Privat Diverses Die Most4tler Mischung

ich hab nur das gefunden:


Brauchtums-, Grill- oder Lagerfeuer sind grundsätzlich erlaubt, wenn noch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zum Zweck der Brandverhütung eingehalten werden wie z.B.:

  • Überwachung durch geeignete, volljährige Person
  • Bereithalten von Löschgeräten
  • kein Verbrennen bei starkem Wind oder Dürre
 
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