Privat Diverses Bad Schallerbach Eurotherme

Mir ist nicht bewusst, dass es so arg ist. Aber dann musst Du eben hin und wieder wirklich zum Saunameister gehen, oder zumindest lautstark damit drohen. Du bist doch eh gut bekannt mit dem Personal dort, oder? Wenn einmal ein paar Grabscher Konsequenzen spüren, wird sich das sicher bald aufhören.

Aufgrund einer Beschwerde von einem Badegast über einen anderen Badegast der unter Wasser, vielleicht zur Zeit wo die Whirlfunktion aktiv war über ein angebliches Begrabschen, ist ein schwieriges Unterfangen für die Bademeister.

Er kann zwar dem angeblichen Grapscher mitteilen, daß sich ein Badegast beschwert hat und ihn höflich darum bitten, sollte es so gewesen sein damit aufzuhören.
Die andere Möglichkeit ist die Polizei einzuschalten, die als einziger das Recht hat die persönlichen Daten von den betroffenen Personen aufzunehmen, sozusagen auf Verdacht einer strafbaren Handlung, was aber noch zu keiner Strafe führt, da Aussage gegen Aussage steht.

Grund:
1) Es wurde tatsächlich gegrapscht, kann aber nicht bewiesen werden.
2) Er oder Sie ist versehentlich am Nachbarn angekommen, durch eine Bewegung des Körpers ohne visuelle Unterstützung (Sicht unter Wasser nicht möglich) oder durch unterschiedliche Druckverhältnisse des Wassers.
3) Er oder Sie als angebliches Opfer möchte lediglich Aufmerksamkeit ohne dass es zu einem Körperkontakt gekommen ist.
4) Verdacht des Partners ohne Anschuldigung des Opfers (Eifersucht oder Beschützerrolle)
5) Aufgrund der Personenzahl und der Proportionen der Personen die gemeinsam das Pool nützen, es überhaupt nicht möglich ist so zu sitzen ohne den Nachbarn zu berühren.
6) Es wurde zum Grapschen provoziert.
7) Eine Intrige einer oder mehrer Personen gegen einen Badegast der zum Opfer wird.

Sollte es jedoch von unterschiedlichen Personen und mehrmals zu Meldungen an die Bademeister kommen liegt der Verdacht nahe, dass das Grapschen absichtlich gewesen sein könnte, schließt aber trotzdem die Unschuldsvermutung noch nicht aus, das wäre dann vom Richter zu klären, nach einer Anklage und allen Vernehmungen der Zeugen und des mutmaßlichen Täters.

Darum einfach vernunftig sein, alles andere kostet viel Zeit, Geld und andere Schäden die zum Teil nie wieder behoben werden können,
das trifft auf Täter und Opfer zu.

Aber jetzt hoffen wir einmal alle, dass die Thermen wieder aufsperren dürfen und mit der Körpernähe die danach sicher noch länger vorgeschrieben sein wird, sollte es eigentlich zu ungewollten Berührungen überhaupt nicht kommen.:zweisam:
 
Aber wenn dann wieder alles offen und erlaubt ist freue ich mich echt wieder auf Eure (ihre) Berührungen :love:
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mitglied #364395, zusammengefasst bedeutet Dein Beitrag "Mädln, Ihr könnt Euch beschweren, aber nützen wird's gar nix".

So ist es aber heutzutage glücklicherweise nicht. Erstens braucht es zunächst nicht die Polizei, der Betreiber kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Das kann zunächst eine Verwarnung durch das Personal sein, bei halbwegs denkenden Menschen reicht das schon.Im Wiederholungsfall dann der Rauswurf. Und ist er uneinsichtig, kommt wieder und fällt erneut unsngehm auf, kann man immer noch die Polizei holen

Zweitens würde Deine Argumentation bedeuten - wenn man sie weiterspinnt -, dass Frauen nicht einmal Vergewaltigungen anzeigen dürften, weil auch dort steht meist Aussage gegen Aussage. Dieser Ratschlag wäre also fatal. Im Gegenteil ist Frauen zu raten, sich nichts gefallen zu lassen. Wie erwähnt, eine Lautstärke Bloßstellung des Grabschers, vieleicht auch eine Watschn, oder eben die tatsächliche Meldung an den Saunameister, sind passende Reaktionen.

Dein "Vernünftig sein" im Sinne von Stillhalten bringt nur den Grabschern was.
 
@Mitglied #364395, zusammengefasst bedeutet Dein Beitrag "Mädln, Ihr könnt Euch beschweren, aber nützen wird's gar nix".

