Dienstleistungen Diverses Escortgirl zurückschicken - wie geht das?

was bestellst a mädl, dass du gar nicht kennst 3 stunden????????????? ist einmal meine erste frage.

Damit er ihr gleich etwas mehr Geld geben kann, nachdem er bemerkt hat, dass sie ihm eine Falsche geschickt haben. :roll:
Da sind dann sehr spontane Gelüste in ihm hochgekommen, die er sich bei der Buchung noch nicht zu nennen getraute. :kopfklatsch:
Seinen anderen Beiträgen zufolge scheint er ein besonders geschicktes Händchen zu haben und sehr talentiert zu sein. :hahaha:
 
Als Sprache No 1 sollte es schon die Amtssprache des Landes sein, wo man gedenkt als Escort arbeiten zu wollen.
Es ist schön und gut sich für Leute einzusetzen, aber bitte bei offensichtlichen Sachen nicht übertreiben.

Man sollte vor allem nicht mit nackten Finger auf andere zeigen und sich wichtig machen :mrgreen:
Ist doch völlig egal, wenn der Kunde es vorher weiß und eine der angebotenen Sprachen spricht.
 
Interessantes Thema und scheint auch immer wieder mal Realität zu sein.
Ich bin zum Glück noch nicht in dieser Situation gewesen, aber kann mir schon vorstellen, dass die Chemie mal nicht passt oder der Kunde einfach nicht entspricht (besoffen, ungepflegt, ...). Bin aber auch sicher, dass es auch wenige "Schwarze Schafe" gibt, die einfach nur geldgeil sind und den Kunden mit billigen Tricks abzocken wollen. Wie in anderen Branchen auch!
Was würde ich machen?
Ich würde ihr eine Entschädigung für die Fahrtkosten anbieten und dann darf sie gerne wieder gehen.
Falls sie das ablehnt, würde ich als Gegenleistung zumindest eine Massage einfordern.
Aber keineswegs würde ich sie ohne Gegenleistung vorzeitig wegschicken.

Wenn ich mir nicht sicher bin, dann buche ich beim Erstkontakt nur mal eine Stunde, die man ggf, falls es passt und möglich ist, dann noch verlängert oder eben ein anderes mal nachholt.
Es gibt aber gelegentlich Damen, die ich auch bei der Erstbuchung zwei Stunden buche, weil sie entweder gute Referenzen hat oder einen seriösen Eindruck hinterlässt. Entweder bei einer Agentur, wo man mit einer Empfehlung positive Erfahrung machte oder auch mal eine Private, die man vorab schon mal per Mail oder Telefon kontaktiert hat.
 
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Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich

Nein, ich zumindest nicht.

oder einen praktikablen Rat?

Ja zum einen könntest du deine Vorstellungen vorher abklären. Ich hab zwar in meinen leben noch nichts mit Escortagenturen am Hut gehabt aber ich kann mir vorstellen, dass man dort Anrufen kann und vorher abklären kann ob ein Mädl dazu bereit ist oder nicht oder ob es denn möglich wäre mit der Dame mal vorher zu telefonieren. Ich fände es ehrlich gesagt ein blödes Konzept, wenn es nur möglich ist jemanden kommen zu lassen und dann erst klären zu können ob das was man will überhaupt in beiderseitigen Einvernehmen möglich ist.

Wäre ich in so einer Situation würde ich das Geld zurückverlangen. Wegschicken ist ganz einfach du brauchst ja nur sagen, es passt für dich doch nicht ganz. Wenn sie das Geld nicht zurückgeben will, dann würde ich gleich mit der Polizei drohen bereits mit dem Handy in der Hand und der eingetippten Nummer.
Wie das mit den Fahrtkosten ist weis ich nicht und in wie weit es da überhaupt eine gesetzlich gedeckte Regelung gibt. Ein Begleitedienst ansich muss ja noch nicht zwingend was mit Sexarbeit zu tun haben (es muss ja nicht zu Sex kommen) und ob man da für eventuell entstandene Fahrtkosten bezahlen muss, weis ich nicht. Es ist aber immer noch besser nur die Fahrtkosten zu zahlen als weis ich wieviel Euro zu zahlen wenn man eigentlich doch nicht will.

