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Natürlich muss man von einem Vertrag sprechen. Es gibt zu diversen Verträgen keine Judikatur. Entweder weil sie eh immer eingehalten wurden, oder weil halt in Streitfällen bisher keiner was ausjudizieren wollte. Trotzdem ist es klar, dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist.eben - also kann man auch nicht von Vertrag reden.
Das einzige Problem bei Sexdienstleistungsverträgen ist, dass bis vor Kurzem unklar war, ob sie nicht sittenwidrig und damit ohnehin nichtig sind. Erst ein richtungsweisendes Urteil des OGH aus 2012 hat klargestellt, dass Prostitutionsverträge grundsätzlich nicht sittenwidrig sind. Aber es wurde nur festgestellt, dass der Kunde nach vereinbarungsgemäß erbrachter Dienstleistung zahlen muss. Alle anderen möglichen Fragen wurden nicht beantwortet, weil sie sich nicht gestellt haben. Daher kann man sich in einer Diskussion wie hier nur anschauen, wie die Rechtslage bei anderen Dienstleistungsverträgen ausschauen würde.
Ein Vertrag entsteht nicht erst durch seine Erfüllung, sondern bereits mit der Vereinbarung. Und wenn telefonisch vereinbart wird, eine Lady kommt zu einem dreistündigen Date zu Dir nach Hause und hat Sex mit Dir gegen ein in Voraus zu bezahlendes bestimmtes Entgelt, dann ist es eindeutig ein mündlicher Vertrag.wenn die Leistung erbracht wurde dann natürlich nicht, aber nicht ab dem Anruf.
Wenn Du mich meinst, ich will gar nichts verkaufen. Gerade im Zivilrecht ist im Übrigen nur Weniges gesetzlich geregelt. Das nennt man Vertragsfreiheit. Es gibt ja bspw. auch kein Gesetz, wie eine Friseur- oder Massagedienstleistung auszusehen hat.is mir schon klar dass Juristen alles mögliche verkaufen wollen, selbst dann wenn es nicht mal Gesetze dafür gibt.