So ist es aber heutzutage glücklicherweise nicht. Erstens braucht es zunächst nicht die Polizei, der Betreiber kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Das kann zunächst eine Verwarnung durch das Personal sein, bei halbwegs denkenden Menschen reicht das schon.Im Wiederholungsfall dann der Rauswurf. Und ist er uneinsichtig, kommt wieder und fällt erneut unsngehm auf, kann man immer noch die Polizei holen

Zweitens würde Deine Argumentation bedeuten - wenn man sie weiterspinnt -, dass Frauen nicht einmal Vergewaltigungen anzeigen dürften, weil auch dort steht meist Aussage gegen Aussage. Dieser Ratschlag wäre also fatal. Im Gegenteil ist Frauen zu raten, sich nichts gefallen zu lassen. Wie erwähnt, eine Lautstärke Bloßstellung des Grabschers, vieleicht auch eine Watschn, oder eben die tatsächliche Meldung an den Saunameister, sind passende Reaktionen.

Dein "Vernünftig sein" im Sinne von Stillhalten bringt nur den Grabschern was.

Hallo lieber Kater,
wir haben lediglich das Problem dargelegt.
Es hat sich auch keineswegs auch nur auf Frauen als Opfer bezogen, da auch genug Fälle dokumentiert sind wo Männer das Opfer gewesen sind.:giggle:

Bezüglich des Hausrechts auf welches du dich berufst, musst du wissen, dass das Hausrecht in Deutschland und Österreich sehr unterschiedlich ist.
In Deutschland könnten bestimmte Überlegungen die du gemacht hast vielleicht eher damit bekämpft werden.
In Österreich ist es in unserer Verfasssung, bürgerlichem Recht und auch im Strafgesetzbuch verankert wird aber sehr schwer anzuwenden sein, da mit dem Eintritt ein Vertrag mit dem Gewerbetreibendem geschossen wurde und somit als Vertragsregel die Badeordnung zur Anwendung kommt.

Hier ein Teil daraus der zur Anwendung in diesen Fällen kommen kann unter Angabe der QUELLE,
Veröffentlichung unter : eurothermen.at/badeordnung-und-etikette/

Wir ersuchen Sie, unsere nachstehende Haus- und Badeordnung zu befolgen, da sie durch Lösung eines Eintritts mit der Aushändigung des Datenträgers (Transponder) vom Besucher anerkannt und dadurch verbindlich gemacht wird.


DATENTRÄGER


  • Die Benützung der Anlagen des Freizeitbereiches in den Eurothermen ist nur mit einem gültigen Datenträger gestattet.
  • Der Datenträger ist sorgfältig, am zweckmäßigsten am Handgelenk befestigt, aufzubewahren, da er beim Bereichszutritt als auch beim Verlassen der Anlage benötigt wird.
  • Bei Verlust wird ein Ersatzentgelt von EUR 25,- eingehoben.
  • Nichtverbrauchtes VIP-Karten-Guthaben wird nicht rückerstattet, da es seine Gültigkeit nicht verliert.
  • Eine missbräuchliche Verwendung der Zutrittsberechtigung führt zum Entzug des Datenträgers.

SICHERHEIT UND ORDNUNG

  • Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb der Therme nicht gefährdet wird.
  • Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Bereiche der Therme teilweise kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen werden nur im Verdachtsfall von der Betriebsleitung und der Polizei eingesehen. Diese dienen zur Sicherheit und zum Schutz des Eigentums der Gäste und des Unternehmens.
  • Notausgänge müssen frei gehalten werden und dürfen nicht durch Liegen, Sessel oder andere Gegenstände verstellt werden.
  • Das Personal ist berechtigt Gäste, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet bzw. eingefordert. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Gast des Hausfriedensbruches strafbar.

Sollte es daher zur Anwendung dieser kommen, geht es aber auch nicht rein darum, denn der verwiesene Badegast kann ja auch ein Opfer sein, wie wir schon in unserem Beitrag versucht haben zu erklären und damit unter Umständen um
(Angabe der Quelle: Jusline.at)
§ 111 StGB Üble Nachrede


Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.




§ 297 StGB Verleumdung

(1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.



Daher haben wir auch in unserem Beitrag geschrieben, unser ZITAT:

"Darum einfach vernunftig sein, alles andere kostet viel Zeit, Geld und andere Schäden die zum Teil nie wieder behoben werden können,
das trifft auf Täter und Opfer zu. "
 
@Mitglied #364395, mit "Hausrecht" ist natürlich die Möglichkeit zu verstehen, einen Gast gemäß der Badeordnung zurechtzuweisen oder eben rauszuwerfen. Somit ist Dein Beitrag kein Widerspruch zu meinem.

Bei einem einfachen Rauswurf können weder Üble Nachrede noch Verleumdung zur Anwendung kommen.