Die Situation ist blöd, wenn dir die Dame schon gegenüber sitzt.
Eventuell wäre es doch Sinnvoll immer darauf zu Achten, wenn man Dienste einer SW in Anspruch nimmt direkt mit der betroffenen zu kommunizieren. Ich denke dann gäbe es nachher keine bösen Überraschungen bzw. kommt es dann doch gar nicht zu einem Treffen, wenn es eben nicht passt.

nein. brauchst nicht antworten.

Getan hat er es trotzdem :roll:
 
Mir ist es vor kurzem passiert, dass ich ein Mädchen bestellt hatte (für Fusserotik etc). Dann stand dieses Mädchen vor meiner Haustür und die Fotos mit denen geworben wurden waren entweder extrem getunt oder aus einem anderen Jahrzehnt. Habe dem Mädchen dann sehr nett erklärt, dass sie nicht dem entspräche was ich erwartet habe. Es gab eine kurze Diskussion, sie meinte, ich solle das Taxi zahlen. Auch das verneinte ich. Sie ging dann fuchsteufelswild. Aber ganz ehrlich? Was soll das? Dann darf sie nicht mit solch gestellten (überbearbeiteten) Fotos werben. MIttlerweile bezweifle ich ja, dass es überhaupt sie war auf den Bildern.
Bei einer Agentur geht das sicherlich noch einfacher, indem man diese einfach anruft und sie informiert über die Gründe der Absage des Termines.
Ist mir allerdings auch das erste Mal passiert.
Darum bleibe ich lieber bei "altbewährtem". :hahaha:
 
Gratuliere, dass du den Mut hattest. Bei dem ganzen Rumänengesocks heutzutage kannst nicht sicher sein, dass der Depp dann nicht raufkommt und randaliert.
Ich hab für mich zB beschlossen, dass ich in Zukunft Escorts nur noch ins Hotel bestellen werde. Die Chance steigt, dass er Ruhe gibt, zumindest kennt er meine Privatadresse nicht.
 
Juristisch ist es eine knifflige Sache. Erstens stellt sich die Frage, was für ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Der OGH sagt seit 2012, dass das Entgelt für vereinbarungsgemäß erbrachte sexuelle Dienstleistungen einklagbar ist, d.h. solche Verträge sind nicht komplett sittenwidrig. Die zweite Frage ist aber, wie es umgekehrt ist, d.h. wenn eine sexuelle Dienstleistung nicht erbracht, aber bezahlt wurde. Dazu gibt es meines Wissens nach noch keine Judikatur in Österreich. Selbst wenn bei Nichterbringung der Dienstleistung das Entgelt grundsätzlich zurückgefordert werden kann, könnte sich die Escort-Lady auf Annahmeverzug von Seiten des Kunden ausreden. D.h. sie würde sagen, sie war eh bereit, die Dienstleistung zu erbringen, aber der Kunde wollte nicht mehr. Die Einbeziehung von Vibrator-Spielen war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (= spätestens bei der Bezahlung) nicht vereinbart, kann somit im Prinzip nicht als Begründung hergenommen werden, dass das Girl wieder fortgeschickt wurde.
Sehr wohl eine Begründung für eine Vertragsauflösung ist es, wenn das Girl nicht dasselbe ist wie auf den Bildern. Wenn sie nur völlig anders aussieht (weil die Bilder bearbeitet wurden), wäre das nach meinem Hausverstand ein Vertragsauflösungsgrund, aber juristisch würde sich die Frage stellen, inwieweit das Aussehen einer Sexdienstleisterin entscheidend für die Erbringung der Dienstleistung ist. Hier fehlt aber wiederum entsprechende Judikatur.
In der Praxis werden beide Vertragspartner die juristischen Fragen umgehen wollen.
Es stellt sich einzig und allein die Frage, in wessen Händen das Geld ist. Lehnst Du die Lady ab, nachdem Du ihr das Geld gegeben hat, wird sie es möglicherweise nicht mehr herausrücken - außer sie ist auf ihren guten Ruf bedacht. Schickst Du sie weg, bevor Du ihr das Geld gegeben hast, wird sie auch nichts tun (können), außer wenn sie mit irgendwelchem Gesindel in Kontakt ist, das Dir dann bei Gelegenheit auflauert.
Hier im EF ist eine Agentur tätig, die lt. ihrer HP ein unverbindliches Kennenlernen mit anschließender Möglichkeit zum Wegschicken ermöglicht. Eine seriöse Escort-Lady wird das von Haus aus anbieten, meine ich.
 
