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Auf Grund der letzten Tage bzw. Gerichtsurteile wegen Amtsmissbrauch, habe ich folgenden Artikel auf orf.at gelesen und im Anschluss an den Artikel die Frage:
Fällt auch das unter Amtsmissbrauch?
Sprich, in dem Wissen das die eigene Partei gegen geltendes Recht verstößt, keine Maßnahmen zu ergreifen?
Aus für Frauenplakate der Grünen
Eine Plakataktion der Grünen zum Frauentag ist in Wien schon nach kurzer Zeit beendet worden. Für die Dreiecksständer fehlten die entsprechenden Aufkleber des Magistrats. Den Grünen zufolge war das so geplant.
„Wir haben das gewusst, und wir räumen’s einfach weg“, meinte ein Sprecher der Wiener Grünen zum Ende der Plakataktion. Es habe sich um eine kurzfristige Aktion gehandelt, die auch entsprechendes öffentliches Echo erzeugt habe. Einige Reaktionen seien allerdings bemerkenswert „humorlos“ ausgefallen.
In den Bundesländern sollten die Parteichefs von SPÖ, ÖVP, FPÖ sowie Frank Stronach weiterhin als Frauen zu bewundern sein, dort verwende man vor allem Schaukästen.
Plakat der Grünen zum Frauentag mit Werner Faymann als Frau
Hintergrund ist eine Verordnung des Magistrats der Stadt Wien, die regelt, wann in der Bundeshauptstadt Dreiecksständer aufgestellt werden dürfen. Über diese Werbemaßnahme wird ja immer wieder gerne diskutiert, orten Kritiker doch Sicherheitsrisiken, da der Straßenrand schwerer einsehbar wird.
In der entsprechenden Verordnung ist denn auch wörtlich von der „Freihaltung des Stadtbilds von störenden Werbeständern“ die Rede. Erlaubt sind sie ausschließlich fünf Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen auf Bundes- oder Gemeindeebene. In diesem Zeitraum darf jede wahlwerbende Partei 1.100 Ständer aufstellen, die mit einem amtlichen Aufkleber inklusive fortlaufender Nummer zu versehen sind. Geahndet wird ein Verstoß gegen diese Regeln mit einer Verwaltungsstrafe.
Zuständig für die Genehmigung der Dreiecksständer ist die MA46 unter Verkehrsstadträtin Vassilakou
Den Grünen fehlte also das Pickerl - denn aufgestellt werden dürfen Dreiecksständer derzeit. In Wien steht zwar keine Wahl an, in der Verordnung wird aber explizit festgehalten, dass die Regelung auch für Volksbefragungen gilt. Die Parteien machen davon derzeit auch gerne Gebrauch.
Zuständige Magistratsabteilung ist übrigens die MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten). Sie fällt in den Zuständigkeitsbereich der Grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.
Fällt auch das unter Amtsmissbrauch?
Sprich, in dem Wissen das die eigene Partei gegen geltendes Recht verstößt, keine Maßnahmen zu ergreifen?
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