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Irrtum! In Österreich ist man als Zulassungsbesitzer dazu verpflichtet Auskunft zu geben! Sog. Lenkerauskunft gem §102 KFG wenn du Mama oder sonstige nicht reinreiten willst, dann musst dich selbst angeben!
Widrigenfalls droht sogar Beugehaft wenn ich nicht irre! Aber zumindest saftigste Geldstrafen!
Ist nicht so wild. Bei mir hat die Verweigerung 72 gekostet und ist bei weitem billiger als z.B. den Deckel abzugeben. Ich habs beeinsprucht und nix gezahlt.
Übertreiben darf mans halt nicht, sonst bekommst die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen.
Die Verpflichtung zur Lenkerauskunft ist übrigens verfassungsrechlich abgesichert, sie widerspricht nämlich der MRK und würde auch vom Vfgh gekippt werden.