Sehr wohl eine Begründung für eine Vertragsauflösung ist es, wenn das Girl nicht dasselbe ist wie auf den Bildern.
Natürlich - denn das geschieht mit Absicht, dann ist es Täuschung, oder die sind zu doof und schicken deshalb die falsche - dann sind die aber auch selber schuld.

Selbst wenn bei Nichterbringung der Dienstleistung das Entgelt grundsätzlich zurückgefordert werden kann, könnte sich die Escort-Lady auf Annahmeverzug von Seiten des Kunden ausreden.
wenn sie nichts geleistet hat - wofür will sie dann Geld?


meiner Ansicht nach ist ein bloßer Anruf noch lange kein Vertrag - wenn etwas bestellt wird aber die falsche Ware kommt, dann bezahlt man doch nicht ! nein nein - so geht das nicht.
 
meiner Ansicht nach ist ein bloßer Anruf noch lange kein Vertrag - wenn etwas bestellt wird aber die falsche Ware kommt, dann bezahlt man doch nicht ! nein nein - so geht das nicht.

vertrag ist es schon. aber da falsch geliefert wird. sinds in lieferverzug ;-)
 
vertrag ist es schon. aber da falsch geliefert wird. sinds in lieferverzug ;-)
es gibt überall soetwas wie Rückgaberecht, aus meiner Sicht ist das kein Vertrag - da können die sich auf den Kopf stellen. wie lange soll man warten? wenn die das nicht auf die Reihe bringen dann bestell ich wo anders und aus. wenn schon dann bezieht sich das nicht auf irgendwann.
außer wenn sie mit irgendwelchem Gesindel in Kontakt ist, das Dir dann bei Gelegenheit auflauert.
ein Grund mehr sie wieder heim zu schicken.
 
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es gibt überall soetwas wie Rückgaberecht, aus meiner Sicht ist das kein Vertrag - da können die sich auf den Kopf stellen. wie lange soll man warten? wenn die das nicht auf die Reihe bringen dann bestell ich wo anders und aus. wenn schon dann bezieht sich das nicht auf irgendwann.

ein Grund mehr sie wieder heim zu schicken.

natürlich ist das ein vertrag. angebot und annahme. du bestellst mädel - ihr einigt euch auf das mädl und preis = vertrag
aber egal, wenns falsche schicken, pech für sie.
 
natürlich ist das ein vertrag. angebot und annahme. du bestellst mädel - ihr einigt euch auf das mädl und preis = vertrag

das haltet doch vor keinem Gericht - das ist auch kein Vertrag, das ist gar nichts. Wennst Pech hast liegt sie da und stellt sich blöd - was genau soll das denn für ein Vertrag sein ?
 
das haltet doch vor keinem Gericht - das ist auch kein Vertrag, das ist gar nichts. Wennst Pech hast liegt sie da und stellt sich blöd - was genau soll das denn für ein Vertrag sein ?

