Amtsmissbrauch!

Mitglied #200563

Aktives Mitglied
Männlich Hetero Österreich, Burgenland Dieser Benutzer hat 3 Checks
Registriert
8.5.2011
Beiträge
4.230
Reaktionen
675
Punkte
151
Checks
3
Auf Grund der letzten Tage bzw. Gerichtsurteile wegen Amtsmissbrauch, habe ich folgenden Artikel auf orf.at gelesen und im Anschluss an den Artikel die Frage:

Aus für Frauenplakate der Grünen

Eine Plakataktion der Grünen zum Frauentag ist in Wien schon nach kurzer Zeit beendet worden. Für die Dreiecksständer fehlten die entsprechenden Aufkleber des Magistrats. Den Grünen zufolge war das so geplant.

„Wir haben das gewusst, und wir räumen’s einfach weg“, meinte ein Sprecher der Wiener Grünen zum Ende der Plakataktion. Es habe sich um eine kurzfristige Aktion gehandelt, die auch entsprechendes öffentliches Echo erzeugt habe. Einige Reaktionen seien allerdings bemerkenswert „humorlos“ ausgefallen.

In den Bundesländern sollten die Parteichefs von SPÖ, ÖVP, FPÖ sowie Frank Stronach weiterhin als Frauen zu bewundern sein, dort verwende man vor allem Schaukästen.
Plakat der Grünen zum Frauentag mit Werner Faymann als Frau

Hintergrund ist eine Verordnung des Magistrats der Stadt Wien, die regelt, wann in der Bundeshauptstadt Dreiecksständer aufgestellt werden dürfen. Über diese Werbemaßnahme wird ja immer wieder gerne diskutiert, orten Kritiker doch Sicherheitsrisiken, da der Straßenrand schwerer einsehbar wird.

In der entsprechenden Verordnung ist denn auch wörtlich von der „Freihaltung des Stadtbilds von störenden Werbeständern“ die Rede. Erlaubt sind sie ausschließlich fünf Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen auf Bundes- oder Gemeindeebene. In diesem Zeitraum darf jede wahlwerbende Partei 1.100 Ständer aufstellen, die mit einem amtlichen Aufkleber inklusive fortlaufender Nummer zu versehen sind. Geahndet wird ein Verstoß gegen diese Regeln mit einer Verwaltungsstrafe.

Zuständig für die Genehmigung der Dreiecksständer ist die MA46 unter Verkehrsstadträtin Vassilakou

Den Grünen fehlte also das Pickerl - denn aufgestellt werden dürfen Dreiecksständer derzeit. In Wien steht zwar keine Wahl an, in der Verordnung wird aber explizit festgehalten, dass die Regelung auch für Volksbefragungen gilt. Die Parteien machen davon derzeit auch gerne Gebrauch.

Zuständige Magistratsabteilung ist übrigens die MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten). Sie fällt in den Zuständigkeitsbereich der Grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.

Fällt auch das unter Amtsmissbrauch?

Sprich, in dem Wissen das die eigene Partei gegen geltendes Recht verstößt, keine Maßnahmen zu ergreifen?
 
Zuletzt bearbeitet:
wo in dem von dir geposteten artikel meinst du einen amtsmissbrauch entdecken zu können :hmm:
 
ich versteh die frage ned...?

eine partei ist ein verein aber kein amt. ich denk, die werden genauso nach dem verwaltungsstrafgesetz zu verurteilen sein.
 
Nun ja, die Wahrscheinlichkeit, dass die grüne Vize-Bmgin nichts davon gewusst haben soll, dass gegen geltendes Recht Plakatständer aufgestellt haben, halte ich persönlich (ich besitze aber nicht den Stein der Weisen) für sehr unwahrscheinlich.

Ihr Dagegen-nichts-tun, halte ich für Amtsmissbrauch! (Also nicht die Grünen als Partei, sondern die grüne Vize-Bgm begeht Amtsmissbrauch?)

