geld für sex nicht mehr sittenwidrig

Spass bei Seite, welche Konsequenzen soll das Urteil bitte haben, ich meine praktischerweise beim zuständigen Bezirksgericht.

Nachdem es in D bereits seit mehr als 10 Jahren möglich ist, dass SW das Entgelt für ihre Leistungen einklagen können, ist anzunehmen, dass die Situation in A nicht viel anders sein wird: Es wird nur vereinzelt Klagen geben. Denn in der Regel werden Sexdienstleistungen weiterhin nur gegen Vorkasse erfolgen. In der Praxis eingeklagt werden z.B. Fahrtkosten für Escorts, wo der Freier den Termin nicht eingehalten hat. Aber auch dort gibt es nur eine Klage, wenn der Freier trotz klarer Beweislage uneinsichtig ist: Normalerweise gibt es eine Einigung noch vor der Klagseinbringung, spätestens wenn der Anwalt der SW den Freier anschreibt.
 
ich glaube ich habe noch nicht unzufriedene Kunde gehabt, und nicht weil das Service Top war sondern, weil meine meinung alle Männer brauchen aufmerksamheit, geborgenheit, liebe zuneigung, ( mindestes meine Gäste) und war nicht wichtig ZK, NF, GR usw mit ein umarmung habe ich mehr erreicht, wie mit ZK! Geld war wichtig aber ich möchte das Person auch kennenlernen, ich habe versucht zeit zum lassen, bevor ich anfange! Für mich war genug 10, 15 minute, zum wissen wie ist der Typ, und wie kann ich mit ihm umgehen! Das ist nur Psyhologie, und Kunst! Ohne große dienstleistung jemand zum glücklich machen! Yeah Natürlich habe ich ein paar jahre gebraucht, das alles zum beherschen! Natürlich das Job muss man bisschen lieben, dann kann mann gut machen, genau wie alle andere Job! Ich habe gern gemacht! Ich kann nur bedanken für Männer, weil die haben mich stark gemacht, die haben mich unterstüzt, weiter zum gehen! Also Lieber Männer, danke euch!
 
Wenn ich wüsst, wo in Kärnten da gerade das Beweisverfahren läuft, ich würd mir Urlaub nehmen ...
Das wird sicher noch Wellen schlagen!

Es ist ja jetzt schon in den Medien zu verfolgen:

"Im konkreten Fall des Villacher Freiers muss das Landesgericht Klagenfurt nun die Höhe für die unbezahlten "Mädchendienstleistungen" festlegen, die er in Anspruch genommen hat." (derstandard).

Ob es bei Zeugeneinvernahmen bleibt? Oder ein Gutachten beauftragt wird? Wer wird dann als Gutachter zugelassen? Gibt es einen Lokalaugenschein? Fragen über Fragen ...
 
Ob es bei Zeugeneinvernahmen bleibt? Oder ein Gutachten beauftragt wird?

Wieso soll das Verfahren anders ablaufen, als jeder andere Zivilprozess auch? Da der Kellner die Bezahlung für Sexdienstleistungen vorgeschossen hat, wird es Belege darüber geben, dass er sie an die SW ausgezahlt hat. Diese Belege sind bisher in erster Instanz ignoriert worden (was in der Revision auch gerügt wurde). Wenn die einzelnen Beträge nicht exorbitant hoch sind (Nichtigkeit wegen Wucher), wird es kaum nötig sein, näher auf die konkrete Leistung einzugehen - und wenn doch, werden Zeugenbefragungen zum Schutz des Privatlebens aller Beteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Allerdings wird es kaum zu einem weiteren Verfahren kommen: Wenn der Beklagte gut beraten ist, wird er die zusätzliche Verfahrenskosten vermeiden wollen (die er bei einer absehbaren Niederlage voll zu tragen hätte und die bei solchen Zeugenbefragungen mehrere tausend Euro pro Verhandlung betragen) und eine außergerichtlichen Einigung anstreben. Möglicherweise ist aber auch der Kläger gut beraten, von sich aus auf eine Fortsetzung zu verzichten (die eigenen Anwaltskosten muss er ja zunächst selber tragen), denn wie es aussieht, wird beim Beklagten (Sozialhilfeempfänger) nicht viel zu holen sein.
 
Mich würde der Umkehrschluss interessieren: Angenommen, die Pracht-SW protzt großmundig über ihre französischen Kenntnisse, es kommt zum Arrangement und der Schuss landet sprichtwörtlich im Ofen, pardon... der Küchenrolle oder sonstwo. Noch schlimmer, der Ferrari möchte gestartet werden, aber die Trulle findet den Schlüssel nicht. Egal, welche Knöpfe sie auch drückt. Ist dann ein Ersatzfahrzeug einklagbar?
 
