(geHEIMe) Kamera

Nein, weil man so was einfach nicht macht.
1. Fragen, ob man fotografieren darf.
2. Fragen, ob man das Foto veröffentlichen darf.
Eiserne Regeln.



Weil alle außer Dir hier das Wort "Einvernehmlichkeit" buchstabieren können?
Es ist strafbar. Es ist zivilrechtlich verfolgbar. Es ist medienrechtlich verfolgbar. Und das ist sehr gut so.
iiiiibizaaaaaa :-D
 
Mann könnte die geliebte Person filmen, Ihr dannach das Projekt vorstellen bzw. ansehen laßen...
und wenn ihr/ihn das alles nicht gefällt, dann kann man alles löschen und vergeßen. So einfach.

Man könnte dir auch einen Tritt in den Allerwertesten geben und dich danach fragen ob's dir gefallen hat.

Wenn nicht, entschuldigt man sich halt.....

So einfach.
 
Ich geb zu konkludent musste ich erst googeln (danke jedenfalls)

Es ist hier auch falsch verwendet: es heißt "schlüssiges Handeln". Beispiel: Wer beim Billa eine Cola-Dose aus dem Kühlregal nimmt, sie öffnet und noch im Geschäft trinkt gibt "schlüssig" zu verstehen, dass er einen Kaufvertrag schließen will.

Von "konkludentem Handeln" könnte man nur sprechen, wenn jemand die Kamera sieht, weiß dass sie läuft, und trotzdem weiter macht: dann und nur dann ist er "schlüssig" mit der Aufnahme einverstanden. Bloßes Stillschweigen ist eigentlich nie schlüssiges Handeln.
 
iiiiibizaaaaaa :-D


1. Spanisches Recht.
2. Bumsti öffentliche Persönlichkeit.
3. Wurde nur das veröffentlicht, was im öffentlichen Interesse liegt - und das haben gleich drei Gerichte, eins in München, eins in Hamburg, festgestellt.
4. In Österreich hat good anus per Gerichtsurteil die Verbreitung verbieten lassen - qu.e.d.
5. Auf dem Videos ist kein Sex zu sehen, auch kein Schnee ... nur ein Bumsti, der halb Österreich verscherbelt, sauft und Massen an Sushi vertilgt ...

Ich kann mir nicht vorstellen, daß auf eins der Schmuddelvideos, die der gute in seinem Profil hat, auch nur einer der ersten drei Punkte zutrifft.
Eingriff ins höchstpersönliche Recht.
 
Ich glaub' es doch nicht, das niemand
ein Foto vom Partner geschoßen hat,
als er/sie schlief (und wuste nicht davon,


Warum um alles in der Welt sollte mensch einen so kindischen Blödsinn machen?
Du versuchst, illegal hergestellte Nacktvideos zu verteidigen. Wie tief gesunken muß jemand eigentlich sein, um die Persönlichkeitsrechte eines anderen Menschen so mit Füßen zu treten ...
 
Ich geb zu konkludent musste ich erst googeln (danke jedenfalls)
Ich glaube nicht dass man jemanden so gut kennen kann um 100 % sicher sagen zu können was der/diejenige möchte und akzeptieren wird.


Konkludentes Handeln scheidet hier aus - sie weiß ja nicht, daß sie gefilmt wird, also kann sie auch nicht dementsprechend handeln.
Einzig denkbares Model wäre "nachträgliche Heilung" - also eine nachträgliche Zustimmung, wobei ich das hier schlicht ausschließe. Weil die Aufnahmen ja schon gemacht wurden und jetzt auch noch verbreitet werden. Und ich bin mir sehr sicher, dazu gibts keine Zustimmung.
 
1. Spanisches Recht.
2. Bumsti öffentliche Persönlichkeit.
3. Wurde nur das veröffentlicht, was im öffentlichen Interesse liegt - und das haben gleich drei Gerichte, eins in München, eins in Hamburg, festgestellt.
4. In Österreich hat good anus per Gerichtsurteil die Verbreitung verbieten lassen - qu.e.d.
5. Auf dem Videos ist kein Sex zu sehen, auch kein Schnee ... nur ein Bumsti, der halb Österreich verscherbelt, sauft und Massen an Sushi vertilgt ...

Ich kann mir nicht vorstellen, daß auf eins der Schmuddelvideos, die der gute in seinem Profil hat, auch nur einer der ersten drei Punkte zutrifft.
Eingriff ins höchstpersönliche Recht.
er hat ja nix von verbreitung der videodateien geschrieben. private aufnahme in seiner, resp. gemeinsamer wohnung zur privaten verwendung. kann da jetzt die aufregung nicht verstehen...

was hier an nacktbildern gepostet wird. ob es da immer volley einverständnis gab, wäre eine interessante frage.

alternativer thread: wer nutzt amazon echo oder google nest audio etc
 
Es ist hier auch falsch verwendet: es heißt "schlüssiges Handeln". Beispiel: Wer beim Billa eine Cola-Dose aus dem Kühlregal nimmt, sie öffnet und noch im Geschäft trinkt gibt "schlüssig" zu verstehen, dass er einen Kaufvertrag schließen will.

