Glory Hole WC Bregenz

Kann ich mir nicht vorstellen und wenn schon sollte man das Ding so schnell wie möglich entfernen
 
das gleiche ist beim parkplatz , attrappen, das ist nur als abschreckung angebracht die tafferl und kameras
 
Erläuterungen zur Videoüberwachung in Garderoben und Toiletten
Diebstähle und Vandalenakte in Garderoben und Toiletten von Freizeitanlagen stellen die Sicherheitsverantwortlichen vor Probleme, verursachen hohe Kosten und verärgern die Kundschaft. Abhilfe soll hier oft eine Videoüberwachungsanlage schaffen. Das Filmen in Garderoben und Toiletten aber erhöht die Gefahr einer Verletzung der Intimsphäre der Betroffenen beträchtlich. Daher kann eine Videoüberwachung in diesen Bereich nur unter Einhaltung strenger Regeln datenschutzkonform betrieben werden.

Videoüberwachungsanlagen in Garderoben und Toiletten von Freizeitanlagen dienen in der Regel der Verhinderung und Ahndung von Diebstählen und Sachbeschädigungen. Dies sind wohl nachvollziehbare Motive; es gilt jedoch zu beachten, dass eine solche Überwachung in einen höchst sensiblen Bereich der Persönlichkeit der Betroffenen eingreift. Sobald Personen beim Umkleiden oder auf der Toilette gefilmt werden, wird ihre Intimsphäre verletzt, was als gravierende Persönlichkeitsverletzung zu werten ist. Eine solche könnte nur durch die Einwilligung der Betroffenen oder durch ein schwerstwiegendes Interesse seitens der Betreiber der Überwachungsanlage gerechtfertigt werden. Das Interesse an der Verhinderung und Ahndung von Diebstählen und Vandalenakten wiegt demgegenüber zu wenig schwer. Daraus folgt, dass eine Videoüberwachung im Garderobenbereich von Freizeitanlangen nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig ist und sich insbesondere der Aufnahmebereich dabei auf das absolute Minimum beschränken muss.

Konkret bedeutet dies, dass Videoüberwachungsanlagen in Garderoben und Toiletten von Freizeitanlagen nebst den allgemeinen Anforderungen an einen datenschutzkonformen Betrieb (vgl. unser Merkblatt Videoüberwachung durch private Personen) folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • Die Einwilligung der betroffenen Personen ist notwendig, sobald ihre Intimsphäre tangiert wird. Sie muss stets freiwillig erfolgen, d.h. es müssen gleichwertige und zumutbare Alternativen bestehen. Im Umkleidebereich oder im Vorraum einer Toilettenanlage dürfen daher Kameras installiert werden, wenn sie nicht die gesamte Anlage erfassen. Badegäste müssen die Möglichkeit haben, sich umzukleiden, ohne dabei gefilmt zu werden. Dasselbe gilt für die Benutzung von Toiletten. Dies kann bei Garderoben z.B. durch separate Einzelumkleidekabinen oder von den Kameras nicht erfasste Nischen erreicht werden. Diese Alternativen müssen in genügender Anzahl oder Grösse zur Verfügung stehen, so dass deren Benützung für die Betroffenen zumutbar ist.
  • Eine rechtsgültige Einwilligung setzt zudem voraus, dass die Betroffenen vorgängig angemessen über die Videoüberwachung informiert werden. Sie müssen insbesondere wissen, welche Bereiche einer Anlage überwacht werden und welche Alternativen zur Verfügung stehen. Dies ist am einfachsten durch eine klare und gut sichtbare Kennzeichnung der überwachten Bereiche zu erreichen, ergänzt durch die Information, wo sich alternative Umkleidemöglichkeiten befinden.
  • Der Aufnahmebereich muss sich auf das absolute Minimum beschränken: Wird z.B. eine Videoüberwachungsanlage zur Verhinderung und Ahndung von Einbrüchen in Garderobenschränke betrieben, so darf auch nur dieser Bereich gefilmt werden. Ein weiter reichender Aufnahmewinkel wäre hingegen unverhältnismässig und daher nicht zulässig.
  • Bei Videoüberwachungen in derart sensiblen Bereichen müssen (softwarebasierte) Privacy-Filter (Blurring, schwarze Balken etc.) verwendet werden. Dies verhindert, dass diejenigen Personen, welche sich korrekt verhalten, auf den Bildern zu erkennen sind. Im Ereignisfall können die relevanten Bilder unverpixelt wieder hergestellt werden. Daher schmälert eine solche Massnahme die Tauglichkeit der Videoüberwachung nicht.
  • Das Filmen in den Einzelumkleidekabinen oder den einzelnen Toilettenkabinen würde derart stark in die Intimsphäre der betroffenen Personen eingreifen, dass hierfür kein Rechtfertigungsgrund denkbar ist. In diesen Bereichen dürfen keine Kameras installiert werden. Besteht z.B. gerade bei den Toilettenkabinen ein Vandalenproblem, so muss eine Videoüberwachung auf den Vorraum beschränkt und höchstens so eingestellt werden, dass die Benutzer der Toilette beim Betreten und Verlassen der jeweiligen Kabine gefilmt werden. So kann im Ereignisfall festgestellt werden, wer zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Kabine benützt hat. Eine weiter in die Intimsphäre eingreifende Überwachung ist hingegen nicht zulässig.
 
war mittwoch dort, ein bulgare jüngere typ bettler zeitungsverkäufer schlich die ganze zeit im scheisshaus umher, er zeigte mir den schwanz und meinte ich soll seine krumme gurke blasen...nein danke...dann sagte er.. ich soll ihm den schwanz zeigen, ich holte ihn raus und er ging glei runter und hat mich geblasen, er wollte dann etwas geld von mir,ich musste lachen aber ein paar zigaretten schenkte ich ihm.
 
war mittwoch dort, ein bulgare jüngere typ bettler zeitungsverkäufer schlich die ganze zeit im scheisshaus umher, er zeigte mir den schwanz und meinte ich soll seine krumme gurke blasen...nein danke...dann sagte er.. ich soll ihm den schwanz zeigen, ich holte ihn raus und er ging glei runter und hat mich geblasen, er wollte dann etwas geld von mir,ich musste lachen aber ein paar zigaretten schenkte ich ihm.
Klingt doch gut xD
 
Loch ist offen, war grad da aber leider kein schwanz durch gekommen! Jemand dort?
 
Die Kamera ist definitiv keine Atrappe die ist echt. Alles was dort passiert wird aufgezeichnet und über die Stadtpolizei festgehalten. Da dort zu viel passiert ist bzw. beschädigt wurde hat man eine Kamera angebracht.
 
Die Kamera ist definitiv keine Atrappe die ist echt. Alles was dort passiert wird aufgezeichnet und über die Stadtpolizei festgehalten. Da dort zu viel passiert ist bzw. beschädigt wurde hat man eine Kamera angebracht.
Das kommt weil viele denken man kann alles zerstören und die anderen müssen dann büßen
 
Status Update: bin davor und bis jetzt is nicht mal einer auf die Toilette gegangen, um es ist aber auch keine Securitie am Parkplatz
 
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