Hätten die nicht voriges Jahr (als Freizeiteinrichtung, oder was weiß ich was) Anfang Mai wieder aufsperren können, und dann kam auf einmal eine Sonder-Verordnung, und es wurde Anfang Juli? Oder hab ich das falsch in Erinnerung?
Sollte mich nicht wundern, wenn etwas in der Art demnächst käme.
Im Kern erinnerst Dich richtig.
Bis zum 30.4.2020 galt die urspruengliche, grundsaetzliche VO 96/2020 (mit mehreren Nov) mit den Betretungsverboten.
§ 1.
Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt.
Diese war bis zum 30. April gueltig, dann wurde gelockert mit der "Lockerungsverordnung" 197/2020 (deren Name dann ad absurdum gefuehrt wurde, als die Massnahmen wieder angezogen wurden). In dieser VO blieben Freizeitbetriebe vorerst gesperrt (i.e. betretungsverboten), und die Prost-Einrichtungen wurden erstmals explizit als solche erwaehnt.
In der VO 231/2020 wurde dann mit Wirkung ab 29. Mai der Par 9 (in dem, nach heutiger Terminologie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Seilbahnen geregelt waren) zusammengestrichen, die Verbote in diesem Bereich wurden
fast ganz abgeschafft ...
§ 9.
(1) Das Betreten des Besucherbereichs von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven samt deren Lesebereichen sowie von sonstigen Freizeiteinrichtungen ist unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 5 zulässig. Sofern sich der Besucherbereich im Freien befindet, gilt § 1 Abs. 1.
(2) Das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution ist untersagt.“
... und ab da hatte die Branche den Schwarzen Peter. Der Entfall des Abs 2 wurde da dann schon mit 30. Juni angekuendigt.