Betrifft das Verhüllungsverbot TS bzw TV?

Mitglied #234075

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Hallo liebe ForumsleserInnen,

mit Anfang Oktober tritt dieses Verhüllungsverbot aka Burka-verbot in Kraft und wird massiv in die Freiheit der österreichischen Bevölkerung eingreifen.

Wenn ich mich als Sandra auf der Strasse zeige, möchte ich nicht Hugo sein und entsprechend nicht als Hugo erkannt werden. Mit Schminke und Utensilien helfe ich nach, Sandra zu sein - irgenwie verhülle ich dabei mein Gesicht.
Meine ganz ernst gemeinte Frage von Sorgen getrieben: habe ich und andere Frauen in meiner Situation dabei mit unangenehmen Situationen mit der Polizei zu rechnen? Ist dann mein Sandra sein verboten?

Sandra

PS: es soll hier nicht über das Verbot an sich diskutiert werden, sondern nur wie es uns besondere Frauen betrifft!
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange Du dir kein(e) Maske, Sturmhaube, Vollverschleierung, Papiersackerl, Burka....überziehst nicht. Es gibt ja in Österreich auch schon das Vermummungsverbot, das betrifft dich ja auch nicht nur weil du Geschminkt vor die Tür gehst.
 
wie kommst drauf?!

§ 2. (1) Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen.


trifft ja alles nicht zu
 
wie kommst drauf?!

Unwissenheit und Sorge = Angst

Deshalb meine Frage.


§ 2. (1) Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen.
MakeUp, Perücken und Brillen sind demnach kein Tatbestand für diese Verwaltungsübertretung?
 
Auch vollkommen ernstgemeint... Dann müssten sie einige Frauen, die auch als Frauen geboren wurden, von der Straße zahrn, weil du die ohne Make Up nicht erkennen würdest ;)
 
Eine große Sonnenbrille macht ein Gesicht durchaus unerkenntlich. Ein unkenntlichmachen von Gesichtern soll das Gesetzt nach meinem juristischen (und politischem) verständnis ja verhindern.
Deshalb meine Sorgen: Ich möchte nicht als Hugo erkannt werden und ebne Sandra sein. Wenn mir das gelingt, verstoße ich vielleicht gegen das Gesetz....


Und nochmal: Ich möchte hier nicht die politischen Hintergründe hinter diesem Gesetz diskutieren. Es ist jetzt nun mal da.
 
Denke, da musst du dir keine Gedanken machen und kannst weiter ausgehen. Beim Auto fahren könnte es etwas haarig werden. Du musst eindeutig erkennbar sein bei der Kontrolle
 
Eine große Sonnenbrille macht ein Gesicht durchaus unerkenntlich. Ein unkenntlichmachen von Gesichtern soll das Gesetzt nach meinem juristischen (und politischem) verständnis ja verhindern.
Deshalb meine Sorgen: Ich möchte nicht als Hugo erkannt werden und ebne Sandra sein. Wenn mir das gelingt, verstoße ich vielleicht gegen das Gesetz....


Und nochmal: Ich möchte hier nicht die politischen Hintergründe hinter diesem Gesetz diskutieren. Es ist jetzt nun mal da.

Eine Sonnenbrille könntest du bei Aufforderung ja auch abnehmen. Und wenn Schminken verboten wäre, dann würden einige Frauen plötzlich ganz anders aussehen ;)
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Rückmeldung. Eure gemeinsame Meinung zerstreut meine Bedenken deutlich. Demnach steht das Gesetzt nicht gegen meine Ausflüge...

Sandra
 
Liebe Sandra

Lass Dir gesagt sein (ich habe Jura studiert): Es ist kein Fehl und Tadel an dem was wir sind und tragen. Das Vermummungsverbot betrifft nur das ganz oder teilweise verdecken des Gesichts. Das tut Schminke schon per Definition nicht, denn Schminke hebt, wenn man nicht gerade übertreibt :up:, Gesichtsmerkmale nachgerade hervor.

