Dienstleistungen Diverses Werbeverbot für AO / Fragen zur Novelle des Wiener ProstG

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Edit: Bestätigt - Details siehe unten.
Und Ergänzung: Die Überschrift ist falsch. Im Moment ist nur vom Werbeverbot die Rede!

Vgl dazu den Wiener Gesetzesvorschlag in #3.580 vs den umfassenderen Text im deutschen ProstSchG - Link in #3. 579

Evtl ensteht auch hier eine Diskussion darüber:
Ich finde allerdings, sie passt besser hierher in den Background-Thread.

Zur Info die einschlägige Bestimmung aus OÖ (Par 3 Abs 3 Z 4 OÖ SDL-G)

Verboten sind
...
4. das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien; ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der gesamte Initiativantrag (Gesetzesentwurf) im Wiener Landtag ist hier:
http://www.wien.gv.at/ma08/infodat/2023/lg-69364-2023-lat.pdf
(bzw auch Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (Infodat Wien) V2.2)

Der einschlägige Absatz lautet:

34. Die Überschrift zu § 10 lautet: „Zusätzliche Beschränkungen der Prostitution und verbotene
Werbung“.

35. Der bisherige § 10 erhält die Bezeichnung § 10 Abs. 1. Nach dem nunmehrigen § 10 Abs. 1 wird der
folgende Abs. 2 angefügt:
„(2) Das Bewerben von Unsafe-Sex-Praktiken (Geschlechtsverkehr oder Geschlechtsverkehr gleichzuhaltende Handlungen ohne Verwendung von Kondomen) zur oder mit Bezug auf die Anbahnung oder Ausübung der Prostitution ist verboten.

Das Inkrafttreten ist frühestens für 1. März geplant (kommt drauf an, wann es kundgemacht wird ... dann am zweiten Monatsersten danach).
 
Zuletzt bearbeitet:
„(2) Das Bewerben von Unsafe-Sex-Praktiken (Geschlechtsverkehr oder Geschlechtsverkehr gleichzuhaltende Handlungen ohne Verwendung von Kondomen) zur oder mit Bezug auf die Anbahnung oder Ausübung der Prostitution ist verboten.“
Wenn ich die SW im Puff oder am Telefon frage, darf sie dann sagen, ob sie AO anbietet? Ich werde nicht ganz schlau daraus.

In der Werbung wird jede nicht-ao-Dame, die nicht ständig gefragt werden will, ob sie ao anbietet, schreiben, dass es bei ihr nur Sex mit Kondom gibt.

Und in den Werbeplattformen suche ich nicht mehr nach ao, sondern nach Anbieterinnen, die ao nicht ausgeschlossen haben.

Und wir haben weiterhin unseren https://www.erotikforum.at/themen/ohne-service-privat.39004/ Thread.

Für mich ändert es nichts 💦🥰
 
das die SPÖ nur mehr schwachsinnige Sachen verbreiten, ist inzwischen eh bekannt (entsprechende Werte bei den Umfragen) das sich aber auch die NEOS daran beteilige ist schon traurig :kopfklatsch:
die sollten doch eine "liberale" Einstellung vertreten , keine von den beiden wird je wieder meine Stimme bekommen!:nono::nono:

"ohne" Rammeln ist so von der Natur vorgegeben - da braucht sich keine Behörde einmischen :lehrer: :lehrer: :kopfklatsch: :kopfklatsch:
es wird auch trotzdem AO gerammelt werden - nur die Anbahnung wird deutlich mühsamer.:schulterzuck::hurra:
 
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Edit: Bestätigt - Details siehe unten.

Evtl ensteht auch hier eine Diskussion darüber:
Ich finde allerdings, sie passt besser hierher in den Background-Thread.

Zur Info die einschlägige Bestimmung aus OÖ (Par 3 Abs 3 Z 4 OÖ SDL-G)

Verboten sind
...
4. das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien; ...

Gar kein Kontakt mehr mit der Polizei bei der Meldung... Das wäre ein "positiver Effekt" gewesen...
 
Darf nun auch NF nicht mehr beworben werden, weil es meiner Interpretation nach eine "dem GV gleichzuhaltende Handlung" ist? Dh man darf auf die Homepage nicht mehr schreiben, dass NF im Service inkludiert ist oder einen bestimmter Aufpreis für NF? Werbeverbot für AO ist mir wurscht, aber bei NF ist die Sache für mich anders.
 

für den fall, dass dieser bleibt werden sich allerdings die beschwerden von seiten der betreiber/anbieterinnen häufen, dass thematisiert wird was (zumindest offiziell, anm.) gar nicht angeboten wird.

...so ähnlich wie im fall von massagestudios, in denen über eine ganz normale massage hinaus selbstverständlich nienicht etwas "weiterführendes" passiert.
 
Darf nun auch NF nicht mehr beworben werden, weil es meiner Interpretation nach eine "dem GV gleichzuhaltende Handlung" ist?
ich denke, der Gesetzestext ist eindeutig:

Das Bewerben von Unsafe-Sex-Praktiken (Geschlechtsverkehr oder Geschlechtsverkehr gleichzuhaltende Handlungen ohne Verwendung von Kondomen) zur oder mit Bezug auf die Anbahnung oder Ausübung der Prostitution ist verboten.
 
wobei dem Erfindungsgeist in der Branche ja keine Grenzen gesetzt sein werden - in den Werbetexten gibt's dann halt gewisse neu geschaffene Begriffe bzw. "Codewörter", und schon ist den "Kennern" wieder alles klar :cool:
 
für den fall, dass dieser bleibt werden sich allerdings die beschwerden von seiten der betreiber/anbieterinnen häufen, dass thematisiert wird was (zumindest offiziell, anm.) gar nicht angeboten wird.
Es geht (hier und jetzt) nur um ein Werbeverbot. Nicht um ein Verbot, sich im privaten Gespräch auf "es" zu einigen und auch nicht um ein Verbot, "es" dann zu tun.
 
Edit: Bestätigt - Details siehe unten.
Und Ergänzung: Die Überschrift ist falsch. Im Moment ist nur vom Werbeverbot die Rede!

Vgl dazu den Wiener Gesetzesvorschlag in #3.580 vs den umfassenderen Text im deutschen ProstSchG - Link in #3. 579
Jehs ... hab ich oben auch editiert.
Somit ist die Headline des Zeitungsartikels völlig falsch!
Von wegen "sinnerfassend" und so ... Hauptsache, der Komiker hat sein Foto in den Medien.
 
Sollens halt die Werbung für AO verbieten. Man weiß eh, in welchen Studios man AO bekommt. Und nur weil die Werbung verboten ist, bedeutet es ja nicht, dass man z. Bsp. hier im Forum nicht darüber berichten darf, oder?
 
„Anbahnung“ lässt sich ja weit auslegen. Unter Anbahnungsgespräch fällt wahrscheinlich selbst ein privater Whatsapp-Chat. Schwer administrierbares Gesetz. Besser wäre: „ … das öffentliche Bewerben…“

Anyways, solange die Initiative vom Freier aus geht, ist alles im grünen Bereich..
 
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