Hilfe sexy-melli

Leute, zum Thema selbst will ich mich ned äußern, da wurde eh schon alles gesagt, aber nachdem das bei mir immer Augenkrebs verursacht: BITTE BITTE schreibts ned dauernd AGBs...AGB ist bereits der Plural und man schreibt bekanntlich ned "Allgemeine GeschäftsbedingungenS" ;) Danke für eure Nachsicht mit einem bereits halb-blinden Iron. :mrgreen:
 
Eine IP-Adresse ist so etwas wie eine Hausnummer im Internet.
Danke . Aber das war nicht meine frage (bzw war falsch formuliert)
Meine frage zielte darauf ab: wenn die e-mal Adresse bekannt ist - wozu die IP Adresse ?

Der Vertragspartner ist ja der Eigner der e-mail adresse. Wenn dieser nun behauptet jemand anderer habe sein PW erschlichen und missbraucht den account. Kann mit der Ip Adresse der Übeltäter (=Verwender der kostenpflichtigen Seiten) ausgeforscht werden. Ist das der Grund ? Aber ist das nicht ein wenig übertrieben ?

Man kann nun sagen auch die e-mail Adresse führt nicht immer zum Vertragspartner. - wenn es zb eine GMX Adresse ist. Aber genau deshalb werden derartige Adressen bei Verträgen von vielen nicht akzeptiert.

Aber wir sollten dies hier nicht vertiefen . Es geht ja in diesem thread um rechtliche Aspekte. Aber das ist möglicherweise der Grund für die IP Adresse . Wenn bewiesen werden kann das ein Vertrag besteht (wenn auch rechtlich nicht einwandfrei zustandegekommen) und der Vertrag vom vetragspartner genutzt wird - nachdem ihm klar sein muß das es kostenpflichtig ist (spätestens nach dem lesen der Zahlungsaufforderung) - dann ...
 
wenn die e-mal Adresse bekannt ist - wozu die IP Adresse ?
Kann mit der Ip Adresse der Übeltäter (=Verwender der kostenpflichtigen Seiten) ausgeforscht werden.

Ja, kann. Aber nur im Zusammenspiel mit deinem Internetprovider. Und der gibt sie nur auf richterliche Anordnung heraus. Die IP alleine nutzt also gar nichts.
 
Ists nicht so, daß bei einem (Haus)Netzwerk alle angeschlossenen Geräte die gleiche IP Adresse haben? Dann ist nicht mehr nachvollziehbar wer da der "Übeltäter" ist, und das ganze verläuft im Sand. Bzw kann sich bei ungeschütztem WLAN der Nachbar, oder ein Passant mit einem Smartphone, reinhängen.... wird eher schwer sein, da irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.
 
Es ist zwar schon viel gesagt, aber ich gebe auch nich meinen Senf dazu ;)

Also mir sind sie auch auf die Nerven gegangen, aber ganz umsonst war mein Jusstudium dann doch nicht ;)
Ich habe denen folgendes zurückgeschickt und nie wieder was gehört:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich darf sie darauf aufmerksam machen, dass sie ihr Angebot auf aggressivste Weise auf der auf den österreichischen Markt ausgrichteten Internetplattform Erotikforum.at angepriesen habe. Dementsprechend tritt §13a österreichisches KSchG in Kraft, der bestimmten Regelungen des österreichischen Zivil- und Konsumentenschutzrecht einen Vorrang gegenüber deutschem Recht einräumt, insoweit dieses für den Konsumenten vorteilhafter ist.

Gemäß dem österreichischen KSchG und §879 (3) ABGB ist der Preis einer Dienstleistung im Moment der Abgabe des Anbots eindeutig ersichtlich sein. Auf ihrer Homepage ist aber nur ein Feld zur Eingabe der Emailadresse und des Alters zu finden. Ganz am unteren Ende, der bei jedem handelsüblichen Bildschirm nicht mehr sofort ersichtlich ist, ist in einer Schriftgröße, die bedeutend kleiner als die restlichen Schriften auf der Seite ist, ein Kostenhinweis zu finden. Dieser ist aber nach öst. Rechtssprechung nicht ausreichend. Die Angabe von Kosten in den AGB ist auch nicht ausreichend, da gem. §5c KSchG insbesondere der Preis "klar und verständlich" kommuniziert sein muss. Bei einer Seite, die den Anschein erweckt gratis zu sein, ist ein Verstecken in den AGB daher nicht möglich.

Auch das Widerrufsrecht muss dementsprechend erst mit eindeutiger Erkennbarkeit der Hauptbestandteile des Vertrages, insbesondere allfälliger Lieferkosten, ausgeübt werden. (§5d KSchG)

Desweiteren ist eine Anfechtung des Vertrages möglich, da es sich einerseits um einen von ihrer Seite veranlassten Irrtum handelt, da die Kostenpflicht sehr schwer ersichtlich ist. Insbesondere da eine halbnackte Dame sich im oberen Bereich der Seite räckelt und zur Eingabe der Daten auffordert. Der Verweis auf die Kosten aber in extrem kleiner Schrift am untersten Rand der Seite außerhalb des Sichtfeldes angebracht ist. Andererseits kann es sich nach der Judikatur des OGH in dem Fall auch schon um eine arglistige Täuschung handeln. Beide Tatbestände berechtigen zur Anfechtung des Vertrages, wobei dies aufgrund des ausgeübten Widerrufes ohnehin hinfällig ist.