Auch das tragen von jedweder Kleidung ist nicht unter das Vermummungsgesetz zu subsumieren: Es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt wer was zu tragen hat. Welche Kleidung der/die Einzelne trägt fällt unter Artikel 5 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder Art 13 der Schweizer Verfassung (auch Österreich hat eine diesen entsprechende Norm). Wenn Du Zweifel hast: Nenne deine Kleidung eine Kunstform die Protest zum Ausdruck bringt - auch Kunst ist Teil der verfassungsmässig geschützten Meinungsfreiheit.

Etwas problematisch kann aber sein in High Heels (Absatz grösser 5cm) ein Auto zu fahren.
Verboten ist in selbigen einen Truck, eine landwirtschaftliche Zugmaschine oder Baumaschinen zu führen: Da schreibt die jeweilige Berufsgenossenschaft allen, Männlein, Weiblein und TransX festes Schuhwerk (Arbeitsschuhe) zwingend vor. In High Heels an einen übereifrigen, sagen wir freundlich "erzkonservativen" Gesetzeshüter zu geraten, kann, vor allem in der Schweiz und Österreich teuer werden und diskutieren die Busse verdoppeln. In Holland gar kein Problem in Deutschland kann man mit den Beamten meistens noch nett diskutieren ...
 
Es geht nicht darum, dass das verboten ist, sondern darum dass man, diese Belehrung hat mich 40.- EUR gekostet, angeblich das Fahrzeug nicht sicher bewegen (vor allem bremsen, so der wohl sehr "konservative" (wenn nicht gar homophone und rassistische (aber das darf man auch nicht sagen)) Oberpolizist) kann.

Ich hab' versucht zu diskutieren, weil ich die 20.- EUR Verwarnung nicht einsah. Dann wurde aus der Verwarnung ein Bussgeld von 40.- EUR. Auto fahre ich seither nur noch in Sneakers und die Heels in der Tasche oder in niedrigen Pumps.

Ein Trucker übrigens der barfuss, in Slippern, Crocks oder eben in Pumps oder High Hegels "erwischt" wird zahlt gleich 60.- EUR (was das in der Schweiz kostet weis ich leider nicht)
 
ist villeicht in der schweiz anders. in A gibts dafür definitiv keine rechtliche grundlage. in der stvo steht "Ein Fahrzeug darf nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die geltenden Vorschriften zu befolgen vermag."

siehe auch Autofahren in Flip-Flops: Erlaubt aber gefährlich
 
Liebe Sandra

Lass Dir gesagt sein (ich habe Jura studiert): Es ist kein Fehl und Tadel an dem was wir sind und tragen. Das Vermummungsverbot betrifft nur das ganz oder teilweise verdecken des Gesichts. Das tut Schminke schon per Definition nicht, denn Schminke hebt, wenn man nicht gerade übertreibt :up:, Gesichtsmerkmale nachgerade hervor.

Auch das tragen von jedweder Kleidung ist nicht unter das Vermummungsgesetz zu subsumieren: Es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt wer was zu tragen hat. Welche Kleidung der/die Einzelne trägt fällt unter Artikel 5 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder Art 13 der Schweizer Verfassung (auch Österreich hat eine diesen entsprechende Norm). Wenn Du Zweifel hast: Nenne deine Kleidung eine Kunstform die Protest zum Ausdruck bringt - auch Kunst ist Teil der verfassungsmässig geschützten Meinungsfreiheit.

Etwas problematisch kann aber sein in High Heels (Absatz grösser 5cm) ein Auto zu fahren.
Verboten ist in selbigen einen Truck, eine landwirtschaftliche Zugmaschine oder Baumaschinen zu führen: Da schreibt die jeweilige Berufsgenossenschaft allen, Männlein, Weiblein und TransX festes Schuhwerk (Arbeitsschuhe) zwingend vor. In High Heels an einen übereifrigen, sagen wir freundlich "erzkonservativen" Gesetzeshüter zu geraten, kann, vor allem in der Schweiz und Österreich teuer werden und diskutieren die Busse verdoppeln. In Holland gar kein Problem in Deutschland kann man mit den Beamten meistens noch nett diskutieren ...


Upps!
 
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