Was sagt ihr dazu?

Anmerkungen: Es könnte hier auch jede andere politische Farbe hier stehen!
 
Zuletzt bearbeitet:
wo in dem von dir geposteten artikel meinst du einen amtsmissbrauch entdecken zu können :hmm:

Nachdem ich den Artikel zur Gänze gelesen habe:

Diese Plakatständer sind unzulässig, weil sie sich nicht auf eine Wahl beziehen, die innerhalb der nächsten 5 Wochen abgehalten wird. Zuständig für die Genehmigung ist die sattsam bekannte Frau V. Die Frage, ob es sich um Amtsmissbrauch handelt, ist also nicht ganz von der Hand zu weisen.
 
also so wie ich das verstehe ist ja die vize nicht dafür zuständig, dass gegen das aufstellen etwas unternommen wird, sondern dafür, dass die genehmigungen vergeben würden - die es hier ja offensichtlich nicht gab. also hat sie keine genehmigung vergeben für etwas wofür sie keine genehmigung hätte vergeben dürfen. fazit: kein amtsmissbrauch
 
also hat sie keine genehmigung vergeben für etwas wofür sie keine genehmigung hätte vergeben dürfen.

Zuständige Magistratsabteilung ist übrigens die MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten). Sie fällt in den Zuständigkeitsbereich der Grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou

Und dessen bist du dir sicher?
 
wieso? sie hat ja offensichtlich die genehmigung eben NICHT erteilt (es fehlte das pickerl...)

Dann müsste sie aber aktiv werden, sobald ihr zu Ohren kommt, dass derartige Ständer ohne ihrer Genehmigung aufgestellt wurden. Spätestens jetzt ist dieser Missstand bekannt. Wenn ich davon ausgehe, dass für die Aufstellung die Wiener GRÜNEN verantwortlich sind, dann wird es ganz pikant .......

Aber gut, vielleicht ist es nicht Amtsmissbrauch, sondern ein anderes Vergehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
also...amtsmissbrauch wärs für mich dann, wenns die vzbgm nachträglich pickerln raufkleben lässt.....:roll:
 
Nun, ja wenn andere wegen einer angenommen Tasse Kaffee deswegen verurteilt wurden,........?
 
Dann müsste sie aber aktiv werden, sobald ihr zu Ohren kommt, dass derartige Ständer ohne ihrer Genehmigung aufgestellt wurden.

ehrlich gesagt, ich weiß es nicht - aber ich wage es zu bezweifeln, dass sie persönlich das muss. es wäre natürlich etwas anderes, wenn einer ihrer beamten, der dafür zuständig ist von ihr die anweisung bekommen haben sollte nicht zu reagieren.

aber offen gesagt, bezweifle ich sogar dass die ma46 das kontrolliert. ich weiß es aber ehrlich gesagt nicht. ich weiß aber, dass zb bei veransaltungen die ma36 zuständig ist, aber auch für veranstaltungen für die die ma36 ihre genehmigung erteilt hat, gewisse punkte in der verantwortung der ma37 liegen, wieder andere in der verantwortung der polizei und wieder andere der feuerwehr.
 
mir stellt sich die Frage anders: Hat die Frau V. nicht eine offizielle Funktion in den Parteigremien, die für derartige Aktionen ihren Sanktus geben müssen? Wenn ja scheint es sich hier um eine gewisse Unvereinbarkeit der Tätigkeiten handeln und somit sowohl Amtsmißbrauch, als auch bewußter Rechtsbruch gegeben sein. (wie unbedeutend diese Aktion auch sein mag) aber einerseits in eine gesetz-/Verordnungsgebenden Körperschaft öffentlichen Rechts an verantwortlicher Stelle eingebunden sein - und quasi "eigene" Regeln zu brechen ist nicht unbedingt vertrauensfördernd
 
Zurück
Oben