Drug-Checking

Die Verantwortung, du hättest ja nur angebaut, weil sie so schön sind glaubt dir kein Mensch und kein Gericht, weils eben straffreie Alternativen gibt.

naja - das würd ich so nicht sagen. erstens ist es wesentlich einfacher an samen zu kommen, die potent sind, zweitens gibt es durchaus argumentationen, die einen anbau von hanf plausibel machen, drittens kann man legal samen kaufen. wieso sollte man samen kaufen, die man gar nicht anpflanzen will - als vogelfutter?? und viertens wird es sicher schwierig sein zu argumentieren, dass ich die pflanze des wohlgeruchs wegen anbaue, wenn ich davon 150 stück im keller anbaue, sehr wohl aber damit argumentieren werde können, wenn ich eine oder zwei davon anbaue.
 
Ist das dann deiner Meinung nach egal, was jemand im "Rauschzustand" macht?.....Autounfall,..den Nachbarn niedersticht, jemand vergewaltigt,...
Das sind sicher nicht die unschuldige kiffer von nebenan!
Da glaub ich e das das leute auf alk. und koks sind, oder so ein chemisches zeug.
Wann ein kiffer sich zu raucht, interesiert ihm das alles sowieso nicht.
Das ist zu anstrengend! Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
naja - das würd ich so nicht sagen.

Des kann schon sein, aber es is so.. :mrgreen:

zweitens gibt es durchaus argumentationen, die einen anbau von hanf plausibel machen,
Klar gibts die! Hanfbier, Hanföl, Hanf für Bekleidung, etc... aber eben nur INDUSTRIEHANF!

Was glaubst warum es keine potenten Pflänzchen in Ö gibt? RICHTIG! Weil der ANBAU verboten ist.. ;)

sehr wohl aber damit argumentieren werde können, wenn ich eine oder zwei davon anbaue.

Äh.. wenn die Pflanzerl einen "Wohlgeruch" (für mi stinken de afoch nur) verbreiten, dann hast aba scho a THC-Problem... ;)

Vielleicht noch ein kleiner Auszug ausm SMG...

Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung, Erwerb und Besitz

§ 6. (1) Die Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung, der Erwerb und Besitz von Suchtmitteln ist, sofern im folgenden nicht anderes bestimmt ist, nur gestattet


1.
den Gewerbetreibenden mit einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften gemäß § 94 Z 32 der Gewerbeordnung 1994 nach Maßgabe einer Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend; sofern es sich um Suchtgifte handelt, darf die Bewilligung nur unter Festsetzung einer Höchstmenge erteilt werden, den zum Großhandel mit Arzneimitteln Berechtigten überdies nur, wenn sie ein Detailgeschäft überhaupt nicht oder doch räumlich vollkommen getrennt führen;

2.
wissenschaftlichen Instituten oder öffentlichen Lehr-, Versuchs-, Untersuchungs- oder sonstigen Fachanstalten nach Maßgabe einer Bestätigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, daß sie die Suchtmittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.


(2) Der Anbau von Pflanzen zwecks Gewinnung von Suchtgift ist verboten, ausgenommen


1.
durch die im Abs. 1 Z 2 genannten Institute und Anstalten für wissenschaftliche Zwecke sowie

2.
durch die im § 6a Abs. 1 genannten Gesellschaften für die Herstellung von Arzneimitteln sowie damit verbundene wissenschaftliche Zwecke.
 
und doch, natürlich habe ich an die folgewirkungen gedacht. natürlich habe ich auch in diesem thread darauf hingewiesen, dass es mir durchaus bewusst ist, dass der tägliche konsum von cannabis eine negative wirkung auf die psyche haben kann. aber noch einmal: es gibt keinen vernünftigen grund deswegen cannabis zu verbieten,

Du wiedersprichst dir ja selbst! :lehrer:
 
im übrigen bin ich der meinung, dass cannabis für jugendliche genau so wie schnaps auch weiterhin verboten bleiben sollte.