Von "konkludentem Handeln" könnte man nur sprechen, wenn jemand die Kamera sieht, weiß dass sie läuft, und trotzdem weiter macht: dann und nur dann ist er "schlüssig" mit der Aufnahme einverstanden. Bloßes Stillschweigen ist eigentlich nie schlüssiges Handeln.
Wie gesagt, ich kannte den Ausdruck gar nicht.
Danke jedenfalls für deine Erläuterungen.
Ich lerne gerne dazu.
 
Mann könnte die geliebte Person filmen, Ihr dannach das Projekt vorstellen bzw. ansehen laßen...
und wenn ihr/ihn das alles nicht gefällt, dann kann man alles löschen und vergeßen. So einfach.

Wie schon mit #94 gesagt funktioniert solch ein "Projekt" nur einmal. Weiß sie um deine Leidenschaft sie mit Kameras zu überwachen, ist da nichts mehr heimlich und sie wird sich auch dementsprechend verhalten., also "schauspielern". Insofern ist dein Ansinnen ein Widerspruch in sich.
 
Es ist hier auch falsch verwendet: es heißt "schlüssiges Handeln". Beispiel: Wer beim Billa eine Cola-Dose aus dem Kühlregal nimmt, sie öffnet und noch im Geschäft trinkt gibt "schlüssig" zu verstehen, dass er einen Kaufvertrag schließen will.

Von "konkludentem Handeln" könnte man nur sprechen, wenn jemand die Kamera sieht, weiß dass sie läuft, und trotzdem weiter macht: dann und nur dann ist er "schlüssig" mit der Aufnahme einverstanden. Bloßes Stillschweigen ist eigentlich nie schlüssiges Handeln.

Er hat sie ja in Kenntnis gesetzt, dass er sie heimlich gefilmt hat. Und wenn sie keine Einwände gegen eine solche Überwachung erhebt, ist ihre Haltung dazu eben "konkludent. Und nichts ist mehr heimlich und ohne ihr Wissen, sondern quasi einvernehmlich.

 
Einen gewissen Reiz hat das Filmen ja schon. Aber nicht ohne Wissen aller Beteiligten.
Es hat auch den Vorteil, dass einige sich echt mehr anstrengen wenn sie wissen eine Kamera läuft mit :joyful:

Und das gesichtete Material wird mit Feedback zugesendet 😈
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das wäre eine nachträgliche Einwilligung — oder auch nicht. "Kokludent" ist das alles nicht.

Beim ersten mal eine nachträgliche Einwilligung. Im Weiteren dann konkludent. Er wird es ja nicht bei einem mal belassen haben, wenn sie keine Einwände erhoben hat oder es ihr sogar gefällt. Als sexuelles Spiel eines Paarens auch nichts Verwerfliches.
 
er hat ja nix von verbreitung der videodateien geschrieben. private aufnahme in seiner, resp. gemeinsamer wohnung zur privaten verwendung. kann da jetzt die aufregung nicht verstehen...

Jegliche Bild- und Tonaufnahme bedarf in Österreich des Einverständnisses. Egal, wozu man sie verwendet.

was hier an nacktbildern gepostet wird. ob es da immer volley einverständnis gab, wäre eine interessante frage.

Ja, das frag ich mich auch oft ...

alternativer thread: wer nutzt amazon echo oder google nest audio etc

Ich setz mir doch nicht einen Spion ins Haus ... never ever ... ich hab nicht mal eine Kamera am PC Bildschirm ...
 
Geschätzte Genossen auf dem Forum;
Ich möchte vonn Euch gerne wissen, was Ihr vonn verschteckten bzw. geheimen Kameras in euerer Wohnung haltet? -Was, wenn/ob Ihr eine entdeckt habt/hätten (in den Zimmer des Partners)? -Wie würdet Ihr sie umbemerkbar behalten? -Eure Erfahrung mit Heimnetzwerken, Systemen, usw.? (Ich weiß, das jede Stubbe/Beisel die Situation für sich selbst ist… Schreibt eure Meinung (auch wie unverschämmt oder Privatsferegeferdend Ihr das findet)… Ich wünsche mir eine freie Interpretation der verschiedenen Sichten.

Du mit mögen hat das jetzt nix zu tun, aber es passiert genau was du befürchtest - wir verstehen dich verkehrt, weil das was du schreibst nicht verständlich ist.

Und warum du jetzt mit dem Kaiser kommst, verstehe ich auch nicht - zum Glück haben wir keine Monarchie mehr...
 


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