Davon gehe ich auch aus. Damit ist aber der Gedanke, Gewerbesex wie andere Gewerbe auch in einen anerkannten Berufsrahmen zu setzen, zumindest in Frage gestellt, oder sehe ich das falsch?

Du siehst es nicht falsch. Und es wird immer darüber diskutiert, dass das vereinbarte Entgelt einklagbar sein sollte. Dabei geht das doch an der Realität vorbei, denn in unseren Breiten bestehen die Damen doch angeblich auf Zahlung im Vorhinein.
 
... wie es aussieht, wird beim Beklagten (Sozialhilfeempfänger) nicht viel zu holen sein.
Das ist mir in den Berichten entgangen.

DiePresse berichtet in ihrer Online-Ausgabe:
... ein Fall aus Kärnten, in dem der Nutznießer von Sexleistungen nicht bezahlen wollte. Dabei galt der Mann in dem Villacher Nachtklub als Stammkunde und als großzügiger Gast. Das Geld blieb der Mann zwar öfters schuldig, er hinterließ aber dafür quasi zur Sicherheit die Bankomatkarte seiner Mutter und zahlte ein paar Tage später. In der Zwischenzeit schoss immer wieder ein Kellner im Bordellbetrieb das Geld für die Frauen, die auf freier Basis beschäftigt waren, vor. Als der Mann aber aufhörte, seine Schulden zu bezahlen und die Bankomatkarte der Mutter gesperrt wurde, kam es zum Prozess. Der Kellner klagte den Freier auf rund 12.000 Euro, wovon sich 6170 Euro auf sogenannte „Mädchendienstleistungen“ bezogen, und der Rest auf Konsumationen (Getränke, Zigaretten).

Für einen Sozialhilfeempfänger ganz beachtlich. Irgendwas mach ich falsch ...
 
wenn er mit der Bankomatkarte der Mutter, dann dürfte er eher keine eigene haben und mit anderer Leute Geld kann man ja bekanntlich leicht grosszügig sein
 
In jedem anderen Gewerbe gilt aber auch, daß eine vertraglich vereinbarte Leistung eingeklagt werden kann, das soll in diesem Fall nicht gelten, weil Sex nicht einklagbar ist. --> spricht nicht für eine Gleichbehandlung i.S. von Anerkennung eines Berufsstandes.

Da irrst du. Eine Leistung kann normalerweise nicht eingeklagt werden, nur deren Geldwert. Das ist bei der Sexarbeit nicht anders als bei jedem anderen Gewerbe. Wenn ein Schuster mir meine Schuhe nicht reparieren will obwohl ich schon bezahlt habe, kann ich das Geld zurück verlangen, aber nicht die Reparatur der Schuhe durch diesen Schuster einfordern.
 
Da irrst du. Eine Leistung kann normalerweise nicht eingeklagt werden, nur deren Geldwert.

Wenn ich den Berichten unzufriedener Kunden im Straßenstrichforum Glauben schenken darf, dann funktioniert das mit dem "Geld retour" aber auch nicht unbedingt.
 
Spannendes Thema. Es stört mein sittliches Empfinden, dass 2000 Jahre nach Christus (ist ja klar übermittelt wie mit Prostituierten umzugehen ist), es immer noch gerichtlicher Klarstellung bedarf, wie mit Frauen die als Prostituierte arbeiten umzugehen ist... Aufgabe für uns Männer die nächsten Jahrzehnte: Das verkorkste, veraltete, entwertende Frauenbild unserer Väter und Großväter aus den Hirnen der Gesellschaft zu reden und zurecht zu rücken, nicht wahr?
 
Das verkorkste, veraltete, entwertende Frauenbild unserer Väter und Großväter aus den Hirnen der Gesellschaft zu reden und zurecht zu rücken, nicht wahr?

Und wie wäre es, dein neues Frauenbild? ich meine, abseits von Phrasen und Klischees?:hmm:
 
Eine Leistung kann normalerweise nicht eingeklagt werden, nur deren Geldwert. Das ist bei der Sexarbeit nicht anders
Zusätzlich zum Geldwert der Leistung kann auch der durch die Nichterbringung der Leistung entstandene Schaden eingeklagt werden.
Wenn Prostituierte nunmehr zu vertragsfähigen Personen erklärt werden haben sie nicht nur die Rechte sondern auch Pflichten (Gewährleistung etc.) aus den mit ihren Kunden abgeschlossenen Verträgen.
 
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