Das steht ja eh außer Frage.

thc lebensgefährlich sein kann, dann liefer einen beweis dafür. ich war schon auf partys wo menschen drei stück kuchen gegessen haben, weil sie nicht wussten, dass es so ein kuchen ist. oder wo wer fünf kekse gegessen hat, weil er nicht wusste, dass es solche kekse sind. was passiert? du bist zwei tage high - mehr ist nicht. allenfalls wirst schlafen wie du noch nie in deinem leben geschlafen hast. aber das wars auch schon - mehr ist da nicht.
Ich habe geschrieben, gefährlich kann es für Einsteiger sein, die im Alkrausch einen stark dossierten (und um mehr handelt es sich nomal nicht) Joint rauchen einen Kreislaufkollaps haben und letztlich ist es egal, kratz an Nikotin, am Teer, am Alk oder THC ab, oder kriegst eine Psychose aufgrund der du dich hamdrahst, gsund ist das alles nicht.
Und einen Fall kenn ich wo ein Kind zig Kekse erglangte. Da war der Notarzt vor Ort weil zuerst das Herz raste und dann fast still stand. Was macht man in so einem Fall? Läßt du es schlafen bis zum Nimmerleinstag?
 
na dann. also leider sind in meinem Umfeld mehrere Leut die seit Jahrzehnten rauchen und natürlich auch anbaun. :mrgreen:
es wurden 2 davon erwischt. zumindest davon hab i Kenntnis. einer mit Inndoorplantage in der vollen Blüte etwas 1 Kilo. passiert is dem ned wirklich was. allerdings hat er a Vorstrafenregister wie aus dem Film da er von 17 bis knapp vor 40ig an der Nadel hing. der war nicht einen Tag weggesperrt.

und dann no einen ehemaligen Nachbarn von mir. im Garten 3 Pflanzen. winzig. gerade als solche zu erkennen. Polizei nach vollbrachter Durchsuchung ohne jedliche Folgen von dannen gezogen.

muß jedoch dazu sagen das beide Fälle schon einige Jahre zurück liegen. möglicherweise hat sich die gesetzliche Lage auch geändert.
da i ned anbau is mir des ziemlich wurscht
 
ich würde mich jetzt nicht auf die äste hinauslassen, was österreich anbelangt, aber in der schweiz gibts höchstgerichtsurteile, die besagen, dass niemand verurteilt werden kann, dem der nachweis nicht erbracht werden kann, dass er die pflanze zum zweck der suchtgewinnung anbaut.

Fallt mir grad auf...

I glaub du gehst von falschen Vorraussetzungen aus...

Das Eine ist der BESITZ von Suchtgift oder psychotropen Stoffen, da gehts um eine Menge...

Das Andere ist der ANBAU von Pflanzen zum Zwecke der Gewinnung von Suchtgift...
Da hab ich aber eh schon geschrieben, dass wenn du so eine Pflanze anbaust du dich schon durch den Anbau alleine strafbar machst, weil das eben nur bestimmte Institute oder auch Firmen (Pharmazie) tun dürfen und das nur mit strengen Auflagen.
Das SMG in Ö unterscheidet beim Anbau nicht in Mengen, da dieser GRUNDSÄTZLICH verboten ist.
Ob ein Staatsanwalt oder Richter das dann auch entsprechend würdigt steht auf einem anderen Papier, ich schreib hier nur was das Gesetz "hergibt".

Dein Argument, dass du die Pflanzen ja ned zur Suchtgiftgewinnung angebaut hast geht ins Leere, denn, wie auch schon geschrieben, es gibt straffreie Alternativen (Industriehanf).
 
