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Gast
(Gelöschter Account)
Die Verträge sind in aller Regel sehr wohl rechtskräftig.
welche Verträge bitteschön ... du hast meine Frage noch nicht beantwortet ob es sich dann um einen Vertragsbruch handelt wenn sie das Service nicht einhält !!
ganz was Neues - ein "einseitiger" Vertrag. Meinst du damit, dass er nur eine Seite umfasst oder dass er sozusagen "mit sich selbst" abgeschlossen wurde?!
nein - ich meine damit dass er nicht gültig ist.
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ich weiss ja nicht was der Dachdecker dafür kann - aber wenn er ohne Ziegel kommt dann frag ich ihn wie er sich das vorstellt.