Ja, auch der vermeintliche Täter kann in Wirklichkeit Opfer sein. Noch immer lesen sich Eure Postings aber wie eine Warnung an betroffene Damen (die sicher weit öfter von solchen Attacken betroffen sind als Männer), nur ja keine Abwehrmaßnahmen zu setzen. MMn kann man das Grabscher-Unwesen nur zurückdrängen, wenn sich die Betroffenen auf die Füße stellen.
 
Die einfachste Lösung von diesem Problem ist, dass sich das vermeintliche Opfer, dem vermeintlichen Täter sofort beim ersten Verdacht laut erklärt, dass er Sie oder Ihn berührt hat und Er oder Sie das nicht möchte, glaubst du, dass derjenige danach noch weiter machen wird, wenn alle Aufmerksamkeit auf Ihn oder Sie gerichtet ist? :giggle:

Natürlich es genießen solange es gut tut und dann auf Entrüstung spielen gilt nicht.:hahaha:
 
Finde das die leute die AusZeit für seinem Vergnügen benutzen will gehört ein Lebenslanges betrettungsverbot. Ich hab auch schon des öfteren miterlebt das es auch vorkommt das familien mit ihren kindern die Sauna benützen
 
Kinder haben in keiner Sauna etwas verloren, genau so wenig wie Personen die sich mit Textilkleidung in Whirlpools, Sauna und Dampfkammer aufhalten wollen, das ist auch einer der Gründe, weswegen wir den Saunabereich vorziehen, einfach um Ausspannen zu können und um Ruhe zu haben.
 
Warum haben kinder nix in einer sauna verloren kenne viele schwimmbäder wo auch kinder in der sauna sind.
War selber schon als bub mit meiner mam in der sauna
 
Bzgl. Kinder muss ich was dazu sagen
Ich bin sehr oft in der Auszeit, mindestens 2 Mal pro Woche, und habe sehr selten Kinder dort gesehen
Und wenn haben sie sich immer ruhig und gesittet benommen
Da ist das Geschrei vom Tropicana oder die ausländischen Gäste aus diversen Ostblockländern weit schlimmer, die sich über den Tag massiv betrinken und herumgröllen.
 
Bzgl. Kinder muss ich was dazu sagen
Ich bin sehr oft in der Auszeit, mindestens 2 Mal pro Woche, und habe sehr selten Kinder dort gesehen
Und wenn haben sie sich immer ruhig und gesittet benommen
Da ist das Geschrei vom Tropicana oder die ausländischen Gäste aus diversen Ostblockländern weit schlimmer, die sich über den Tag massiv betrinken und herumgröllen.
Bin zwar nicht so oft dort wie du, aber da muss ich dir recht geben das sich die kleinen besser benehmen als manche Erwachsene
 
Kinder haben in keiner Sauna etwas verloren, genau so wenig wie Personen die sich mit Textilkleidung in Whirlpools, Sauna und Dampfkammer aufhalten wollen, das ist auch einer der Gründe, weswegen wir den Saunabereich vorziehen, einfach um Ausspannen zu können und um Ruhe zu haben.
Naja, es kommt auf die Ausrichtung der Institution an. In Schallerbach darf man die Auszeit, glaub ich, erst ab 16 betreten. In einer sog. Familientherme wie Lutzmannsburg oder Sebersdorf gibt's vermutlich keine Altersbeschränkungen.

Bzgl. Kinder muss ich was dazu sagen
Ich bin sehr oft in der Auszeit, mindestens 2 Mal pro Woche, und habe sehr selten Kinder dort gesehen
Und wenn haben sie sich immer ruhig und gesittet benommen
Da ist das Geschrei vom Tropicana oder die ausländischen Gäste aus diversen Ostblockländern weit schlimmer, die sich über den Tag massiv betrinken und herumgröllen.
Also am ärgsten ist die Hausfrauenrunde, die sich montags im Ruheraum im Erdgeschoss mit Dorfbad-Blick breit macht. Was die die zusammenschreien und -kichern, das ist unvorstellbar. Wenn die Stimmung gut ist, wird sogar das Handy auf Lautsprecher gedreht und coram publico mit den Enkerln getratscht, oder gemeinsam ein lustiges Filmchen angeschaut.

Angeblich ist besagter Bereich gar kein richtiger Ruheraum, hab ich dann irgendwann gehört. Hab das aber nie verifiziert.
 
Naja, es kommt auf die Ausrichtung der Institution an. In Schallerbach darf man die Auszeit, glaub ich, erst ab 16 betreten. In einer sog. Familientherme wie Lutzmannsburg oder Sebersdorf gibt's vermutlich keine Altersbeschränkungen.
War schon als kind mit meiner mam in schallerbach in der Sauna. Ab 16 darf man alleine in die Sauna vorher halt nur in Begleitung eines Erwachsenen
 
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