Liebe @desire, erzähl nur weiter deine Geschichten über mich. Es ist mir egal und das Forum belächelt dich nur.
Zur Info: das Gebiet ist nicht wie du behauptest ein Naturschutzgebiet, sondern Schutzgebiet. Als kündige Frau, kennst du den Unterschied.
Um mich zu erkennen, soll ich deiner Empfehlung nach vielleicht ein Schild tragen, wer ich bin. Natürlich besonders dann, wenn du gerade dort bist. Oder was schlägst vor? Wie erkennen dich am Teich? Würde dann in geziehmender Weise auf dich zukommen und mich vorstellen. LG E.
Figur-Teich und 'Schwarze Lacke' waren 1996 zum Naturdenkmal erklärt worden. An Naturdenkmälern dürfen keine Eingriffe oder Veränderungen, die dem Erhalt des Naturdenkmals widersprechen, vorgenommen werden. Vor allem die flächigen Naturdenkmäler genießen neben den Naturschutzgebieten den höchsten Schutzstatus, wodurch auf diesen Flächen der Naturschutz Vorrang gegenüber anderen Nutzungen hat.
Genaugenommen dürfte jeder nur auf den Wegen das Gebiet genießen und nicht die Wiese niedertrampeln und mit Decken ersticken, auch wie es manche praktizieren Sträucher und Bäume zu schneiden oder Holzbretter an die Bäume nageln um sich einen Swingerclub dort zu errichten.
Für strafbare Handlungen gibt es kein Gewohnheitsrecht.
Was sind Naturdenkmäler?
Ein Naturdenkmal ist ein geschütztes Naturgebilde, das wegen seiner wissenschaftlichen, historischen oder kulturellen Bedeutung oder wegen seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder seines besonderen Gepräges für das Landschaftsbild erhalten werden soll.
Naturdenkmäler können z.B. Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen oder Parks, aber auch Quellen, Wasserfälle, Höhlen, markante Felsbildungen oder Schluchten sein. In Niederösterreich sind 1.400 Naturdenkmäler ausgewiesen (Stand 2015).
An Naturdenkmälern dürfen keine Eingriffe oder Veränderungen, die dem Erhalt des Naturdenkmals widersprechen, vorgenommen werden. Vor allem die flächigen Naturdenkmäler genießen neben den Naturschutzgebieten den höchsten Schutzstatus, wodurch auf diesen Flächen der Naturschutz Vorrang gegenüber allen anderen Nutzungen hat. Das bedeutet aber auch, dass neben dem Eingriffsverbot eine dem geschütztem Lebensraum entsprechende naturschutzkonforme Pflege notwendig ist und erfolgen muss.
Naturdenkmäler sind im Naturschutzgesetz verankert, könnt ihr auch gerne im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) nachlesen.
Wir sind daran interessiert, dass hier nicht irgendwelche Hirnis Werbung betreiben, dass noch mehr von Auswärts kommen und ihren Müll mitbringen den sie wie wir ja sehen nicht wieder mitnehmen und allen anderen die schon sehr lange Zeit dieses Gebiet genießen und sich daran erfreuen dort alles zerstören.
Die langjährigen Teichbesucher Besucher geben sich Mühe organisieren Müllsammlungen und tun alles dazu, dass uns dieses Juwel erhalten bleibt, da brauchen wir niemanden der das zerstört, wir hoffen daß du darüber ein bischen nachdenkst lieber Eduard, es dürfen sich aber auch alle anderen angesprochen fühlen die ähnliches Gedankengut tragen.
Wir hoffen, dass wir alles so wie es immer war so lange wie möglich erhalten können, darum bitten wir auch jeden einzelnen Besucher hier weiter alles besser zu hinterlassen als er es vorgefunden hat.
LG.desire_69