sorry, ich diskutier mit dir jetzt nicht über verträge. das ist basiswissen - jus :) wennst in supermarkt einkaufen gehst, schließt du auch einen vertrag. oder wennst am markt eine gurke in die hand nimmst, nix sagst und dem verkäufer das geld in die hand drückst....
 
sorry, ich diskutier mit dir jetzt nicht über verträge. das ist basiswissen - jus :) wennst in supermarkt einkaufen gehst, schließt du auch einen vertrag. oder wennst am markt eine gurke in die hand nimmst, nix sagst und dem verkäufer das geld in die hand drückst....

du weisst genau dass es sich hierbei um keine Gurke handelt die man kauft !!!
 
wenn sie nichts geleistet hat - wofür will sie dann Geld?

meiner Ansicht nach ist ein bloßer Anruf noch lange kein Vertrag - wenn etwas bestellt wird aber die falsche Ware kommt, dann bezahlt man doch nicht ! nein nein - so geht das nicht.

Bitte nicht zwei Sachen vermischen. Wir beide sind uns ja quasi einig, dass der Vertrag nicht zu Stande gekommen ist, wenn die falsche Lady erscheint. Hier ist es auch juristisch wasserdicht, dass man nicht zahlen muss.

Ich habe mich aber auf das Eingangsposting bezogen. User Mariaungureanu hat berichtet, dass er eine Lady für 3 Stunden bestellt hat. Vereinbarungsgemäß hat er gleich zu Beginn bezahlt. Danach hat er aber verlangt, dass sie auch ein bissl mit dem Vibrator spielt, was sie aber abgelehnt hat. Daraufhin wollte er sie zurückschicken.
Rein juristisch ist eher die Escort-Lady im Recht. Das, was am Telefon ausgemacht wurde, ist ein mündlicher Vertrag. Es wurden 3 Stunden mit nicht näher spezifizierten sexuellen Dienstleistungen ausgemacht. Die Lady kann behaupten, sie wäre bereit gewesen, die Dienstleistung zu erbringen, aber der Kunde hat die Leistung nicht angenommen. Ohne Mitmachen des Kunden ist die Dienstleistung in diesem Fall aber nicht möglich. Das einzige, was für den Kunden sprechen könnte ist, dass man sagen könnte, Vibratorspiele gehören zum Standardprogramm einer längeren Sex-Dienstleistung dazu, sodass man sich das nicht extra ausmachen muss (man muss ja bspw. auch nicht extra vereinbaren, dass man einen geblasen haben will).
Das Problem: Es gibt gewiss noch keine Judikatur dazu, was zum Sex-Standardprogramm gehört und was nicht.

Bei einer Dienstleistung gibt es auch kein Rückgaberecht. Man muss auch die Seite der Anbieterin verstehen: Sie hat 3 Stunden ihrer Arbeitszeit blockiert, plus Anfahrt, und plötzlich will der Kunde nicht. Sie hat Anspruch auf Entgelt, weil sie sonst ja ein anderes Date ausgemacht hätte. Vergleichbar ist das mit Hotelbuchungen, die ab einer gewissen Zeit auch nicht mehr - oder nur sehr erschwert - stornierbar sind.
 
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Das Problem: Es gibt gewiss noch keine Judikatur dazu, was zum Sex-Standardprogramm gehört und was nicht.
eben - also kann man auch nicht von Vertrag reden. ausser es geht jetzt nur darum wie sie sich raus redet.
Bei einer Dienstleistung gibt es auch kein Rückgaberecht.
wenn die Leistung erbracht wurde dann natürlich nicht, aber nicht ab dem Anruf.
 
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Bitte nicht zwei Sachen vermischen. Wir beide sind uns ja quasi einig, dass der Vertrag nicht zu Stande gekommen ist, wenn die falsche Lady erscheint. Hier ist es auch juristisch wasserdicht, dass man nicht zahlen muss.

reden wir jetzt von dissens? dann kommt kein vertrag zu stande. irrtumsanfechtung? auflösung vertrag. oder nicht-erfüllung des vertrags?
 
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