Selbst unter der Annahme, dass ein vertragsgültiger Vertrag zustande gekommen ist - was ausdrücklich bestritten wird- ist der Preis auf jeden Fall als laesio enormis anzusehen und entsprechend zu mindern.

Da meine Rechtsposition aufgrund der Rechtslage und der dazu ergangenen Judikatur die weitaus stärkere ist, sehe ich einer allfälligen Klage ihrerseits entsprechend gelassen entgegen. Ich möchte sie aber freundlicherweise darauf hinweisen, dass gem. KSchG in dem Fall der Gerichtsstand Österreich ist, was entsprechende Kosten für eine verlorenen Klage nach sich zieht.

Desweiteren möchte ich sie auf darauf aufmerksam machen, dass ihre eigene Rechnung ihre Rechtsposition schwächt. Sie behaupten, dass nach Zahlungseingang das Vertragsverhältnis erlischt, aber angeblich verkaufen sie eine 30 tägige Mitgliedschaft. Daraus lässt sich ohnehin schon ihre Intention ablesen, dass sie keine Leistung erbringen wollen. Die Bezahlung kann keinen Einfluss auf die Dauer des Vertragsverhältnisses haben. Entweder sie haben vor eine 30- tägige MItgliedschaft zu liefern oder es geht ihnen ohnehin nur um den Zahlungsfluss ohne adäquate Gegenleistung.

Noch dazu ist es recht bezeichnend, dass sie "Kunden", die sich beschweren sofort mit einer Unterlassungsaufforderung drohen. Entweder sie betreiben ein seriöses Geschäft, dann ist das unnötig oder sie haben Sorge, dass rechtskundige "Kunden" ihre fragwürdigen Methoden nicht über sich ergehen lassen.

Daher stelle ich fest, dass aufgrund der mangelnden Sichtbarkeit der Kosten kein gültiges kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Selbst unter der ausdrücklich bestrittenen Annahme dass das doch der Fall ist wurde das Widerrufsrecht rechtzeitig iSd KSchG ausgeübt. Sollte sie trotzdem der Meinung sein, dass ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, dann steht es ihnen jedezeit frei diesen einzuklagen, wobei dann eine Anfechtung wegen Irrtums und subsidiär wegen arglistiger Täuschung endgültig mir Recht geben würde.

Sollten sie daher weiter versuchen eine nicht existente Forderung zu betreiben, behalte ich mir das Recht vor ihr Geschäftsmodell der österreichischen und deutschen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen mit der Bitte es einmal hinsichtlich Betrugs und Nötigung zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen


Aber beim Durchlesen der vorigen Kommentare sind mir ein paar Sachen aufgefallen, die ich lieber richtig stellen möchte:

-) Ein gültiger Vertrag braucht nicht zwangsläufig eine Unterschrift, wie es öfter behauptet wurde. Im Gegenteil sind wohl die meisten geschlossenen Verträge nur mündlich oder überhaupt stillschweigend geschlossen. Es wird sich wohl noch niemand mit dem Billafillialleiter hingesetzt und einen Kaufvertrag über den Wocheneinkauf aufgesetzt haben ;)

-) Man kann Mahnungen auch per Email verschicken, wenn es vereinbart ist. Es ergibt sich nur ein Beweisproblem, ob die Nachricht auch wirklich dem Empfänger zugegangen ist. Daher werden wichtige Sachen, die Fristen in Gang setzen für gewähnlich eingeschrieben verschickt, es sein denn es wurde explizit vorher so vereinbart.
 
Hi leute

Habs auch vor 2 wochen bekommen muss ich es jetzt zahlen habs immer ignoriert

Warte eine antwort
 
Nicht Zahlen ! Sie sind zwar lästig, aber seit einem Monat höre ich nichts mehr von denen mehr.
Im letzten Mail haben die Typen gemeint das sie persönlich mich besuchen werden. Sind bis heute nicht gekommen.
Wenn du den BIC kontrollierst wirst du feststellen das das Konto auf das du überweist bei einer Bank in Polen geführt wird.
Auf Seiten wie Computerbetrug.de und Raubwirtschaft wirst du auch noch einiges über die Bande finden.

Ach, ja - wenn du noch nicht hast lege dir eine SPAM-Adresse an.
 
