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Gast
(Gelöschter Account)
@ SandraTV
Ist das das gleiche Österreich in welchem ein Dorfpolizist behaupten darf man sei zu schnell gefahren und man auch vor Gericht keine Chance hat und zahlt?
Glaub' mir: Wenn Du Pech hast und an einen Polizisten kommst der ein, sagen wir mal "nicht ge-updatetes" Weltbild hat, und die Zahl der besonders konservativ wenn nicht gar rechtsorientierten Ordnungshüter ist in Deutschland wie in Österreich leider überproportional hoch, da nützt Dir die Strassenverkehrsordnung beider Länder nichts. Es steht in allen Ländern (CH, D, A) gleichem ersten Paragraphen der Strassenverkehrsordnung der Hinweis, dass jeder so zu fahren hat, dass er andere nicht behindert oder gefährdet. Und was eine Gefährdung ist, liegt im Auge des Betrachters :-(, denn es wird unterstellt, dass Frau sehr wohl auf High Hegels laufen und damit fahren kann, Mann eben nicht (wenn die Gestapo das glaubt ...). Als Beleg für die Auffassung der Gericht dienen Urteile bei denen Menschen mit eingegipstem Arm, mit Augenklappe und anderen die volle Funktionsfähigkeit des/der FaherX einschränkte.
Hast Du Glück und gerätst an junge oder liberale ältere Gendarmen: Dann wird dir in allen drei Ländern (CH, A, D) durchaus auch begegnen, da hast DU Recht, dass Du ausser einem Schmunzeln und einer neckischen Frage ob man darin auch gehen könne sicher nichts passieren. Da ändert sich gerade was (und ich wäre froh das wäre schon in meinen Jugendtagen so gewesen ...) aber das dauert bis die Alten in Pension sind ....
Ist das das gleiche Österreich in welchem ein Dorfpolizist behaupten darf man sei zu schnell gefahren und man auch vor Gericht keine Chance hat und zahlt?
Glaub' mir: Wenn Du Pech hast und an einen Polizisten kommst der ein, sagen wir mal "nicht ge-updatetes" Weltbild hat, und die Zahl der besonders konservativ wenn nicht gar rechtsorientierten Ordnungshüter ist in Deutschland wie in Österreich leider überproportional hoch, da nützt Dir die Strassenverkehrsordnung beider Länder nichts. Es steht in allen Ländern (CH, D, A) gleichem ersten Paragraphen der Strassenverkehrsordnung der Hinweis, dass jeder so zu fahren hat, dass er andere nicht behindert oder gefährdet. Und was eine Gefährdung ist, liegt im Auge des Betrachters :-(, denn es wird unterstellt, dass Frau sehr wohl auf High Hegels laufen und damit fahren kann, Mann eben nicht (wenn die Gestapo das glaubt ...). Als Beleg für die Auffassung der Gericht dienen Urteile bei denen Menschen mit eingegipstem Arm, mit Augenklappe und anderen die volle Funktionsfähigkeit des/der FaherX einschränkte.
Hast Du Glück und gerätst an junge oder liberale ältere Gendarmen: Dann wird dir in allen drei Ländern (CH, A, D) durchaus auch begegnen, da hast DU Recht, dass Du ausser einem Schmunzeln und einer neckischen Frage ob man darin auch gehen könne sicher nichts passieren. Da ändert sich gerade was (und ich wäre froh das wäre schon in meinen Jugendtagen so gewesen ...) aber das dauert bis die Alten in Pension sind ....