Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Ein Update zu obigem VfGH Urteil in Sexworker Forum: Die trotz des zitierten Grundsatzurteils unterlassene Vernichtung von Papierakten hat das Recht auf Achtung des Privatleben verletzt.
Unten ist ein Bericht zum Urteil oben: "Behörde muss Akten über früheres Sexleben vernichten. Privatsphäre. Frau kämpfte Jahre um ihre Privatheit.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat dem jahrelangen Kampf einer Frau um Löschung kompromittierender Unterlagen ein Ende bereitet. Der für die Frau positive Ausgang überrascht vielleicht weniger als der enorme argumentative Aufwand, mit dem das Bundesfinanzgericht ihn zu verhindern trachtete." [Weiter in: Die Presse, Rechtspanorama vom 5 Feb 2018]