Ein gültiger Vertrag braucht nicht zwangsläufig eine Unterschrift, wie es öfter behauptet wurde. Im Gegenteil sind wohl die meisten geschlossenen Verträge nur mündlich oder überhaupt stillschweigend geschlossen. Es wird sich wohl noch niemand mit dem Billafillialleiter hingesetzt und einen Kaufvertrag über den Wocheneinkauf aufgesetzt haben ;)

-) Man kann Mahnungen auch per Email verschicken, wenn es vereinbart ist. Es ergibt sich nur ein Beweisproblem, ob die Nachricht auch wirklich dem Empfänger zugegangen ist. Daher werden wichtige Sachen, die Fristen in Gang setzen für gewähnlich eingeschrieben verschickt, es sein denn es wurde explizit vorher so vereinbart.
Ja natürlich - solange alle parteien den Vertrag einhalten - braucht es meißt keinen schriftlichen Vertrag.

Wenn es hart auf hart geht - kommt es darauf an wer glaubhaft nachweisen kann das der Vertrag rechtens zustande-gekommen ist.
Es geht auch soweit das Verträge von Zeugen mit-unterschrieben werden bzw notariell beglaubigt werden. Manchmal mit dem Zusatz - 'im vollbesitz der geistigen ...'

Wenn sich einer dann doch nicht an den Vertrag halten will - ist man gut beraten auch zeugen zu haben.

Bei eheschließungen werden oft hunderte zeugen geladen - wahrscheinlich weil sich viele gerne wieder rauswinden wollen:mrgreen:
Ich habe von Anfechtungen wegen Alkohol- Drogenein-fluß gehört . Aber noch nicht wegen Geilheit - Obwohl Geilheit ein häufiger Grund für unvernünftige Aktionen und für (ehe) Verträge ist.
z.B Die meisten wollen sich nicht daran erinnern - gesagt zu haben - 'bis der Tod uns scheidet' .
Geistig hochstehende Sportler wechseln die Religion - um :quickie: zu dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
indem dieser Beitrag ja scheinbar wieder topaktuell scheint hab ich mal die Seite aufgerufen.

die Seite mit den "Pflichtangaben" ist komischerweise verschwunden.
UND - was ich echt witzig fand: hab eine Mailadresse eingegeben die von keinem seriösen Unternehmen akzeptiert wird...trotzdem wurde ich freigeschalten...freu mich schon diebisch wenn deren Mails ins Nirvana laufen :haha:
 
kleiner Tipp: wenn ihr euch irgendwo registrieren sollt dann verwendet Adressen von Mailinator

keine Registrierung notwendig und wenn ihr was braucht einfach dort die Adresse eingeben die ihr woanders angegeben habt, Mail dort lesen und dann Seite wieder zumachen...

funktioniert aber leider nicht mehr bei allen Seiten wo eine Mailadresse gefordert wird...
 
Frage an das Forum!
Wurde schon jemand tatsächlich von "Sexy-Melli" verklagtverklagt?
Habe mich ebenfalls angemeldet, ohne wirklich genau auf Details geachtet zu haben.
Mir wurde auf keinem Fall bewußt, daß es kostenpflichtig ist.
War für mich nicht ersichtlich
 
Geh, vergiss den Idioten.
Ich hab mich schon dreimal angemeldet, jedesmal droht er 4-5 Mal, dass er dich verklagt, dann will er dich persönlich treffen um alles abzuklären, aber einen Termin macht er dann doch nicht aus...

Wenn man ihn darauf anspricht, dass er mit dem Scheißspam hier im Forum aufhören soll, meint er, es gibt keinen Spam, er ist nicht dafür verantwortlich, wer Werbung macht. Ahja, da es ja nur eine Frau auf seiner HP gibt, braucht man da nicht weiter nachdenken, wer dahinter steckt.

Vor Gericht hätte er eh keine Chance. Da er hier mit Gratissexvideos wirbt, aber dort Geld verlangt, sicherheitshalber hab ich natürlich Screenshots davon gemacht.
 
in keinem fall bezahlen. ich war einmal in ähnlicher angelegenheit beim konsumentenschutz der arbeiterkammer. die haben mir dringend davon abgeraten, hier aktiv zu werden. das sind alles leere drohungen die da kommen und in wahrheit haben die kein rechtsmittel in der hand. also finger weg, es passiert nix
 
ich sag eigentlich nur, wenn das hirn dermassen ausschaltet, solltet ihr auch selber überlegen, wie ihr aus der scheisse rauskommt
 
Man sollte Naivität nicht sofort als was Schlechtes sehen. Der Depperte bei dieser Geschichte ist immer noch der Betrüger.
Der Grad der Naivität wird mit steigendem Alter eh kleiner.

PS: Ich habe heute die 1. Mahnung, bei meiner vierten Mitgliedschaft, bekommen. Er will mir einfach nicht verraten, warum er ein Bankkonto in Polen hat, aber der Firmensitz in Deutschland...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man sollte Naivität nicht sofort als was Schlechtes sehen. Der Depperte bei dieser Geschichte ist immer noch der Betrüger.
Der Grad der Naivität wird mit steigendem Alter eh kleiner.
nö, das seh ich anders... der naive ist immer der, der scheisse anklickt und drauf reinfällt... denn gerade in diesem fall, sollten die alarmglocken klingeln
 
Konsumentenschutz fragen!!!!die helfen dir,hatte auch mal probleme mit einer anderen site.manchmal machen die sammelklagen.

lg rabbit
 
Zurück
Oben