Corona Virus und Auswirkungen auf den Pay Sex

In D ist das mit der Wohnungsprostitution ziemlich locker. Mich hat noch keine gefragt, ob ich geimpft bin. Gestern bei einer 24-jährigen Ungarin gewesen und sie hat nur gefragt, was ich will. Basis war 80 € die halbe Stunde und habe noch 20 € extra gezahlt für Blasen ohne Gummi
 
In D ist das mit der Wohnungsprostitution ziemlich locker. Mich hat noch keine gefragt, ob ich geimpft bin. Gestern bei einer 24-jährigen Ungarin gewesen und sie hat nur gefragt, was ich will. Basis war 80 € die halbe Stunde und habe noch 20 € extra gezahlt für Blasen ohne Gummi
geh ist doch bei uns nix anderes Viele sind auch jetzt besuchbar
 
Kürzlich wurde folgende offizielle Mitteilung an die BetreiberInnen versendet:

Der Betreiber darf Freier, bei denen davon auszugehen ist, dass es zu einem länger andauernden Kontakt mit dem Personal kommt, nur einlassen, wenn diese einen Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ vorweisen. Der Freier hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

Hier wird wohl der unvermeidliche Knackpunkt die Definition des Begriffs "länger andauernde Kontakt" sein - Auslegungsunterschiede sind wohl vorprogrammiert.
Wenn ich richtig informiert bin, wird's ja in der Gastro eine 15-Minuten-Regelung geben. Bleibt der Gast länger als 15 Minuten, gelten die "3 G" (geimpft, getestet, genesen), ansonst nicht.
Wird diese 15-Minuten-Regelung daher auch im Paysex-Bereich zur Anwendung kommen? D.h. ein Quickie könnte durchaus innerhalb der 15 Minuten ablaufen, verlängert der Kunde allerdings mitten im Geschehen, müßte die Betreiberin seine Papiere nachträglich prüfen. Hat er keine dabei, weil er ursprünglich eh nur 15 Minuten zugange sein wollte, wird die Betreiberin das halt achselzuckend zur Kenntnis nehmen müssen.

So manche Kunden werden das wohl als Art Schlupfloch ausnützen ...
 
Leider laufen da die Threads wieder einmal parallel.
Disclaimer-Taferl

Was mich sehr, sehr verwundert und stutzig macht ist, dass im Mail des Hofrats (das in einem anderen Thread auch als Screenshot abgebildet wurde) die Registrierung nicht erwähnt ist - die ich doch zu den "wichtigsten Regeln" zählen würde.

Daraus könnte (oder sogar kann) man schließen, dass die LPD Wien für Prost-Einrichtungen die Ausnahme des Par 17 Abs 7 gelten lässt. Anhang anzeigen 8823530
Da wäre/ist an sich (fast) sensationell, doch bleibt die Frage, was "geeignete Alternativmaßnahmen" sein könnten. Auf sexworker.at wird laut darüber nachgedacht, ob die Angabe allein einer Kontaktmöglichkeit (TelNr, E-Mail) erwogen werden könnte.

Die Interpretation hinsichtlich des Kontakthofs bezieht jetzt ein, dass sich der Kunde ja (mehr als im Hof des Vienna, des Ici oder des KoZe) zuerst einmal im Freien bewegt und erst dann einen der Gänge zu den Zimmern betritt. Und da könnte man auch an die Anwendung einer weiteren Ausnahme denken:

Anhang anzeigen 8823531
(Beachte: "gilt nicht" und nicht "kann abgesehen werden" & Alternativen)

Ich bin jetzt nicht sicher, ob es links auch Verrichtungszimmer gibt, die direkt vom Hof aus zu betreten sind. Ich könnte mir höchstens dort vorstellen, dass man die Mieterin als für die Registrierung verantwortliche Person sehen könnte ... kann mir aber andererseits nicht vorstellen, dass der LH-Betreiber das wirklich (und für ihn befreiend) den Damen wirklich "umhängen" kann.
Deutlicher wird diese Frage übrigens im hinteren Teil des LH Hasenohr (dem früheren LH Baden), wo die Besucher ja direkt vom Parkplatz in das einzelne Motelzimmer der Damen gehen können.

persönliche Anmerkung Archie: Ich habe auch eine nicht persönliche e-mail-Adresse und eine Fickophon-Handynummer und durchaus Interesse daran verständigt zu werden, wenn ein Covid-Fall in einem Prost-Lokal, das ich besucht habe, auftritt. Also habe ich keine Scheu vor einer Registrierung.
 
