Dienstleistungen Diverses Escortgirl zurückschicken - wie geht das?

Die Verträge sind in aller Regel sehr wohl rechtskräftig.

welche Verträge bitteschön ... du hast meine Frage noch nicht beantwortet ob es sich dann um einen Vertragsbruch handelt wenn sie das Service nicht einhält !!

ganz was Neues - ein "einseitiger" Vertrag. Meinst du damit, dass er nur eine Seite umfasst oder dass er sozusagen "mit sich selbst" abgeschlossen wurde?!

nein - ich meine damit dass er nicht gültig ist.

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ich weiss ja nicht was der Dachdecker dafür kann - aber wenn er ohne Ziegel kommt dann frag ich ihn wie er sich das vorstellt.
 
welche Verträge bitteschön ... du hast meine Frage noch nicht beantwortet ob es sich dann um einen Vertragsbruch handelt wenn sie das Service nicht einhält !!
Siehe mein Posting Nr. 48
Es handelt sich natürlich um Vertragsbruch. Bei Vertragsbruch sind grundsätzlich zwei Konsequenzen möglich:
Der andere Vertragspartner kann entweder die Leistung einklagen oder er kann vom Vertrag zurücktreten.

Die Besonderheit bei Sexdienstleistungsverträgen ist, dass Variante 1 nicht möglich ist. Sex kann nicht eingeklagt werden. Variante 2 ist aber natürlich schon möglich, d.h. der Besteller muss nichts zahlen.
 
Hi
Was ich nicht ganz verstehe, da geht es jetzt Seitenweise ob ein Anruf (Buchung) ein Vertrag ist oder nicht. Leute das ist doch Schei... egal.
Wenn ich jemand buche und es kommt ein anderes Mädchen dann schicke ich Sie zurück, ich lass mich doch nicht verarschen.
Es gibt, wenn ich gut gelaunt bin maximal 20 Euro Taxigeld. Vertrag hin Vertrag her, und wo will da jemand klagen ?
Das ist ja lächerlich, bei einigen Agenturen ist man gut aufgehoben und wer wo anders bucht.. Nun wenn das Mädchen nicht entspricht, warum kann (darf) man
Sie nicht zurück schicken und keine Angst vorm Fahrer, der tut Dir nichts, nur nicht einschüchtern lassen.
lg
 
Leute das ist doch Schei... egal.
normalerweise schon aber vielleicht nicht immer .

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@kater001 - vielen Dank für die Beratung, ich hoffe wir beide haben jetzt keinen Vertrag miteinander!

Ok, ich verstehe soweit - das war mir soweit auch klar, dass man die Dienstleistung nicht einklagen kann und das ist doch auch ganz klar (man kann das nicht einfordern) und dann muss sie das Geld zurück geben. Mit einseitig meinte ich, man hat nur die Verpflichtung zu bezahlen aber kein Recht auf eine Dienstleistung - und man hat ja auch tatsächlich kein Recht darauf, trotzem ist es ein Teil des Vertrages der dann so aussieht : man darf bezahlen für etwas auf das man kein Recht hat.

... und .... es handelt sich vielleicht nicht bloß nur um eine Dienstleistung bzw. ist es mit Sicherheit nicht egal, von wem diese Dienstleistung erbracht wird. Man stelle sich bloß vor, es kommt ein dicker Mann statt einer schlanken Frau. Das wäre egal wenn man ein Taxi bestellt - nicht so hier !!! Deshalb macht es sehr wohl einen Unterschied wer da kommt und wie sie aussieht - ist jetzt nicht direkt mein Problem, nur mal angenommen jetzt.

Ich hab gelesen (in England ist das passiert und das war in der Zeitung) ... dass ein Kunde bei der Polizei angerufen hat weil die Frau so häßlich war und er nicht bezahlen wollte ... also ganz klar ist es nicht egal wer da kommt. Sehe ich auch so, man sollte sich nicht einschüchtern lassen denn wo kommen wir da hin?
 
