauf heisst es: ah doch einen Vertrag gefunden.
kurz darauf heisst es: Schleppen hat keine deckung

wir reden aber von schaden bei der schleppung.........

jetzt sind nochmal 6 monate vergangen...........von dem moment an wo ich den anwalt eingeschalten habe war plötzlich alles anders. wie aus dem nichts schneit ein Storno der 'Polizeistrafe herein. Kurz darauf ein 4 Seitiger BEscheid warum ich dort stehen dürfte.

also zu deutsch: mich hat kein mensch ernst genommen! :roll:
den anwalt schon!

Schleppen gewonnen.! :daumen:

letzte stellungnahme der ma48 zum schaden. "beim zeitpunkt des schleppens waren zahlreiche vorschäden, kratzer und dellen vorhanden"
mein anwalt musste lachen.....mit den Fotos der Schadensbegutychtung in der Hand wo ganz klar erkennbar ist das nur eine einzige delle vorhanden ist.
der anwalt meinte auch noch: ja ja , immer das gleiche mit denen....haben seit 2 jahren keine versicherung mehr, lehnen daher jeden schaden vorne weg mal ab, und wenn es dann zur Verhandlung kommt dann können sie kein "schadenprotokoll" vorlegen. "wenn sie es so wollen dann gehen wir vor Gericht"

dh. zur Schleppung will mal der Anwalt 300,-- (hätte ich die Schleppung gleich zahlen können, eur 275 oder so)

nur wie geht es jetzt weiter?
ich habe noch nicht mit meinen anwalt geprochen..........

wie sehen die vers.experten die situatiuon? was nun? schleppung nicht gedeckt? schaden doch?

ich will nicht umbediungt 4000 euro zahlen damit ich am Ende auf Papier recht habe und dann meinen schaden noch immer selber brenne.............

danke für input!

LG Charin
 
Zurück
Oben