Wie sind eigentlich die Bestimmungen für Haus- und Hotelbesuche ab nächster Woche?
 
Wie sind eigentlich die Bestimmungen für Haus- und Hotelbesuche ab nächster Woche?
Da gibt's doch auch einen Absatz im Mail vom Hofrat (Link in #7.385).
Beim Hotel kommt als Aspekt dazu, dass - je nach örtlicher Infrastruktur - das Hotel ab hier editiert: viellricht meint, auch von Besucherinnen einen GGG verlangen zu können - auch wenn diese den Beherbergungsbetrieb nicht "zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes" betreten.
Wehren würde ich mich als SW (genauer: wenn ich SW wäre - bevor Gerüchte auftauchen :D) nicht, weil sonst aus irgendeiner Lade irgendwelche Regeln über Besuche in Hotelzimmern hervorkriechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gibt's doch auch einen Absatz im Mail vom Hofrat (Link in #7.385).
Beim Hotel kommt als Aspekt dazu, dass - je nach örtlicher Infrastruktur - das Hotel ab hier editiert: viellricht meint, auch von Besucherinnen einen GGG verlangen zu können - auch wenn diese den Beherbergungsbetrieb nicht "zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes" betreten.
Wehren würde ich mich als SW (genauer: wenn ich SW wäre - bevor Gerüchte auftauchen :D) nicht, weil sonst aus irgendeiner Lade irgendwelche Regeln über Besuche in Hotelzimmern hervorkriechen.

Bei dem "Ansehen" den unser Job "genießt", ist "wehren" meist nur eine gute Idee, wenn auch das nötige Kleingeld für den Anwalt da ist.
 

Ist es nicht seltsam, dass Geimpfte nicht mehr testen müssen, wenn nicht einmal noch klar ist, welche Übertragungsgefahr von ihnen ausgeht?
 

Ist es nicht seltsam, dass Geimpfte nicht mehr testen müssen, wenn nicht einmal noch klar ist, welche Übertragungsgefahr von ihnen ausgeht?

Jein, ich finde es insofern sinnvoll, da bei den meisten geimpften die Viruslast so gering ist, dass sie im Antigentest meistens negativ sind, auch wenn sie den Virus übertragen können. Das ist ein systemischer Fehler, über den man halt nachdenken müsste... oder man ignoriert ihn halt. Geimpfte weitertesten wie es derzeit läuft wäre jedenfalls noch mehr rausgeworfenes Geld (natürlich gibt es auch hier Einzelfälle, bzw. Kann sich die Lage irgendwann mit Mutationen ändern, drum gilt das ja auch nur ein paar Monate.)
 
Die Empfehlungen zur Sexarbeit sind ueberarbeitet worden und in mehreren Sprachen (DE, EN, SP, CZ, RO, BG, HU, Chinesisch) auf der Webseite des GesMin (unter "Fachinformationen/ fuer Unternehmen...") veroeffenlticht worden.

Es ist keine Rede von Registrierung! Der 2-m-Abstand darf, "sofern dienstleistungstypisch" unterschritten werden. Masken, ja, werden erwaehnt.
Sonst zahlreiche Hygienevorschriften (inklusive Hinweis auf des legendaere "Lecktuch" :)).

Danke fuer den Hinweis!
 
ich höre seit gestern unterschiedliche Versionen dazu, wie oft SWs in Wien einen Coronatest absolvieren müssen.
Die einen sagen alle 7 Tage, anderer wieder jeden 2. Tag.

Hat jemand eine gesicherte Info dazu ?
 
Also in allen Lokalen, die eine Gastro-Konzession haben (offenbar auch, wenn sie die nicht ausüben), gilt das kurze Intervall. Das lange beruht wohl (im "wohl" ist der Disclaimer versteckt) auf Par 10(4) 3.Fall - auch wenn manche wohl argumentieren werden, dass dort (nur) von Arbeitnehmer(inne)n die Rede ist .
Siehe auch des Herrn Hofrats Mail.
Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung
 
Zuletzt bearbeitet:
ich höre seit gestern unterschiedliche Versionen dazu, wie oft SWs in Wien einen Coronatest absolvieren müssen.
Die einen sagen alle 7 Tage, anderer wieder jeden 2. Tag.

Hat jemand eine gesicherte Info dazu ?
Meine SW Freundin die derzeit in einem Ö Laufhaus arbeitet weiss auch nicht mehr. Auch nicht der Vermieter. Gibt auch keine Kontrollen in dem Haus. Ansonsten gesund aber nicht jetzt der große Ansturm. Preise wie vor Corona.
 
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