Drug-Checking

ich hab gesagt, dass ich nicht glaube, dass man dafür verurteilt werden kann eine pflanze anzubauen, die potentiell suchtmittel produzieren könnte, so lange diese pflanze das suchtmittel noch nicht produziert hat.

Und? Glaubst es jetzn? ;)
 
Hier hast einen Auszug aus einem OGH-Urteil.. ;)



Ahja.. damit es ned wieder Verständnisschwierigkeiten gibt.. Der Versuch ist strafbar... ;)

PS: Der ANBAU is natürlich, wennst den Samen in die Erde drückst.. ;)

es ist zumindest nicht im selben maße strafbar wie eben der anbau - soviel ersehen wir auch aus dem urteil.
 
Und? Glaubst es jetzn?

ich könnte jetzt sagen, dass ich die österreichische gerichtsbarkeit... lassen wir das.

ja ich glaube es jetzt, aber weise doch daraufhin, dass die schweizer gerichtsbarkeit bei sehr ähnlicher gesetzeslage zu einer anderen bewertung kommt.
 
es ist zumindest nicht im selben maße strafbar wie eben der anbau - soviel ersehen wir auch aus dem urteil.

Schlechtes Rückzugsgefecht, denn die Diskussion war ned in welchem Maße, sondern obs überhaupt strafbar is... ;)

Was bleibt is die Würdigung durchs Gericht bzw durch den Staatsanwalt, aba das hab ich eh schon geschrieben...
 
ja ich glaube es jetzt, aber weise doch daraufhin, dass die schweizer gerichtsbarkeit bei sehr ähnlicher gesetzeslage zu einer anderen bewertung kommt.

Tjo.. dann musst solche Sachen aber auf einem Schweizer Forum oder in einem eigenen Schweizer Thread diskutiern.. ;)
 
Schlechtes Rückzugsgefecht, denn die Diskussion war ned in welchem Maße, sondern obs überhaupt strafbar is... ;)

Was bleibt is die Würdigung durchs Gericht bzw durch den Staatsanwalt, aba das hab ich eh schon geschrieben...


das ist kein rückzugsgefecht, sondern einfach eine tatsache, dass das gericht den umstand gewürdigt hat, dass die pflanze noch nicht zum betäubungsmittelkonsum geeignet war - bzw dass der nachweis gefehlt hat und dass dies in der strafbewertung sehr wohl einen unterschied macht. ok ich hab gedacht, dass dadurch eine straffreiheit gegeben wäre - ich könnte jetzt sagen, der scheuch hat auch geglaubt, dass der versuch der bestechung nicht strafbar sei... ;-)



Tjo.. dann musst solche Sachen aber auf einem Schweizer Forum oder in einem eigenen Schweizer Thread diskutiern..

nein, wieso? das thema bleibt ja das gleiche - nur weil es in der schweiz anders geregelt ist, heißt das nicht, dass es nicht sinnvoll wäre, das auch in einer diskussion in einem österreichischen forum zu erwähnen, oder?
 
ich könnte jetzt sagen, dass ich die österreichische gerichtsbarkeit... lassen wir das.

Umgekehrt bin ich mir sicher, dass ich schweizer Höchstgerichtsurteile finde, wo es mir ähnlich geht, aber das is GsD ned Thema... ;)
 
Umgekehrt bin ich mir sicher, dass ich schweizer Höchstgerichtsurteile finde, wo es mir ähnlich geht, aber das is GsD ned Thema... ;)

hm möglich, aber ich meinte damit eigentlich was anderes - nämlich das weisungsrecht... aber du hast natürlich recht, dass das GOTT SEI DANK nicht das thema ist...
 
nein, wieso? das thema bleibt ja das gleiche - nur weil es in der schweiz anders geregelt ist, heißt das nicht, dass es nicht sinnvoll wäre, das auch in einer diskussion in einem österreichischen forum zu erwähnen, oder?

Moment... Du bist davon ausgegangen, dass in Ö der Anbau von Cannabis nicht strafbar is, weil es in der Schweiz, lt. Urteilen, auch so is und hast das vehement verteidigt.
Mir isses ausschließlich darum gegangen, dass das ned stimmt, weil ich weiß, dass das so is.. ;)

Wie i schon gschriebn hab sinds halt verschiedene Gerichtsbarkeiten und da ich davon ausgehe, dass die Richter in der Schweiz genauso verfassungsmäßig ungebunden sind wie die unseren muss man halt aufpassen, welche Behauptungen man in den Raum stellt, oder sich vorher im ris.bka.gv.at informieren... ;)

Also nix für ungut!
 
nämlich das weisungsrecht

Also ein Weisungsrecht gegenüber einem Richter gibts in Ö definitiv NICHT! Das fangt beim kleinen Bezirksrichter an und geht bis zum Verfassungsrichter.

