Wahl zum Patientenanwalt,...gerecht geregelt?

Mitglied #229792

Power Mitglied
Männlich Bisexuell Österreich, Wien (1050) Dieser Benutzer hat 12 Checks
Registriert
14.12.2011
Beiträge
26.619
Reaktionen
158.579
Punkte
1.903
Checks
12
Die Wahl für den Patientenanwalt steht an,....was tun?
Man kann's ja bekanntlich per SMS erledigen! Ist das eigentlich gerecht geregelt, oder könnte man da aufgrund der Datenspeicherung (vom Handy) dann herausfinden, wer, wie entschieden hat?
Wie denkt ihr darüber?
 
Du verwechselst zwei Funktionen:

Den Patientenanwalt, der basierend auf einem Wiener Landesgesetz eingerichtet wurde und von der Landesregierung berufen wird.

Und den Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien, der keine gesetzliche Funktion erfüllt und somit als Privatperson von der ÄK Wien nach freiem ermessen bestellt wird.
 
Die Wahl für den Patientenanwalt steht an,....was tun?
Man kann's ja bekanntlich per SMS erledigen! Ist das eigentlich gerecht geregelt, oder könnte man da aufgrund der Datenspeicherung (vom Handy) dann herausfinden, wer, wie entschieden hat?
Wie denkt ihr darüber?

Die Wahl per Computer bei der Wahl der Österreichischen Hochschülerschaft (ein Verein, den eigentlich keiner braucht) wurde auch gekippt vom VfGH. Wegen der Nachvollziehbarkeit.
 
Wie denkt ihr darüber?

Ich frag mich, wie man sich per sms / Handy legitimiert. Ich hab ein paar Wertkartenhandys herum liegen, eines davon (WOWWW), um etwas billiger nach Thailand zu telefonieren. Mit einem jeden dieser Mobiltelefone könnt ich abstimmen, also mehrfach.

Diese "Wahl" hat ungefähr den gleichen Wert, wie die Abstimmung beim Song Contest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann's ja bekanntlich per SMS erledigen! Ist das eigentlich gerecht geregelt,

Das wird die Abstimmung zeigen,
ich halte persönlich davon nichts,
weil sich die Abstimmung noch weit,
unter den "normalen" Wahlen liegen wird ;)
 
Die Wahl per Computer bei der Wahl der Österreichischen Hochschülerschaft (ein Verein, den eigentlich keiner braucht) wurde auch gekippt vom VfGH. Wegen der Nachvollziehbarkeit.

Nur ist die ÖH kein Verein sondern wurde auf Grund eines Bundesgesetzes eingerichtet und die Regelung der Wahl unterliegt somit der Kontrolle des VfGH.

Ich frag mich, wie man sich per sms / Handy legitimiert. Ich hab ein paar Wertkartenhandys herum liegen, eines davon (WOWWW), um etwas billiger nach Thailand zu telefonieren.
Diese "Wahl" hat ungefähr den gleichen Wert, wie die Abstimmung beim Song Contest.

Gor ned. Der Patientenombudsmann ist eine rein private Einrichtung und somit ist die Bestellung des Ombudsmannes an keinerlei Regeln gebunden. Egal ob sms Wahl, Entscheid durch Los, Verkauf an den Bestbietenden oder durch freie, persönliche und geheime Wahl.
 
und die wahl zum patientenanwalt unterliegt keinem gesetz?

Du verwechselst zwei Funktionen:

Den Patientenanwalt, der basierend auf einem Wiener Landesgesetz eingerichtet wurde und von der Landesregierung berufen wird.

Und den Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien, der keine gesetzliche Funktion erfüllt und somit als Privatperson von der ÄK Wien nach freiem ermessen bestellt wird.

;) ........
 
danke! ja, das kommentar war ja auch gaaaaaanz hinten im thread ;-)
 
Ich frag mich, wie man sich per sms / Handy legitimiert. Ich hab ein paar Wertkartenhandys herum liegen, eines davon (WOWWW), um etwas billiger nach Thailand zu telefonieren. Mit einem jeden dieser Mobiltelefone könnt ich abstimmen, also mehrfach.

Diese "Wahl" hat ungefähr den gleichen Wert, wie die Abstimmung beim Song Contest.

Hab's mir leider no ned durchgelesen, ob des mehrfach möglich is!
 
muss ma ned welche angaben machen? wie zb ähm sozialversicherungsnummer?
 
na oba i durchschau deinen geschmack. russian girls are better. russian grannies are the best, oder? :mrgreen:
 
Zurück
Oben