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zu dem oder so gut, dass sich nachherkeiner beschwert: denk einmal an den Mathias30 oder so
Damit mir das Wochenende verdorben ist?
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zu dem oder so gut, dass sich nachherkeiner beschwert: denk einmal an den Mathias30 oder so
Damit mir das Wochenende verdorben ist?
Spass bei Seite, welche Konsequenzen soll das Urteil bitte haben, ich meine praktischerweise beim zuständigen Bezirksgericht.
Das wird sicher noch Wellen schlagen!Wenn ich wüsst, wo in Kärnten da gerade das Beweisverfahren läuft, ich würd mir Urlaub nehmen ...
Ob es bei Zeugeneinvernahmen bleibt? Oder ein Gutachten beauftragt wird?
Wenn nicht traurig wär , könnts lustig sein
ist dann ein ersatzfahrzeug einklagbar?
Davon gehe ich auch aus. Damit ist aber der Gedanke, Gewerbesex wie andere Gewerbe auch in einen anerkannten Berufsrahmen zu setzen, zumindest in Frage gestellt, oder sehe ich das falsch?
Das ist mir in den Berichten entgangen.... wie es aussieht, wird beim Beklagten (Sozialhilfeempfänger) nicht viel zu holen sein.
Naja, die eigene Bankomatkarte würde ich auch nirgends hinterlegenwenn er mit der Bankomatkarte der Mutter, dann dürfte er eher keine eigene haben ...
In jedem anderen Gewerbe gilt aber auch, daß eine vertraglich vereinbarte Leistung eingeklagt werden kann, das soll in diesem Fall nicht gelten, weil Sex nicht einklagbar ist. --> spricht nicht für eine Gleichbehandlung i.S. von Anerkennung eines Berufsstandes.
Da irrst du. Eine Leistung kann normalerweise nicht eingeklagt werden, nur deren Geldwert.
Ein wirklich gutes und plakatives Beispiel, das Schustern ...Wenn ein Schuster mir ...
Das verkorkste, veraltete, entwertende Frauenbild unserer Väter und Großväter aus den Hirnen der Gesellschaft zu reden und zurecht zu rücken, nicht wahr?
Zusätzlich zum Geldwert der Leistung kann auch der durch die Nichterbringung der Leistung entstandene Schaden eingeklagt werden.Eine Leistung kann normalerweise nicht eingeklagt werden, nur deren Geldwert. Das ist bei der Sexarbeit nicht anders