Dienstleistungen Diverses Videoüberwachung im Puff

Was heißt genehmigungsfähig? Wenn Jeder einverstanden ist mit den Videoaufnahmen dann brauch ich auch keinen Gesetzestext und wenn ich die Erlaubnis vom Gesetzgeber bekomme dann darf ich auch und Div. Paragrafen sind dann überflüssig!
Und wenn Du mich und meine Auftragsgeber einer strafbaren Handlung hier mehr oder weniger öffentlich beschuldigst dann könntest Du ein Problem bekommen!
 
geht dein geschreibsel auch einfacher? vermutlich nicht, weil du sonst dein pseudoelitäre stellung aufgeben ..

Da es dir eh (auch hier) nicht um das eigentliche Threadthema geht, sondern darum, mir ans Bein pinkeln zu wollen, steht doch "das Geschreibsel" überhaupt nicht zur Debatte für Leute wie dich!
 
Was heißt genehmigungsfähig?

Etwas, das zur Umsetzung eine Genehmigung erfordert und entsprechend zur Vorlage gebracht wird.



Wenn Jeder einverstanden...

Nein!

Allgemein geltend: Persönliche Absprachen (auch schriftlicher Form) setzen NICHT automatisch geltendes Recht außer Kraft!


... dann darf ich auch und Div. Paragrafen sind dann überflüssig!

Etwaige Arbeiten haben so oder so nach geltenden Bestimmungen ausgeführt zu werden und machen diese somit ganz sicher NICHT überflüssig.


Und wenn Du mich und meine Auftragsgeber einer strafbaren Handlung hier mehr oder weniger öffentlich beschuldigst dann könntest Du ein Problem bekommen!

Mach dich nicht lächerlich!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oder wer hier wem ans Bein Pinkeln will!?
Bist doch nur in die Diskussion eingestiegen weil Du meine Beiträge gelesen hast!
 
seids so gut, und lassts eure persönlichen befindlichkeiten dann wieder sein!
 
Wenn Dein einziger Lebensinhalt der ist, dass Du mich hier verfolgst, dann habe ich fast schon Mitleid mit Dir!
 
..möchte mich nochmal einbringen, nachdem mein wink, dass es u.a. 2 varianten der videoüberwachung gibt und die eine Echtzeitüberwachung, weil es gar keine daten gibt, vom DSG ausgenommen und nicht bewilligungspflichtig ist, im gegensatz zu der videoüberwachung mit daten speichern. Vielleicht hilft es ja was? ;)

..nur nebenbei, also direkt auf einen "arbeitszimmer" in einen rotlichtlokal, kein thema, no go und auch verboten, bezüglich der restlichen räumlichkeiten kommt es drauf an, videoüberwachung in "echtzeit" also ohne daten zu speichern oder videoüberwachung mit aufzeichnen (speichern von daten).

..ich habe jetzt extra was gesucht, wo das wesentliche vielleicht verständlicher erklärt wird, weil gesetze lesen und verstehen, ist so eine sache.
Videoüberwachung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann ist sie auch keine Angestellte, es sei denn eine freiberuflich Angestellte! Nach dem Gesetz müsste sie dann allerdings ein Fixum bekommen und der restliche Gehalt würde sich dann aus Provisionen ergeben!
Im Bordell ist es eher umgekehrt, nämlich dass der Betreiber von der Dame eine Provision für die Zimmerbenützung selbiger kassiert!
Einige Nachtclubs wurden in Laufhäuser umgewandelt (Kleeblatt), da die Puffbetreiber alle tätigen Mädchen bei GK und Finanz anmelden müssen und diese Prozedur den meisten zu aufwendig ist!
Deswegen darf sich aber noch lange kein Abhängigkeitsverhältnis (Angestelltenverhältnis) ergeben!
Ausserdem ist hier strikt zwischen LH und NC zu trennen und gelten auch unterschiedliche Bestimmungen!
Punkto Videoüberwachung, im Privaten Bereich ist eine solche, m.E., prinzipiell erlaubt!
und ein Puff oder LH ist KEIN öffentlicher Bereich!

Lieber Bißalbi!

Ein Allerletztes Mal hier weil es schon etwas mühsam wird.
Man sollte schon Gesetze lesen und verstehen können. Ich bin tag täglich mit Gesetzen beschäftigt weil ich diese Ausüben muss. Ich vermute auch das sexy_69 viel mit der Gesetzesmaterie zu tun hat.

