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lt. Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick (sozialministerium.at)
Freizeit- und Kultureinrichtungen generell:
Generelles Verbot von Stehgastronomie
Generelles Verbot von Barbetrieb
Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet.
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz.
Betreiber haben Kontaktdaten zu erheben.
Betreiber haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.
mal schauen, was dann konkret in den unterschiedlichen Bundesländern gilt.
Freizeit- und Kultureinrichtungen generell:
Generelles Verbot von Stehgastronomie
Generelles Verbot von Barbetrieb
Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet.
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz.
Betreiber haben Kontaktdaten zu erheben.
Betreiber haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.
mal schauen, was dann konkret in den unterschiedlichen Bundesländern gilt.