@ Nedul:
Ich habe das eh mehrfach geschrieben, dass es bei einer Sexdienstleistung nicht egal sein kann, wer kommt. Insoweit sind wir konform.
Die anderen Dinge stimmen nicht wirklich. Es ist kein einseitiger Vertrag, und Du bist nicht verpflichtet zu zahlen, wenn die Dienstleistung nicht erbracht wird.

Aber ich möchte das nicht noch weiter breit treten, weil erstens habe ich mich dahingehend eh recht ausführlich geäußert, zweitens hat Don-of-NewYork Recht wenn er schreibt, dass Streitigkeiten in dieser Hinsicht eher faktisch als juristisch gelöst werden, und dass man Agenturen oder Independents mit gutem Ruf wählen sollte, wenn man gut bedient werden und Streit vermeiden möchte. Das habe ich auch schon einmal in ähnlicher Form geschrieben.

Trotzdem war es MMN auch einmal ganz nett, die juristische Qualität eines Sexdienstleistungsvertrags einmal zu diskutieren.
 
Leute - habts echt nix besseres zu tun, als die Vertragsrechtliche Sicht auf Sexwork
zu durchzudiskutieren? :mrgreen:

So, und jetzt zur Auflösung für alle Hobbyjuristen: Es handelt sich (beim Telefonat) am ehesten um einen
Vorvertrag, und wenn einer von beiden doch nicht will, gilt die "Umstandsklausel".
 
So, und jetzt zur Auflösung für alle Hobbyjuristen: Es handelt sich (beim Telefonat) am ehesten um einen
Vorvertrag, und wenn einer von beiden doch nicht will, gilt die "Umstandsklausel".

na ja du hobbyjurist. da liegst völlig falsch.
 
maximal ein Vor(fick)vertrag ... und ich möchte schärfstens darauf hinweisen, dass nicht jeder Geschlechtsverkehr haben will und auch in diesem Fall hat mein kein Recht auf irgend etwas und nix .
 
Weil ich schon einmal im Forum bin möchte ich um Rat bitten!:lehrer:
Was mache ich, wenn ich ein Mädchen für drei Stunden zu mir in die Wohnung bestellt habe, ich habe bezahlt, und wir unterhalten uns bei einem Glas Sekt über meine Wünsche.
Die gefallen ihr gar nicht (eh nur Einsatz eines Vibrators – nix Extremes), das Mädchen sieht auch anders aus als auf den Fotos und ich will sie nach Hause schicken.
Muß sie das Geld wieder zurückgeben? Ich habe wohl für die Fahrtkosten aufzukommen? Wenn sie keine Anstalten macht, das Geld wieder herauszurücken? Was tun? Nachdem ich keine Gewalt anwenden kann/will, zahlt mir die Agentur den Betrag zurück, wenn ich sie rausschmeiß?
Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich oder einen praktikablen Rat?
DANKE

Warum fragst du uns und net die Agentur?
 
ok - bespritzt und ... ähm .


also vielleicht kennt sich wieder jemand aus : wie ist das denn bei Vertragsbruch ? Die Dienstleistung kann man nicht einklagen aber hat man Anspruch auf Schadensersatz ??? Bzw. kann man auf Schafensersatz klagen oder ist das ausgeschlossen ?!?!?!?!?!?
 
Das geht auch; wenn du vorerst angibst wieviel das in Schafen ist um die Gleichung aufzubauen. Auf jeden Fall gehen wir davon aus, dass Du einen Schaden hast.

kannst die frage nicht verstehen ? macht nix, dann sag eben nix dazu .


oder willst ein Schaf oder was zum Kuckuck is los mit dir ??
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage an Dich war ganz einfach: Welchen Schaden willst Du ersetzt haben ?

wozu willst du das wissen ?? das ist doch egal welcher Schaden entsteht wenn ein Schaden ensteht - Schaden ist doch nur ein Begriff und es macht keinen Unterschied welcher Schaden ensteht falls ein Schaden ensteht ... durch den Vertragsbruch !!!


die frage ist nicht so abwegig, denn durch Vertragsbruch kann schnell Schaden enstehen und ich will eben wissen wie es sich hier verhält.
 
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