Klar gibts die! Hanfbier, Hanföl, Hanf für Bekleidung, etc.
viel einfacher und eben auch nicht unbedingt industriehanf: als zimmerpflanze (es gibt kaum eine einfacher zu züchtende zimmerpflanze als hanf) als zutat für duftsäckchen, als zutat für gebäck. und ja. es gibt auch menschen, die den anblick der pflanze genießen.

aber eben nur INDUSTRIEHANF!

wir haben mal für ein theaterstück versucht industriehanf zu kriegen (es sollte auf der bühne ein "joint" geraucht werden und das publikum sollte den geruch auch bemerken, aber wir wollten natürlich weder mit dem gesetz in konflikt kommen, noch wollten wir dass der schauspieler den rest des stückes eingraucht spielt) wir haben versucht an industriehanfsamen zu kommen (wir haben auch an die möglichkeit vogelfutter gedacht, waren aber nicht zu hundert prozent sicher damit wirklich nicht potente pflanzen anzubauen) es war uns ein leichtes an samen für potenten hanf zu kommen. nun frage ich dich: wenn angeblich der anbau per se strafbar ist, wieso ist es dann so leicht an samen von nicht industriehanf zu kommen??

ps: was wir dann schlussendlich gemacht haben: wir haben auf das anbauen verzichtet und uns von einem headshop eine männliche pflanze zur verfügung stellen zu lassen und davon wurden die blätter getrocknet und geraucht - von der polizei genehmigt

Was glaubst warum es keine potenten Pflänzchen in Ö gibt?

geben tut es sie - so viel ist sicher... ;-)


Äh.. wenn die Pflanzerl einen "Wohlgeruch" (für mi stinken de afoch nur) verbreiten, dann hast aba scho a THC-Problem...

nein ned wirklich. auch männliche pflanzen riechen und die haben kein thc. und da hätten wir das nächste argument: die sorte kann noch so thc potent sein, wenn ich männlichen hanf anbaue kann mich auch in österreich keiner verurteilen. da trau i mi wetten. ob das jetzt ein wohlgeruch ist oder obs stinken ist sicher a geschmacksfrage. für mich riecht verbranntes gras weit angenehmer als verbrannter tabak.

noch einmal: in paragraph zwei steht der anbau von pflanzen ZWECKS GEWINNUNG VON SUCHTGIFT ist verboten.

du hast immer noch nicht erklärt, wieso ich samen von potenten pflanzen legal kaufen kann, wenn der anbau von diesen samen angeblich verboten sein soll.
wie gesagt, ich weiß nicht, wie das in österreich ausjudiziert ist - ob es überhaupt ein höchstgerichtsurteil dazu gibt. ich persönlich gehe davon aus, dass man gute chancen hat zu gewinnen, so lange die pflanze kein thc enthält.
 
Das Andere ist der ANBAU von Pflanzen zum Zwecke der Gewinnung von Suchtgift...

sag ich ja seit einer halben ewigkeit: was wenn mir der staatsanwalt nicht nachweisen kann, dass ich es zum zwecke der gewinnung von suchtgift anpflanze?


Das SMG in Ö unterscheidet beim Anbau nicht in Mengen, da dieser GRUNDSÄTZLICH verboten ist.
wenn die menge an suchtgift in der pflanze null ist, kann ich nicht für den anbau von pflanzen zum suchtmittelgebrauch verurteilt werden - zumindest in meiner welt widerspricht das dem gesunden menschenverstand.


Dein Argument, dass du die Pflanzen ja ned zur Suchtgiftgewinnung angebaut hast geht ins Leere, denn, wie auch schon geschrieben, es gibt straffreie Alternativen
diese argumentation geht für mich ins leere - wenn ich legal samen kaufen kann, dann werde ich diese samen auch legal in die erde stecken dürfen. und gerne schreibe ich noch einmal, dass es sehr viel einfacher ist, an samen von potenten pflanzen zu kommen als an samen von industriehanf.
 
wenn die menge an suchtgift in der pflanze null ist, kann ich nicht für den anbau von pflanzen zum suchtmittelgebrauch verurteilt werden - zumindest in meiner welt widerspricht das dem gesunden menschenverstand.

