Gütertrennung

Wo hast das gelesen ? Wenn das Haus vor der Beziehung m späterer Ehe schon sein Eigentum war , bleibt es auch sein Eigentum . Sein einziger Muss ist falls sie mit ihren eigenen Geldmittel etwas finanziert hat ,das wieder zurück zahlen . So hat es sich mit meiner Eigentumswohnung bei der Scheidung verhalten Grundbuch - Ich = Meins

Die gesetzliche Grundlage bildet § 97 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB):

RIS - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 97 - Bundesrecht konsolidiert
 
Alleine die paar Sätze des TE bestätigen die Richtigkeit meiner Lebensweise.
Ich brauche kein Geld oder irgendwelche Besitztümer mit irgend jemanden teilen.
Früher haben einige meiner Freundinnen gesagt schau doch, dass du den Richtigen für ein glückliches Leben findest.
Mit meiner Lebenseinstellung konnten nur die Wenigsten etwas anfangen.
Heute verstehen sie mich dafür umso mehr.
Streitereien vor Gericht samt dadurch bedingte Geldeinbußen, sowie haufenweise Ärger sind mir erspart geblieben.
Und deine freiheit und selbstbestimmung ist dir auch geblieben...:)
 
da mag viel im gesetz stehn die realität sieht oft anders aus da gehts um die frsage wer wohnte in dem haus war es ehelicher wohnsitz - ist ein kind da - wohnbedarf - usw usw hab so viele scheidungen erlebt .....
 

Ja ehrlich! Aber die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und Ersparnisse ist auch sehr gut in den Paragrafen 81 ff Ehegesetz nachzulesen, zur Ehewohnung insbesondere die Paragrafen 82 Abs. 2., 87, 88. Das ist dort wirklich detailliert beschrieben! Sollte dir das noch immer nicht genügen, besorg dir den Grundriss des bürgerlichen Rechts, Band 1 von Welser/Kletečka, 15. Auflage und lies dir die entsprechenden Seiten im Familienrechtsteil durch.
 
da mag viel im gesetz stehn die realität sieht oft anders aus da gehts um die frsage wer wohnte in dem haus war es ehelicher wohnsitz - ist ein kind da - wohnbedarf - usw usw hab so viele scheidungen erlebt .....

Zwingendes Recht ist immer einzuhalten, daran hat sich auch die Realität zu halten, oder man muss eben mit den Sanktionen leben können.
Im Bereich der Scheidung kann man aber vieles einvernehmlich regeln. Gelingt das nicht, dann kommt (subsidiär) das Gesetz zur Anwendung.

Übrigens... auch sämtliche von dir im zitierten Beitrag angeführten Themen greift das Ehegesetz (Paragrafen 81 ff) auf.
 
Ich liebe es, wenn sich in einem Forum die "Juristen" gegenseitig die Köpfe einschlagen und in Belangen, von denen niemand etwas genaueres weiß, weil der TE sich geschlichen hat, darum streiten, wer Recht hat. Echt, ich steh da voll drauf :D Ist fast wie im echten Leben :cool::D
 
Ich liebe es, wenn sich in einem Forum die "Juristen" gegenseitig die Köpfe einschlagen und in Belangen, von denen niemand etwas genaueres weiß, weil der TE sich geschlichen hat, darum streiten, wer Recht hat. Echt, ich steh da voll drauf :D Ist fast wie im echten Leben :cool::D

Hab noch keinen Widerspruch erkennen können. Bei verschiedenen Sachverhalten gelangt man auch meist zu verschiedenen Ergebnissen. Es kommt immer auf den jeweiligen konkreten Einzelfall an. :) Dieses Forum ist außerdem nicht dazu da, komplexe Rechtsthemen zu behandeln, also kanns hier auch nur grundsätzliche, einfache Auskünfte geben, schließlich will man ja auch was verdienen. ;)
 
Hab noch keinen Widerspruch erkennen können. Bei verschiedenen Sachverhalten gelangt man auch meist zu verschiedenen Ergebnissen. Es kommt immer auf den jeweiligen konkreten Einzelfall an. :) Dieses Forum ist außerdem nicht dazu da, komplexe Rechtsthemen zu behandeln, also kanns hier auch nur grundsätzliche, einfache Auskünfte geben, schließlich will man ja auch was verdienen. ;)

Jaja, ich habs kapiert, du bist wohl Jurist :D (das mit den Ergebnissen hab ich schon längst vor vielen Seiten auf andere Weise dargelegt ;) )

Wirklich, mir ist es egal. Und wie gesagt, ich finde es lustig, dass da rumgestritten und rumdisktuiert wird, ist ein bissi wie Schwanzvergleich - mag man ja gern aus der Ferne beobachten :D
 
Männer die jammern das sie bis zum letzten Hemd von der Ex ausgezogen wurden sollten sich mal überlegen, wie oft ihre Frau zurückgestanden ist damit er sich Beruflich verwirklichen konnte. Wie hat einer dieser erfolgreichen Männer gesagt der seine Frau für eine andere verliess (sie konnte leider mit meiner persöhnlichen Weiterentwiklung nicht Schritt halten ) so ein Pech für die arme Frau aber selber Schuld wenn mann glaubt dem Mann den Rücken freizuhalten zu müssen.
 
Hallo wenn du noch Bedarf an Informationen dazu hast, schreib mir eine Nachricht. Vor 2 Jahren musste ich das auch abwickeln. Lg
 
um das Thema zu beenden:
ich war beim Anwalt.
In meinem Fall besteht keine Möglichkeit das Haus zu verlieren.
Meiner Partnerin könnte höchstens befristetes Wohnrecht eingeräumt werden.
Auch wenn Kinder da wären könnte ihr höchstens befristetes Wohnrecht eingeräumt werden,
wobei da könnte es schon bis zur Volljährigkeit der Kinder gehen,
wobei sie dann Miete zahlen müsste.
Natürlich gibt's noch Themen wie Unterhalt etc., worauf ich nicht eingehen will.
zum Glück siehts momentan bei mir nicht mehr nach Scheidung aus :)
 
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