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Ja, richtig, die Tätowierstudios waren auch dabei!Wir werden getrennt anschauen müssen: die Betretungsverbote (Frisier-, Non-SDL-Massage- und Kosmetiksalons, Tätowierstudios nicht mehr verboten, Prost-Einrichtungen schon noch) und die Erbringungen körpernaher DL außerhalb von Betriebsstätten.
Die "Erbringung körpernaher Dienstleistungen außerhalb der Betriebsstätten" ist verbunden mit den Untersuchungen der SWs am Gesundheitsamt. Wird nicht untersucht, dann sind Hausbesuche auch nicht möglich. Soweit ich informiert bin, werden die Kontrolluntersuchungen ( in Wien ) aber gemacht.
Normalerweise müsste man annehmen, dass "körpernahe Dienstleistungen wie Prostitution" nicht erlaubt sind, aber es gibt ja kein "Prostitutionsverbot" sondern ein "Betretungsverbot von Prostitutionslokalen". Das heißt, dass Hausbesuche eigentlich erlaubt wären, wenn SWs Ihre Kontrolluntersuchungen gemacht haben.
Bei Friseure, Kosmetiker, Tätowierer und Masseure braucht der Kunde einen Ausweis und einen maximal 48 Stunden alten Corona-Test, bei den SWs mit Hausbesuch habe ich davon aber nichts gehört. Friseur ja, SWs nein?
Irgendwo ist da aber doch ein Wurm drin!? .....Hausbesuche sind doch erlaubt, oder nicht?
Was passiert, wenn die Polizei den Kunden bei sich zu Hause mit einer offiziell angemeldeten und vom Gesundheitsamt untersuchten SW antrifft? Die Polizei kontrolliert nicht zu Hause, da hätte sie viel zu tun, aber nur um die legistische Lage zu klären: Polizist sieht sich beide Ausweise an und die "Grüne Karte" und sagt : "Ja, in Ordnung, auf Wiedersehen"?
...beim Friseur - ohne Coronatest - wirst dann gelyncht von der Polizei, oder wie?
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