Tät mich jetzn echt wundern, wenns in CH ein Weisungsrecht gegenüber der Richterschaft gäbe... :hmm:
 
Du bist davon ausgegangen, dass in Ö der Anbau von Cannabis nicht strafbar is,

nein - das hab ich auch nie gesagt - ich habe nur gesagt, dass ich davon ausgehe, dass es für eine verurteilung nicht reichen wird wenn mir der anbau nachgewiesen wird, sondern dass das gericht bzw der staatsanwalt auch den nachweis erbringen wird müssen, dass ich zum zwecke des betäubungsmittelkonsums anbaue. ich habe nie behauptet der anbau sei nicht strafbar. meine vermutung habe ich auf die formulierung des gesetzes begründet und natürlich auch darauf, dass in der schweiz trotz einer ähnlichen formulierung das höchstgericht zu der erkenntnis gelangt ist, dass der nachweis dass die pflanze zum zwecke des betäubungsmittelkonsums angepflanzt wurde nicht allein dadurch erbracht werden kann, dass die pflanze angebaut wird.

ich fände es trotzdem interessant, ob man mit dieser argumentation nicht auch in österreich durchkommen könnte. das zitierte gerichtsurteil ist ja anscheinend in einem verfahren zum tragen gekommen wo - zumindest für mich macht es dem urteil nach den anschein - der angeklagte nicht bestritten hat, dass er das zeug auch rauchen wollen würde, aber halt gesagt hat: es ist ja noch nicht mal reif, also kann man mich dafür nicht belangen - bzw haben die polizisten offenbar die pflanze vernichtet, bevor sie auf ihren thc gehalt untersucht worden ist. so gesehen müsste ich meine aussage von oben also revidieren und spitzfindig sagen: nein ich glaube es nicht, weil der fall völlig anders liegt und der angeklagte ja wegen des versuchs betäubungsmittel herzustellen verurteilt wurde, weil der zweck der anfplanzung offensichtlich und zumindest dem anschein nach nicht bestritten wurde. aber das sind sptizfindigkeiten und ich glaube dass man dafür verurteilt werden könnte, die pflanze anzubauen. aber ich glaube nach wie vor an die möglichkeit, dass man straffrei auskommt, wenn man glaubhaft argumentieren kann, dass man mit dem anbau der pflanze nicht die absicht hatte ein suchtmittel herzustellen.
 
Also ein Weisungsrecht gegenüber einem Richter gibts in Ö definitiv NICHT! Das fangt beim kleinen Bezirksrichter an und geht bis zum Verfassungsrichter.

Tät mich jetzn echt wundern, wenns in CH ein Weisungsrecht gegenüber der Richterschaft gäbe... :hmm:

jo passt schon - das betrifft ja mehr das österreichische justizsystem im allgemeinen und nicht unbedingt die richterschaft. wurscht, vergiss es
 
so gesehen müsste ich meine aussage von oben also revidieren und spitzfindig sagen:

Dann war aber der OGH auch spitzfindig, weil er definitiv gesagt hat, dass die Erzeugung von Suchtgift mit dem Anbau der Cannabispflanze beginnt (dabei wurde aber nichts von der Absicht Suchtgift zu erzeugen geschrieben, sondern rein die Tätigkeit als Solche) unabhängig davon, ob der Vorsatz des "Bauern" jetzn die Erzeugung von Suchtgift oder einer Zimmerpflanze war... ;)
 
Der OGH ist immer spitzfindig ;)

das ist ja auch gut so, weil wenn so hobbyjuristen wie ich mit ihren spitzfindigkeiten den ogh aushebeln könnte, würde was nicht stimmen im system - oder aber ich hätte meinen beruf verfehlt ;-) aber das glaube ich nun wirklich nicht
 
Dann sprich mal z.B. mit einem Alkoholiker! :lehrer: Der wird dir dann bestätigen, dass du da vollkommen im Irrtum liegst!


Zur Wechselwirkung von psychischer/körperlicher Abhängigkeit: nein, nicht jeder, der psychisch abhängig ist, wird das auch körperlich. Ich hab eine Zeit lang hart gesoffen und brauchte mehrere Versuche, damit aufhören zu können. Körperlichen Entzug hatte und brauchte ich nie, heute kann ich sehr entspannt mal ein Glasl Wein oder ein Radler trinken, ohne mir darüber Gedanken zu machen.

Denk nicht, daß man hier so pauschal denken sollte, der Umstand, daß ich keine körperlichen Abhängigkeiten entwickelt hatte war für mich die "Bestätigung", daß ich kein Alkoholproblem hätte.
 
Zur Wechselwirkung von psychischer/körperlicher Abhängigkeit: nein, nicht jeder, der psychisch abhängig ist, wird das auch körperlich. Ich hab eine Zeit lang hart gesoffen und brauchte mehrere Versuche, damit aufhören zu können. Körperlichen Entzug hatte und brauchte ich nie, heute kann ich sehr entspannt mal ein Glasl Wein oder ein Radler trinken, ohne mir darüber Gedanken zu machen.

Nicht jeder Körper reagiert gleich! Ich find es aber super, wenn es jemand schafft, sein Suchtproblem zu lösen!:daumen:
 
Zurück
Oben