Tja, dann lehn dich halt ein bisserl ausm Fenster deiner Welt und schau in die Welt der Gesetzestexte und wie man sie liest, wobei reine Gesetzestexte ned immer was mit gesundem Menschenverstand zu tun haben müssen... ;)

diese argumentation geht für mich ins leere - wenn ich legal samen kaufen kann, dann werde ich diese samen auch legal in die erde stecken dürfen. und gerne schreibe ich noch einmal, dass es sehr viel einfacher ist, an samen von potenten pflanzen zu kommen als an samen von industriehanf.

Du kannst auch legal ein Gerät zum Orten von Radarboxen kaufen, nur in Betrieb nehmen darfst du es ned, du hast dir, als es den BOS-Funk noch analog gab, auch Funkscanner kaufen dürfen die diese Frequenzen abhören konnten, nur einstellen und abhören durftest du diese Frequenzen ned.
Die Tatsache, dass es Hanfsamen legal zum Erwerb gibt setzt ned das SMG außer Kraft... ;)
 
Ich habe geschrieben, gefährlich kann es für Einsteiger sein, die im Alkrausch einen stark dossierten (und um mehr handelt es sich nomal nicht) Joint rauchen einen Kreislaufkollaps haben

hast du einen dokumentierten fall dafür?


und letztlich ist es egal, kratz an Nikotin, am Teer, am Alk oder THC ab,

finde ich eben nicht egal, wenn es darum geht zu entscheiden welche droge legal konsumiert werden darf und welche nicht.

oder kriegst eine Psychose aufgrund der du dich hamdrahst,

wenn wer aufgrund seines alkoholpegels seine autofahrerischen fähigkeiten überschätzt, im straßengraben landet und tot ist, ist er dann an einer überdosis alkohol gestorben??
du kannst noch tausend beispiele konstruieren, wo jemand an den folgen von cannabiskonsum gestorben ist, es ist der konsum von cannabis an sich nicht tödlich. das ist nun mal eine wissenschaftlich erwiesene tatsache, die zumindest so lange gilt, bis es ein fallbeispiel gibt, wo jemand an einer überdosis cannabis gestorben ist.

gsund ist das alles nicht.
ich hab nie behauptet es sei gesund - ich hab gesagt es ist nicht tödlich...
 
Tja, dann lehn dich halt ein bisserl ausm Fenster deiner Welt und schau in die Welt der Gesetzestexte und wie man sie liest, wobei reine Gesetzestexte ned immer was mit gesundem Menschenverstand zu tun haben müssen...

ich hab eine gewisse juristiische grundbildung - das btmgesetz in der schweiz ist nicht wesentlich anders als in österreich. wenn du mir ein höchstgerichtsurteil zeigst wo jemand für den anbau von hanf verurteilt wurde, obwohl die pflanzen noch kein thc gebildet haben, dann glaub ich dass es so ist. du behauptest es ja genau so wie ich das gegenteil behaupte.


Die Tatsache, dass es Hanfsamen legal zum Erwerb gibt setzt ned das SMG außer Kraft...
ich hab nicht gesagt, dass man legal suchtmittel anbauen darf, ich hab gesagt, dass ich nicht glaube, dass man dafür verurteilt werden kann eine pflanze anzubauen, die potentiell suchtmittel produzieren könnte, so lange diese pflanze das suchtmittel noch nicht produziert hat.
 
wie gesagt, ich weiß nicht, wie das in österreich ausjudiziert ist - ob es überhaupt ein höchstgerichtsurteil

Hier hast einen Auszug aus einem OGH-Urteil.. ;)

Denn das Erzeugen von Suchtgift als Oberbegriff für dessen Herstellung und Gewinnung setzt beim Anbau der Cannabispflanzen ein und umfasst jeden Akt der Aufzucht bis zur Erntereife als Versuch (12 Os 141/97 uva, zuletzt 12 Os 53/03).

Ahja.. damit es ned wieder Verständnisschwierigkeiten gibt.. Der Versuch ist strafbar... ;)

PS: Der ANBAU is natürlich, wennst den Samen in die Erde drückst.. ;)
 
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