Fakt ist:
1) Durch das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. ist sehr wohl ein Abhängigkeitsverhältnis der SW mit dem Bordellbesitzer egal ob LH oder NC gegeben. Ohne den Bordellbesitzer kann die SW Ihre Tätigkeit nicht ausüben. Dadurch ist ein Angestelltenverhältnis beschrieben.
2) Ein Bordell stellt sicher kein Sicherheitsrisiko wie etwa Banken, Tiefgaragen, Unterführungen, öffentlichen Plätzen wie etwa die Linzer Altstadt dar.
3) Es gibt bereits Rechtsentscheide wo die Videoüberwachung von WC`s bzw. Umkleidekabinen verboten wurden. Ebenso ist es untersagt seine Mitarbeiter video-überwachen zu lassen. Nur im dringenden Verdacht des Diebstahles ist dies zulässig.
4) Zum höchstpersönlichen Lebensbereich eines Betroffenen (Kunde und SW) zählt sehr wohl das Bordell.
5) Aus Pkt. 2, 3, 4 resultiert dass jede Art von Videoüberwachung in Bordellen verboten ist. Da auch die Kennzeichnung fehlt kann dies sehr wohl strafrelevant werden. Es wird nur solange geduldet solange es keinen Kläger gibt.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter

PS.: Liebe Bißalbi; Alles Liebe und Gute sowie eine sexreiche Zeit zu Deinem morgigen Geburtstag.
 
Lieber Bißalbi!

Ein Allerletztes Mal hier weil es schon etwas mühsam wird.
Man sollte schon Gesetze lesen und verstehen können. Ich bin tag täglich mit Gesetzen beschäftigt weil ich diese Ausüben muss. Ich vermute auch das sexy_69 viel mit der Gesetzesmaterie zu tun hat.

Fakt ist:
1) Durch das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. ist sehr wohl ein Abhängigkeitsverhältnis der SW mit dem Bordellbesitzer egal ob LH oder NC gegeben. Ohne den Bordellbesitzer kann die SW Ihre Tätigkeit nicht ausüben. Dadurch ist ein Angestelltenverhältnis beschrieben.
2) Ein Bordell stellt sicher kein Sicherheitsrisiko wie etwa Banken, Tiefgaragen, Unterführungen, öffentlichen Plätzen wie etwa die Linzer Altstadt dar.
3) Es gibt bereits Rechtsentscheide wo die Videoüberwachung von WC`s bzw. Umkleidekabinen verboten wurden. Ebenso ist es untersagt seine Mitarbeiter video-überwachen zu lassen. Nur im dringenden Verdacht des Diebstahles ist dies zulässig.
4) Zum höchstpersönlichen Lebensbereich eines Betroffenen (Kunde und SW) zählt sehr wohl das Bordell.
5) Aus Pkt. 2, 3, 4 resultiert dass jede Art von Videoüberwachung in Bordellen verboten ist. Da auch die Kennzeichnung fehlt kann dies sehr wohl strafrelevant werden. Es wird nur solange geduldet solange es keinen Kläger gibt.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter

PS.: Liebe Bißalbi; Alles Liebe und Gute sowie eine sexreiche Zeit zu Deinem morgigen Geburtstag.


so einfach ist wenn es gscheit geschrieben ist, @sexy_69!
 
Hi Leute,

was haltet ihr von Videoüberwachung in Nachtclubs, Bordellen etc.? Neulich wollte ich eine bekannte Kette P... besuchen. Natürlich wirbt diese damit, dass es diskrete Parkplätze gibt und Diskretion an oberster Stelle steht. Kaum nähert man sich dem Haus, wird man illegalerweise schon von außen gefilmt. Da es in dieser Nacht sehr heiß war, war das Fenster im Büro geöffnet und man konnte von der Straße aus hineinsehen. :shock: Drinnen war eine moderne Videowand mit unzähligen Bildausschnitten. Man konnte schön sehen, wer sich wo befindet und was wer mit wem dort machte. :winke: Total erschrocken kehrte ich natürlich um. Ich würde mal davon ausgehen, dass das alles aufgenommen wird. Mit moderner Technik kann der Herr Besitzer, bestimmt auch vom Smartphone aus auf den Videoserver zugreifen (und vielleicht auch andere Personen - ob legal oder nicht).

