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rinnert mich fatal an die frühere ZDv (Zentrale Dienstvorschrift) 3/11
Gefechtsdienst aller Truppen (Bundeswehr)
Ab einer Wassertiefe von 1.20 Meter hat der Soldat zur Erhaltung der vollen Kampfkraft selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen...
istnicht wahr, oder?