1. Spanisches Recht.
2. Bumsti öffentliche Persönlichkeit.
3. Wurde nur das veröffentlicht, was im öffentlichen Interesse liegt - und das haben gleich drei Gerichte, eins in München, eins in Hamburg, festgestellt.
4. In Österreich hat good anus per Gerichtsurteil die Verbreitung verbieten lassen - qu.e.d.
5. Auf dem Videos ist kein Sex zu sehen, auch kein Schnee ... nur ein Bumsti, der halb Österreich verscherbelt, sauft und Massen an Sushi vertilgt ...
Ich kann mir nicht vorstellen, daß auf eins der Schmuddelvideos, die der gute in seinem Profil hat, auch nur einer der ersten drei Punkte zutrifft.
Eingriff ins höchstpersönliche Recht.