Diese Kette gibt es auch in einem anderen Land. Damals wusste ich nichts von der Videoüberwachung und ging mit einer Dame aufs Zimmer. Als ich später an der Bar ein Bier genoss, wurde mir übel. :shock: Wenn man sich über den Tresen beugte, konnte man in alle Zimmer sehen. Das Barmädchen hatte für jeden Raum einen Bildschirm und sah - wie sie sagte "aus Sicherheitsgründen" :fragezeichen: - den Gästen beim Sex zu.

Was ist eure Meinung von der Videoüberwachung? Macht euch das geil, wenn ihr beobachtet werdet? Ist das für euch "aus Sicherheitsgründen" in Ordnung? Ich werde jedenfalls solche Häuser meiden. Ich mags lieber anonym :cool:

Da hast du ja Glück wenn du die Kamaras siehst,dumm ist es gelaufen wenn sie im Zimmer versteckt sind und du bei deiner Aktion gefilmt wirst und vielleicht ein Vermögender-Geschäftsmann mit Familie bist und dir dann die Press angesetzt wird.Kenne einen Fall da hat der Herr Gockl 400.000.-ÖS gelöhnt daß seine Frau die Bänder nicht bekommt.Allso am besten vor der Familie keine Geheimnisse dann wirds auch nie Probleme geben.
 
also sollt ich meine Frau fragen ob ich mal in Puff gehn darf:kopfklatsch:

Idiot? Ist das dein Name? Du sollst sie nicht fragen nur bei der Wahrheit bleiben.Ein Puff ist ein Lokal wie jedes andere.Wenn jemand fremdgehen will kann er eine Frau genauso beim einkaufen oder Gasthaus treffen.
 
Für mich gibt es zwei gewichtige Gründe warum ich Bordelle, in welcher Form auch immer, nicht besonders schätze. Ich bevorzugte schon seit jeher den Ort der „Schlacht“ selbst zu bestimmen. HomeBase, Hotel od. Outdor-Destinatonen., wie auch immer. Ist zwar in der Regel mit Mehrkosten verbunden, aber ich brauch einfach eine, mir angenehme, Atmosphäre um bei solchen intimen Aktivitäten Spaß zu haben.

1. Die hygienische Problematik vieler Locations.
2. Die eingeschränkte persönliche Intimsphäre inkl. der hier diskutierten, Sicherheitskomponente.

Faktum ist, Besucher werden lückenlos überwacht. Und das sicher nicht nur in der eingangs erwähnten Kette. Beim heutigen Stand der Elektronik kein Problem. Weder in technischer, noch in finanzieller Hinsicht.

Die gute Nachricht. Was für den konspirativen Lauscher u. Späher gilt, gilt selbstverständlich auch für die andere Seite. Geeignete Erkennungs-Technik bzw. Abwehr-Geräte gibt’s wie Sand am Meer. Die Handhabung ist in vielen Fällen genauso einfach.

In diesem Zusammenhang kurz ein Wenig OT. Ich begreife es bis heute nicht, wie sich unsere Ex-Innenminister Strasser, seinerzeit von den Undercover-Journalisten so reinlegen hat lassen. Er als ehem. Boss der Exekutive hätte so klug sein müssen um die Möglichkeit eines derartigen „Angriffs“ in Betracht zu ziehen u. er hätte auch alle Möglichkeiten gehabt sich mit derlei Kontroll- u. Abwehrtechnik auszurüsten.

Die Frage bei unsere Geschichte ist jetzt folgende: was mach ich jetzt mit dieser Erkenntnis wenn mein diskretes Ortungsgerät im Aktion-Raum eine aktive Anlagen anzeigt? Setz ich mit meinem „Störgerät“ die Anlage außer Betrieb und komm zur eigentlichen Sache? Renn ich gleich zum Ober-Custoden und beschwere ich mich, mit Androhung einer Anzeige? Oder verlasse ich wortlos die Örtlichkeit u. mach eine Anzeige? Also ich würde zum Letzteren tendieren.

http://www.alarm.de/glossar/a/antispionagetechnik/index.html

http://www.topsicherheit.de/shop/kamera-finder/verdeckte_kameras_aufspueren.html
 
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