P
Gast
(Gelöschter Account)
alles nonsens!
der mieter hat rechte und pflichten, ebenso der vermieter.
sollte der vermieter nicht in der lage sein für ruhe zu sorgen hat mieter recht auf entschädigung. aaaber, auch andere mieter, falls vorhanden, müssen sich auch gestört fühlen! sollte polizei, was unmöglich ist, eine anzeige wegen gefährlicher drohung oder ruhestörung nicht aufnehmen eine meldung bei zuständiger direktion machen. ebenso den amtsarzt einschalten ob die mutter die pflege des sohnes gewährleisten kann.
wäre ich du würde das ganze in zwei wochen erledigt sein.
der mieter hat rechte und pflichten, ebenso der vermieter.
sollte der vermieter nicht in der lage sein für ruhe zu sorgen hat mieter recht auf entschädigung. aaaber, auch andere mieter, falls vorhanden, müssen sich auch gestört fühlen! sollte polizei, was unmöglich ist, eine anzeige wegen gefährlicher drohung oder ruhestörung nicht aufnehmen eine meldung bei zuständiger direktion machen. ebenso den amtsarzt einschalten ob die mutter die pflege des sohnes gewährleisten kann.
wäre ich du würde das ganze in zwei wochen erledigt sein.